Verspätete Wohnungsübergabe

6 Antworten

Nur für die Tage, die es länger sind -> § 546a BGB...

Zitat:

"(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist."

Vielen, vielen danke!

"(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Sofern ein neuer Mieter dem Altvermieter Ärger macht, werden Sie dafür in Anspruch genommen!

Das ist nix mit

Vielen, vielen danke!

@schelm1

Den muss er aber erstmal nachweisen, und das war auch nicht Bestandteil der Frage...

Allein die verspätete Rückgabe berechtigt lediglich zur Forderung der Mietzahlung für 2 Tage, und nicht für einen vollen Monat....

@MosqitoKiller

Man sollte stes durchdenken und nicht spekualtiv an einem Punkt verharren von dem aus man nicht weiter weiß! Das Zitieren halber Gesetzesweisheiten gehört dazu! Der scheidende Mieter kann einen Anspruch gegen den neuen Vermieter aus der verspäteten Bereitstellung des angemieteten Wohnraumes geltend machen. Auf seiten des Altvermieters besteht diesem gegenüber, ohne "wenn und aber", die Verpflichtung fristgerecht geräumt herauszugeben. Ob oder wielviel sich da ein cleverer Vermieter als nachweisbaren Verlust einfallen läßt, muß folglich erst garnicht thematisiert werden, wenn der Mieter den einzig richtigen Weg wählt..

@schelm1

Was soll ich da nachdenken, wenn die potentiellen Nachmieter die Wohnung noch gar nicht gesehen haben? Um was wollen wir wetten, dass es hier ohne Besichtigung noch keinen unterschriebenen Mietvertrag gibt, der allein derartige Schadenersatzforderungen begründen könnte? Ich setze 1000 Euro, das Risiko für mich ist praktisch Null...

Auf der anderen Seite müsste der Fragesteller sich jetzt für 2 Tage ein Hotel suchen und dann erst die Kosten vom neuen Vermieter erstreiten. Mal abgesehen davon, dass das aufwendig ist, ist das garantier nicht der Beginn eines guten Mietverhältnisses. Ist das wirklich Dein Ernst, dass das die bessere Alternative und der richtige Weg sein soll???

@MosqitoKiller

Das mag Ihen zwar aufwendig erscheinen, wäre aber in jedem Falle der rechtlich einzig saubere Weg und zudem für den Fragesteller ohne Risiko, da er ja bekanntlich solche Schäden aufrechnen könnte.

@schelm1

Naja, praktisch gesehen ist der Weg völlig unsinnig...

Der Fragesteller kann in seiner Wohnung bleiben und direkt umziehen, muss weder ins Hotel noch für 2 Tage Möbel einlagern, dem alten Vermieter entsteht definitiv keín Schaden und das neue Mietverhältnis ist unbelastet...

Man muss nicht immer nur auf Recht pochen, in der Praxis kommen da oft Blüten raus, die einfach überhaupt keinen Sinn ergeben...

@MosqitoKiller

Woher beziehen die falschen Schlüsse? Der Mieter hat fristgerecht geräumt herauszugeben. Macht er das nicht, kann der Vermieter auf die Räumung Klage erheben! Irgendwelche anderen Nutzungen, wei z.b. eine tageweise längerer Verbleib des Mieters in der Wohnung, bedürfen der ausdrücklichen Einigung zwischen Mieter und Vermieter, die im Erfolgsfalle tatsächlich einen Tagespreis, der sich am am Monatspreis orientiert, rechtfertigen könnten. Ein Anspruch darauf beseteht jedenfalls nicht.

@schelm1

Was ist an diesen Schlüssen falsch? Es dürfte wohl kaum möglich und mehr als unwahrscheinlich sein, mit dem Feiertag dazwischen von morgen auf übermorgen eine Räumungsklage einzureichen, oder?

Mal abgesehen davon hat @schleudermaxe oben ganz richtig erwähnt, dass die Wohnung ohnehin erst am 02.05. zurückgegeben werden muss, und somit eine Räumungsklage erst ab 03.05. überhaupt zulässig wäre, insofern sind die ganzen Einwendungen obsolet...

Also, einen neuen Mietvertrag für Tage sieht der Gesetzgeber nicht vor. Wenn denn der alte Vertrag ausläuft am 30.04. ist doch die Rückgabe einen Werktag danach, also am 02.05..

Nachtrag: Dem Gesetz nach muss die Übergabe „nach Beendigung" erfolgen. Das Ende eines Mietvertrags ist in der Regel auf einen bestimmten Tag festgelegt, z.B. den letzten eines Kalendermonats o.Ä. Wenn keine Uhrzeit bestimmt ist, endet das Mietverhältnis um 24 Uhr dieses Tages, so dass die Rückgabe am Folgetag fällig ist. Fällt die Rückgabepflicht auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, so gilt nach § 193 BGB erst der nächste Werktag als Termin für die Rückgabe.

Verlassen Sie sich nicht auf ihr Gefühl, sondern auf Ihren Kündigungstermin! Sie vermeiden mächtig Ärger, indem Sie für zwei Nächte in ein angemessenes Hotel ziehen und Ihre Möbel einlagern. Diese Kosten stellen Sie dem neuen Vermieter, der mit der Wohnungsnübergabe im Verzug kommt, in Rechnung. Ihr Ex-Vermieter könnte Sie finanziell ganz schön in die Zange nehmen, wenn Sie nicht fristgerecht und vertagsgemäß geräumt die Wohnung herausgeben!

Ihr müßt nur die Tage bezahlen die Ihr länger in der Wohnung bleibt, sprich 2/31.

...und was ist mit § 546a 2 - weitergehende Schäden, die dem Vermieter aus Ansprüchen des Folgemieters, der nicht fristgerecht einziehen kann, entstehen.

Das kann dann mindestens so teuer werden, wie die Kosten, die der scheidende Mieter dem neuen Vermieter in Rechung stellen könnte, wenn er denn besonnen handelt und seinerseits ins Hotel zieht und die Möbel einlagert.

@schelm1

Damit ist gar nichts, denn das wird derzeit weder gefordert noch ist danach gefragt...

Das ganze Monat. Da kommt ein Hotel günstiger.

Falsch...

Unsinn

@schelm1

Gilt...

@MosqitoKiller

Bei der Wette geht es ausschließlich um die beiden Begriffe "Unsinn und falsch"!

@schelm1

Ja, daher möchte ich auch so gerne wetten, denn dass der Fragesteller bei 2 Tagen verspäteter Rückgabe den ganzen Monat zahlen muss, ist faktisch sowohl Unsinn als auch falsch. Ich kann gar nicht verlieren. Was ist der Einsatz?