Mietrecht: Wer kommt für die Reparatur der Heizung auf?

7 Antworten

Anhand der Beschreibung im Text entnehme ich, dass es sich hier um eine Gastherme handelt. Generell gilt: für Reparaturen ist der Vermieter zuständig, für die Wartung der Mieter, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.

Das heißt, die Reparatur musst Du nicht bezahlen. Die 20.-/Monat kann der Vermieter allenfalls bei der nächsten Betriebskostenabrechnung geltend machen, wenn er selbst die Wartung beauftragt. DIe Betriebskosten müssen selbstverständlich abgerechnet werden, wenn Ihr keine Pauschalmiete vereinbart habt.

Fazit: Einfach ´mal in den Mietvertrag schauen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Brosine 
Fragesteller
 07.12.2020, 18:32

Im Mietvertrag steht nicht von Wartung. Es ist ein Standartvertrag aus dem Schreibwarenladen. Ich soll laut Vertrag nur Kleinreparaturen zahlen und Schönheitsreparaturen.

GGImmo  08.12.2020, 15:38
@Brosine

Na dann erscheint die Sache klar. Ohne gültige Vereinbarung, dass Du die Wartung der Therme übernimmst, ist der Vermieter verantwortlich.

Da kann er noch froh sein, denn bei einem derartigen Gasaustritt sind schon Häuser schwer beschädigt worden.

Wartung der Heizung ist Mietersache.

Nicht Kenntnis zu haben, ist kein Grund, dass dann auf einen anderen abzuwiegeln.

Einzige Chance: in deinem Mietvertrag ist von gar keinen Betriebskosten die Rede ist.

Entscheidend ist der Mietvertrag

Grundsätzlich darf der Vermieter die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage auf den Mieter umlegen, vorausgesetzt es wurde im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass Betriebskosten (dies schließt Wartungskosten für die Heizung mit ein) vom Mieter zu tragen sind.

Heizungswartung: Welche Kosten dürfen auf die Mieter ...

www.dahag.de › ratgeber › mietrecht › betriebs

Brosine 
Fragesteller
 07.12.2020, 18:33

Das steht da nicht. Nur "Kleine Instandhaltungen". Oder ist das das?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.

Was sagt denn der Mietvertrag bezüglich der Wartung?

Ist da erwähnt daß der Mieter dafür verantwortlich ist? (Das ist zulässig)

Ich denke nicht das ihr euch einige werdet und eine pauschale Antwort unmöglich.

Brosine 
Fragesteller
 07.12.2020, 18:15

Der Mietvertrag sagt keinen Pieps zur Wartung. Das ist so ein Standartteil aus dem Schreibwarenladen ohne Sonderklauseln und ähnliches.

schelm1  07.12.2020, 18:37
@Brosine

Der Vermieter trägt die Pflicht die Mietwohnung samt den dazugehörigen Einrichtungen in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Daher hat er für eine laufende Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung zu sorgen.Wartungsarbeiten, wie etwa die Wartung der Gastherme gehören zu dieser Instandhaltung. Mit der Wartung der Gastherme wird die Betriebsfähigkeit und Sicherheit eines Einrichtungsgegenstands der Mietwohnung überprüft. Für die Durchführung der Wartung der Gastherme ist also im Regelfall allein der Vermieter verantwortlich, soweit da nichts anderes in zulässiger Weise vereinbart wäre.

Kiboman  07.12.2020, 19:00
@Brosine

Dann mach dich Mal auf den Weg zum Mieterschutz.

Hallo las Dir eine Rechnung von der Reparatur zeigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

was steht denn im Mietvertrag ?

Brosine 
Fragesteller
 07.12.2020, 18:14

Nichts dergleichen! Es ist so ein 0815-Vertrag aus dem Schreibwarengeschäft.