EM-Grundsicherung bei Krankenhausaufenthalt?

3 Antworten

Sicher wird das weiter gezahlt, ist beim ALG - 2 auch der Fall, da darf auch nichts angerechnet bzw.gekürzt werden, nur weil man verpflegt wird.

Kerosine 
Fragesteller
 16.07.2019, 10:56

Weil bei Alg 2 den Paragraphen gab kam ich drauf: SGBII, §7, Abs. 4

isomatte  16.07.2019, 12:28
@Kerosine

Richtig, den gibt es auch immer noch !

Der besagt, dass man arbeitsfähig sein muss und seinen gewöhnlichen Aufenthalts / Wohnort in Deutschland hat, da steht nichts von Krankenhaus oder Kur.

Bei der Grundsicherung im Alter oder bei voller dauerhafter Erwerbsminderung wäre ja eh schon das Sozialamt zuständig und würde bei Bedarf eh weiter zahlen, selbst wenn man in ein Heim kommen würde und trotz Rente, Pflegegeld und ggf.Unterhalt von Unterhaltspflichtigen nach dem BGB - der benötige Bedarf nicht gedeckt werden könnte.

Beim ALG - 2 wäre das etwas anders, bei einem Krankenhausaufenthalt oder Kur bis max.6 Monate wäre auch weiter das Jobcenter zuständig, würde aber ein längerer Aufenthalt notwendig sein, dann müsste und würde sicher die Zuständigkeit geprüft werden müssen, also ob dann nicht ggf.durch dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht das Sozialamt zuständig wäre.

Wird Grundsicherung bei Erwerbsminderung auch bei längerem Krankenhausaufenthalt bezahlt?

Ja - diese darf nicht gekürzt werden.

https://www.datentransfer24.de/ALG2-34.html

In der Entscheidung (Az. B 14 AS 22/07 R) erklärte der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Anrechnung der Krankenhausverpflegung ans Alg II für rechtswidrig. Demnach ist weder die Anpassung der (starren) Regelleistung an eine verringerte Bedarfslage noch die Anrechnung der Vollverpflegung einer stationären Einrichtung als Einkommen erlaubt.

Kerosine 
Fragesteller
 16.07.2019, 14:16

Danke, aber Alg2 darf ab 6 Monaten sogar ganz gestrichen werden.

Es ging mir um EM-GruSi

wilees  16.07.2019, 14:21
@Kerosine

??? Grundsicherung bei Erwerbsminderung - sprich "Restarbeitskraft" von 3+ ? Stunden täglich - es besteht Anspruch auf ALG II - Leistungen nach SGB II, würden dann krankheitsbedingt Leistungen nach SGB II eingestellt - enstünden Ansprüche nach SGB XII.

Kerosine 
Fragesteller
 16.07.2019, 14:44
@wilees

Ja, nach SGBXII, §41. Die Person bekam stationäre Eingliederungshilfe, die würde gekündigt, da er über ein halbes Jahr ins Krankenhaus musste und das Sozialamt will jetzt während des Krankenhausaufenthalts keine Grundsicherung zahlen.

Ich suche Quellen, dass das nicht geht.

Ja, warum sollte sie das nicht werden?

Kerosine 
Fragesteller
 15.07.2019, 21:14

Weil man schon versorgt ist? Grundsicherung für Arbeitssuche wird auch nicht gezahlt (SGBII, §7, Abs. 4).

Aber das hatte ich gehofft. Hast du irgendeinen Beleg dafür?

Maldweister74  15.07.2019, 21:39
@Kerosine

Ich kann dir keinen Paragraphen nennen, aber ich bin psychisch krank und lebe teilweise von Grundsicherung. Ich war jeweils 5 und 7 Wochen in der Psychiatrie und habe mein Geld weiter bekommen.