Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?

2 Antworten

Nicht alle Klauseln in einem Mietvertrag haben auch Gültigkeit. Normalerweise reicht es, eine Wohnung bei Auszug "beserein" zu übergben. Dübellöcher oder andere Beschädigungen die während der Mietzeit durch die Mieter entstanden sind, zu beseitigen. Wenn die Fenster geputzt wurden und die Fussböden gekehrt, reicht das völlig aus. Mehr muss man nicht machen. Wenn durch Möbelgegenstände im Fussboden Abdrücke entstehen, so sind das Gebrauchsspuren die im Laufe der Zeit entstehen und können dem Mieter nicht angelastet werden. Wenn die Vermieterin einen neuen Fussboden in der Küche verlegen lässt, dann ist das ihre Sache. Die Rechnung über 511 € würde ich nicht bezahlen. Der Vermieterin vielleicht einen Betrag über 50 € für den kleinen Riss im Boden anbieten, mehr aber auch nicht. Wenn die Vermieterin die Wonung nochmals aufwischt, weil ihr diese nicht sauber genug war, dann ist das ihre Sache. Kosten darf sie dafür keine verlangen, weil besenreine Übergabe üblich ist.  Verlassen wie vorgefunden greift nicht. Im Laufe der Zeit werden durch das Nutzen einer Wohnung Gebrauchsspuren auftreten. Es kann also gar nicht sein, eine Wohnung genauso wieder vorzufinden, wie dies beim Einzug der Fall war. Dazu eine Frage. Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterschrieben ? Wurden Fotos gemacht, nachdem die Wohnung von Ihnen gereinigt wurde ? Bieten Sie der Vermieterin die 50 € für den Schaden im PVC Belag an und lehnen jegliche weitere Kostenübernahmen ab. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird wohl ein Anwalt zu beauftragen sein.

Frag mal beim Mieterbund ... die wissen da genau bescheid und sind meine ich spgsr kostenlos in der Beratung