Kann man den Mietvertrag auf die Tochter übertragen wenn die Mutter ins Pflegeheim muss, auf die der Vertrag läuft?

8 Antworten

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Da die Mutter lebt, aber nun ins Altersheim muss, gibt es kein Eintrittsrecht in den bestehenden Mietvertrag für die Tochter. Das gäbe es nur, wenn die Mutter verstürbe. In dem Fall, da sie schon immer im Haushalt und damit in der Wohnung der Mutter lebte, träte sie in den Mietvertrag ein. Nicht zu verwechseln mit Erbe der Wohnung. Eine geerbte Wohnung könnte gekündigt werden (beidseitig).

Wenn jetzt die Tochter in der Wohnung bleiben möchte, könnte die Mutter das Mietverhältnis beibehalten und damit dürfte die Tochter wohnen bleiben ohne neuen Mietvertrag für diese Wohnung. Sie könnte sogar (die Mutter wird ja ihre Rente brauchen um das Altersheim zu finanzieren) die Miete für die Mutter bezahlen.

Ein Problem sähe ich allerdings darin, dass die Mutter sich für ihre neue Wohnung im Altersheim mit der Wohnungsgeberbestätigung des Heimleiters beim EMA anmelden muss. Sie hätte dann ja quasi zwei Wohnungen. Aus dieser Sicht kann ich hier nicht abschließend diesen Fall beurteilen. Was meinen wohl andere kompetente User dazu?

Ich weiss, dass ein Mietvertrag auf die mitbewohnenden Kinder vererbt wird, wenn die Eltern versterben, auf die der Vertrag lief. 

Sowohl Erben als auch der Vermieter haben aber ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Was ist aber, wenn die Eltern auf Dauer ins Pflegeheim muessen - kann man dann auch den Übergang des Mietvertrags verlangen ? 

Nein, kann man absolut nicht verlangen.

Dafür gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Vermieter kann mit dir einen neuen Mietvertrag, dann ggf. auch zu anderen Konditionen machen, muss aber nicht.

Einen Anspruch gibt es nicht, der Vermieter muß schon mitspielen.

Würde das mit dem Vermieter besprechen!