man verstorben sohn erbt haus was ist mit dem inventar auto zb

10 Antworten

In Deinem Fall, wo es Verwandte ersten Grades (Kinder) gibt, ist es so, dass die zum Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit er sie zum Führen eines angemessenen Haushaltes benötigt (auch ein Auto würde dazuzählen, Hochzeitsgeschenke sowieso), dem hinterbliebenem Ehegatte als sog. "Voraus", also nicht Teil der Erbmasse zufällt. . Das ist in $ 1932 des BGB so geregelt. Dazu bedürfte es keines Testaments. Wenn testamentarische Verfügungen vorliegen, sind die zu beachten.

Bissl schwammig, aber wenn Du ein Auto zum Leben brauchst, ist es Deins. Wenn Du ein eigenes hast, oder beispielsweise gar keinen Führerschein, würde es Teil der Erbmasse.

Wenn kein Testament vorhanden ist, stehen dir bei einem erbberechtigten Kind - je nach Güterstand - 1/2 bis 5/8 des Vermögens (auch Haus und Auto fallen darunter) zu.

Ich glaube da läuft gerade etwas ziemlich falsch und du solltest dir ganz dringend rechtlichen Beistand besorgen.

das wird, sofern bestimmte stücke nicht sowieso schon dir gehört haben (du gekauft, geerbt, geschenkt bekommen...) auch geteilt. soweit ich weiss, erbt der ehepartner die hälfte, die kinder gemeinsam den rest. das heisst, das auto, wenn es vorher allein deinem mann gehört hat, gehört dir nun zur hälfte. gehörte euch das auto gemeinsam, gehört dir nur 3/4 davon.

probier mal, dich auf die hinterbeine zu stellen: egal wem wie viel zusteht, steht es den kindern nicht zu, im hausstand der eltern zu wühlen.

Alles was nicht Testamentarisch geregelt ist, fließt als gesamt Erbmasse allen Erben zu. Wer was bekommt muss dann aufgeteilt werden, wenn nichts bestimmt wurde.

Kommt es zu keiner Einigung, wird das Zeug veräußert und das Geld geteilt,. Wer welchen Anteil bekommt hängt vom Verwandtschaftsgrad etc. ab.

Dringender Tipp: Nimm dir einen Anwalt. Er soll das Testament prüfen und das was dir zusteht für die einfordern. Nimm auf jeden Fall einen Fachanwalt für Erbrecht.

Das fällt wahrscheinlich alles mit in die Erbmasse, falls nicht anderes geregelt........folglich stehen dem Sohn von Inventar und Auto 25% zu......

Aber vom Haus auch nur der Anteil.

und wie wahrscheinlich ? Tolle Aussagen hier :-/

@AnhaltER1960

"Wahrscheinlich" deshalb......weil ich nicht wissen kann, was vereinbart wurde !!! Ich kann keine 100%tige Aussage treffen, wenn mir die Details nicht bekannt sind........verstehste @Anhalt, näh ?????

@BEAFEE

Hausrat fällt eben nicht automatisch in die Erbmasse, schon gar nicht, wenn nicht anderes geregelt ist.. Sicher wissen wir nicht, ob der Erblasser Verfügungen zu einzelnen Stücken getroffen hat, das hätte Vorrang. Betrifft aber nicht den gesamten Hausrat. Auto ist nicht ganz so eindeutig.

Dennoch ist Deine Aussage in wesentlichen 'Punkten falsch, sorry.