Wohnung bei Auszug 'in sauberem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben'
wir ziehen aus unserer Wohnung aus, lassen Türen und Wände professionell streichen. Der Hausmeister verlangte bei der Vorabbesichtigung der Wohnung, dass die Wohnung vor Verlassen gewischt werden muss, die Fenster geputzt, die Heizkörper aufgeschraubt und gesäubert werden müssten. Ist das rechtens? Mal ganz abgesehen davon, dass ich die Wohnung natürlich nicht in verdrecktem Zustand übergebe, ist mir das doch ein wenig viel - vor allem die Fenster und Heizkörper. Muss ich so viel überhapt machen? DANKE!
8 Antworten
Natürlich musst Du die Wohnung in sauberen Zustand abgeben, ansonsten kann sie der vermieter auf deine Kosten vom Profi reinigen lassen, das kommt Dir dann erheblich teurer. Bedenke mal, möchtest Du deine neue Wohnung erst noch gründlich putzen müssen, bevor Du die möbel rein stellst, Wohl kaum! G.Elizza
Üblich ist, die Wohnung besenrein zu übergeben.
Was steht denn im Mietvertrag und ist das ein Formularmietvertrag oder ein individuell ausgehandelter Vertrag?
Besenrein heißt besenrein, also nur fegen. Haben es selber zweimal schon so gemacht. Wischen schadet zwar nicht, aber Heizkörper abschrauben fällt auf keinen Fall darunter! Eigentlich müßtet ihr nicht mal weißeln.
Die Bohrlöcher sind das persönliche Eigentum des Vermieters. Die braucht ihr nicht zuzumachen, auch wenn es vereinbart ist.
Wie kommst Du darauf, daß nicht gemalert werden muß? Es kann doch im MV eine gültige Renovierungsklausel geben, daß eine schließt das andere ja nicht aus.
Das stimmt so nicht. enn es eine gültige Vereinbarung gibt, sind Bohrlöcher zu schließen:
auch falsch! Wenn der Mietvertrag es hergibt, daß renoviert werden muß, dann sind auch die Bohrlöcher zu schließen! Im übrigen würde ich mich an manchen Stellen des M.Lexikon nicht auf die Angaben verlassen!
Öhm, und was genau ist jetzt daran anders, als das was ich schrieb? Ich schrieb: wenn es eine gültige Vereinbarung gibt****
Es ist ein Unterschied, ob ihr "besenrein" übergeben müßt oder "sauber" vereinbart ist. Bei besenrein entfernt ihr groben Schmutz, bei der Vereinbarung "sauber müßt ihr wischen und, wenn die Fenster schmutzig sind, auch putzen. Heizkorper aufschrauben? Nein, der steht doch unter Druck!!!!!!!!!! Aber die Frage ist,** warum ihr denn renovieren wollt**. Ist vermutlich garnicht erforderlich. Wann habt ihr den M-Vertrag geschlossen und was steht darüber drin?
danke für die antwort. im mietvertrag steht als extra-klausel alles über schönheitsreperaturen - wir müssen also weisseln etc. das ist auch in ordnung. aus all den antworten suche ich mir jetzt das mittelmaß aus - denn, dass ich putze hatte ich ja geschrieben, nur werde ich weniger gründlich sein, als sonst.
Eine Wohnung sollte Besenrein übergeben werden! Das heißt Fenster wenigstens mal noch putzen, fegen und wischen, das muss schon sein. Die Heizkörper kann man ja auch mal kurz abwischen aber abschrauben? Auf keinen Fall! Der Anstand gebietet es jedoch eine Wohnung sauber und ordentlich zu verlassen.
Falsch! "Besenrein" bedeutet nicht, die Fenster zu putzen!
Hier kannst Du nachlesen was "besenrein" bedeutet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenrein.htm
Fenster putzen, da nur vorab, gehört nicht dazu und das Aufschrauben der Heizkörper auch nicht.
"Besenrein" bzw. in sauberem ordnungsgemäßen Zustand heißt auch nicht das renoviert werden muß.
im Mietvertrag steht tatsächlich nur oben im Titel ansatzweise genannter Satz: "Bei Beendigung des Mietverhätnisses sind die überlassenen Räume in vollständig aufgeräumtem und sauberem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben". Danach geht es nur noch um Änderungen etc. aber da wir ja Weisseln lasen werden alle Löcher etc. eh entfernt. Es ist ein Mietvertrag der denke ich für die Hausverwaltung individiuell aufgesetzt wurde, wir haben daran nichts geändert bei Einzug. Ich möchte nur wissen, ob oben genante Formulierung "besenrein" entspricht, oder ob ich bei z.B. schmutzigen Fenstern mit Kautionsrückhalt rechnen muss. DANKE