Mietrecht: Wer kommt für die Reparatur der Heizung auf?
Guten Abend liebe Community!
Heute brauche ich Hilfe zum Thema Mietrecht:
Seit 2 Jahren wohne ich nun in einer Dachgeschosswohnung in einem Wohnblock. Die Wände sind dünn, einige Steckdosen funktionieren nicht, die Rollläden sind schief, im Winter ist es arschkalt, im Sommer brütend heiß. So weit so gut. Ich mag meine Wohnung. Ich habe sie gemütlich eingerichtet und fühle mich wohl. Vor mir hat außerdem eine Freundin von mir darin gewohnt. Weder sie noch ich hatten je Probleme mit Nachbarn oder dem Vermieter.
Am Freitag begann dann das Drama. Der Kaminkehrer kam und stellte fest, dass viel zu viel Gas aus dem Boiler/Heizer im Badezimmer austrat. Das 6fache des erlaubten Maximalwerts. Mir wurde zur Sicherheit die Heizung abgestellt. Heute sollten Handwerker und Vermieter kommen um das Problem zu lösen. Ich konnte leider nicht anwesend sein, da ich arbeiten musste.
Nach Feierabend rief mich dann mein Vermieter an. Der Brenner sei durchgebrannt, da er nicht gewartet worden sei. Angeblich hätte ich das machen sollen, bzw jemanden her holen, damit das gemacht wird. Gesagt hatte mir das aber keiner. Auch meine Vormieterin wusste auf Nachfrage nichts davon.
Mein Vermieter fuhr fort. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 500€. Diese solle nun ich zahlen. Immerhin wohne ich ja dort. Außerdem verlangt er nun 20€ mehr pro Monat. "Wartungsgebühr" nennt er das. Finde ich komisch, immerhin ist eine Wartung laut seiner kurz zuvor getätigten Aussage nur einmal im Jahr fällig?! Außerdem würde er die Wartung nun selbst durchführen.
Und noch etwas. In meiner Badezimmertür ist je oben und unten ein fünf Zentimeter hoher Schlitz. Jeder dieser Schlitze ist fast so breit wie die Tür selbst. Wie ich heute erfahren habe, dienen sie dazu, dass der Brenner genug Sauerstoff bekommt und ich im Badezimmer nicht ersticke. Beruhigend!
Nun die Frage: Muss ich die 500€ zahlen? Muss ich die 20€ pro Monat zahlen? Und wie argumentiere ich, dass ich von der notwendigen Wartung nichts wusste. Hätte man mich informiert, hätte ich mich gekümmert!
Vielen Dank für eure Hilfe.
Es grüßt,
Brosine
7 Antworten
Anhand der Beschreibung im Text entnehme ich, dass es sich hier um eine Gastherme handelt. Generell gilt: für Reparaturen ist der Vermieter zuständig, für die Wartung der Mieter, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.
Das heißt, die Reparatur musst Du nicht bezahlen. Die 20.-/Monat kann der Vermieter allenfalls bei der nächsten Betriebskostenabrechnung geltend machen, wenn er selbst die Wartung beauftragt. DIe Betriebskosten müssen selbstverständlich abgerechnet werden, wenn Ihr keine Pauschalmiete vereinbart habt.
Fazit: Einfach ´mal in den Mietvertrag schauen!
Na dann erscheint die Sache klar. Ohne gültige Vereinbarung, dass Du die Wartung der Therme übernimmst, ist der Vermieter verantwortlich.
Da kann er noch froh sein, denn bei einem derartigen Gasaustritt sind schon Häuser schwer beschädigt worden.
Wartung der Heizung ist Mietersache.
Nicht Kenntnis zu haben, ist kein Grund, dass dann auf einen anderen abzuwiegeln.
Einzige Chance: in deinem Mietvertrag ist von gar keinen Betriebskosten die Rede ist.
Entscheidend ist der Mietvertrag
Grundsätzlich darf der Vermieter die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage auf den Mieter umlegen, vorausgesetzt es wurde im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass Betriebskosten (dies schließt Wartungskosten für die Heizung mit ein) vom Mieter zu tragen sind.
Heizungswartung: Welche Kosten dürfen auf die Mieter ...Das steht da nicht. Nur "Kleine Instandhaltungen". Oder ist das das?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Was sagt denn der Mietvertrag bezüglich der Wartung?
Ist da erwähnt daß der Mieter dafür verantwortlich ist? (Das ist zulässig)
Ich denke nicht das ihr euch einige werdet und eine pauschale Antwort unmöglich.
Der Mietvertrag sagt keinen Pieps zur Wartung. Das ist so ein Standartteil aus dem Schreibwarenladen ohne Sonderklauseln und ähnliches.
Der Vermieter trägt die Pflicht die Mietwohnung samt den dazugehörigen Einrichtungen in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Daher hat er für eine laufende Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung zu sorgen.Wartungsarbeiten, wie etwa die Wartung der Gastherme gehören zu dieser Instandhaltung. Mit der Wartung der Gastherme wird die Betriebsfähigkeit und Sicherheit eines Einrichtungsgegenstands der Mietwohnung überprüft. Für die Durchführung der Wartung der Gastherme ist also im Regelfall allein der Vermieter verantwortlich, soweit da nichts anderes in zulässiger Weise vereinbart wäre.
Dann mach dich Mal auf den Weg zum Mieterschutz.
Hallo las Dir eine Rechnung von der Reparatur zeigen
was steht denn im Mietvertrag ?
Nichts dergleichen! Es ist so ein 0815-Vertrag aus dem Schreibwarengeschäft.
Im Mietvertrag steht nicht von Wartung. Es ist ein Standartvertrag aus dem Schreibwarenladen. Ich soll laut Vertrag nur Kleinreparaturen zahlen und Schönheitsreparaturen.