Ab wann gilt das Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft (Vertrag bei der Deutschen Telekom)?
Hallo,
wir haben vor ein paar Wochen (länger als zwei Wochen her) einen Vertrag der Deutschen Telekom bei einem Haustürgeschäft zugestimmt. Der ganze Vertrag war mit Anbieterwechsel von Kabel Deutschland zu der Deutschen Telekom. Wir haben inzwischen das Vertragsende von Kabel Deutschland mitgeteilt bekommen, das Vertragsende ist am 31.08.15.
Heute haben wir bei einem anderen Internetanbieter ein günstigeres Angebot gefunden, welches unseren Ansprüchen besser entspricht. Jetzt ist die Frage: Ab wann gilt bei einem Haustürgeschäft das Widerrufsrecht und wie lange gilt das Widerrufsrecht? Wir würden sehr gerne den Vertrag zurücknehmen, wissen aber nicht, ob es noch möglich ist.
Es wäre super, wenn sich jemand in diesem Gebiet auskennt. Wir würden uns über jede Antwort freuen und bedanken uns schon mal für die Antworten (wenn es welche geben wird).
Gruß,
Fluidified
2 Antworten
Meines Erachtens müßte hier § 356 Abs. 1 Nr. 2 gelten; demnach beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden mit vertragsabschluss.
sobald die Auftragsbestätigigung kommt kann man wiederrufen, das steht auch in der AB drin. Auch musst der Vermittler darauf hinweisen das ein wiederrufsrecht besteht
Das Widerrufrecht erlischt 14 Tage nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen i. S. d. § 244 BGB und mit schriftlicher Belehrung deines Widerrufsrechts oder Erbringung der Leistung.
Guckst du: http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
G imager761
Was genau bedeutet "Ab Erhalt der Ware"? Sobald man den Internetanschluss nutzen kann? Sobald man den Router hat? Oder wie ist das?