Wer muss die Wartung / Reinigung der Heizung zahlen?

10 Antworten

Hallo, Der Mieter kommt indirekt für die kosten auf, über die Nebenkostenabrechnung. Selber reinigen würde ich dir nicht empfehlen, da man auch da einiges kaputt machen kann. Wenn du merkst dass deine Heizkörper gereinigt werden müssen, kannst du auch einen Profi beauftragen der die Reinigung für dich übernimmt( wenn es dein eigenes Haus ist) Hier findest du Tipps zum reinigen deiner Heizung und kannst auch Betriebe in deiner Nähe finden. http://www.heizungsbau.net/kategorie/heizkoerper

Wartung der Heizungsanlage gehört lt. BK-Verordnung zu den Heiznebenkosten und ist damit automatisch deren Bestandteil. Heizkosten sind immer lt. Heizkostenverordung verbrauchsabhängig abzurechnen. Eine separate Berechnung und Umlage der Wartungskosten ist in der BK-Verordnung nicht vorgesehen.

anitari  05.01.2011, 15:03

Soweit richtig. Aber im Mietvertrag steht nur "Die Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu tragen." Keine Auflistung oder der Verweis auf die BetrKV.

Und, oh Wunder, heute war eine Auflistung der BK im Briefkasten.

Lies mal genauer die Beiträge der Fragestellerin. Sie ist Mieterin eines EFH und zahlt das Heizöl selbst.

albatros  05.01.2011, 17:17
@anitari

@anitari, du hast mit deinem kritischen Kommentar selbstverständlich recht. Ich hatte den ergänzenden Kommentar der Fragestellerin erst nach meiner Antwort gelesen. Wenn man streng genommen von der Rechtsprechung ausgeht, bräuchte die Mieterin keinerlei Betriebskosten zahlen, da sie weder benannt sind noch ein Hinweis auf die BK-Verordnung in der Klausel enthalten enthalten sind. Das hat zur Folge, dass weder Pauschale noch Vorauszahlungen wirksam vereinbart wurden. Demzufolge ist auch für die Wartung der Heizanlage nichts zu zahlen. Ich denke, dass deine Überlegungen hier konform gehen. Wie hier aber ein Richter urteilen könnte oder würde? Wer weiß (vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand).

Wartung ist keine Reparatur. Bei nicht durchgeführter Wartung steigt bei ner Ölheizung der Ölverbrauch. Ist ja egal, bezahlt ja die Allgemeinheit. Und woher sollst Du das auch wissen. Für was auch Gedanken machen, Hauptsache die Anderen bezahlen. Schon mal was vom gesunden Menschenverstand gehört? Der ist in vielen Fällen viel besser als die Erbsenzählerei der Rechtsverdreher. Aber man kann das ja auch vor Gericht klären lassen, auch wenn man im Unrecht ist, das bezahlt ja dann auch wieder die Allgemeinheit. Unwissenheit schützt vor Strafe oder Schaden nicht. Als mündiger Staatsbürger sollte man, wenn man schon ständig irgendwelche Rechte in Anspruch nimmt, ab und an auch mal an die Pflichten denken. Dazu gehört dann auch mal zu überlegen und sich informieren was ich mit den Dingen die ich miete zu tun oder zu lassen habe, wenn es nicht klar erklärt ist.

FrauHess 
Fragesteller
 06.01.2011, 22:03

ich hatte 5 jahre lang einen warmmietvertrag gehabt, da hab ich eine nebenkostenpauschale bezahlt, in der dies ja dann auch hätte beinhaltet sein müssen! es wurde aber bisher NIE eine wartung durchgeführt! wenn ich also meine pflichten jetzt plötzlich erfüllen soll, dann hätte dies der vermieter all die jahre vorher auch tun sollen!!! es ist ganz schön einfach als besitzer eines hauses die miete zu kassieren und sich nen dreck darum zu kümmern...

eine wartung oder sogar ein wartungsvertrag ist umlagefähig. dabei handelt es sich um die regelmäßige reinigung und einstellung der heizungsanlage.

leider versuchen vermieter immer wieder, hier auch reparaturen mit umzulegen. orientire dich darum auch an den vorjahreswerten oder lass dir die rechnungen zeigen.

anitari  05.01.2011, 12:12

Hier die Formulierung bezüglich Betriebskosten aus dem Mietvertrag der Fragestellerin.

"§3 Miete und Betriebskosten 1) Der Mieter zahlt dem Vermieter als Kaltmiete monatlich EUR 500,00 2) Die Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu tragen. 3) Ausnahmen zu 2): Grundsteuer und Gebäudeversicherung trägt weiterhin der Vermieter."

Keine Auflistung oder ein Hinweis welche Betriebskosten das sind/sein sollen.

Was sagst nu?

FrauHess 
Fragesteller
 05.01.2011, 14:15
@anitari

ich habe vorhin im briefkasten eine ausgedruckte aufstellung der betriebskosten vorgefunden. darauf steht, dass ich die überwachung und pflege der anlage zu tragen habe. ich sehe dies seit 6 jahren das erste mal... aber hab dadurch wohl die arschkarte jetzt!

Obelhicks  05.01.2011, 16:41
@FrauHess

nee, frau hess, das ist keine arschkarte. das ist der versuch einer einseitigen vertragsänderung.

wenn die betriebskosten nicht einzeln im mietvertrag aufgeführt sind...in diesem fall für manchen richter auch nur der hinweis auf das entsprechende gesetz (BV) fehlt, bisher keine anerkenntnis durch zahlung geleistet wurde, dann muss der mieter nicht zahlen. aber wegen der höhe (um 100 euro jährlich fürs ganze haus) würde ich deswegen ein ansonsten einvernehmliches mietverhältnis nicht stören. hätte der vermieter es richtig gemacht, wäre es ja umlagefähig, und so ist auch die regel.

anitari  05.01.2011, 17:21
@Obelhicks

"nee, frau hess, das ist keine arschkarte. das ist der versuch einer einseitigen vertragsänderung." Das sehe ich auch so.

Die Wartung der Heizung gehört zu den, auf die Mieter, umlegbaren Betriebskosten. Vorausgesetzt es ist vertraglich vereinbart.

Also mal in den Mietvertrag schauen.

Obelhicks  05.01.2011, 10:38

wenn es ein vordruck ist - kennst du noch einen der das nicht beinhaltet?

anitari  05.01.2011, 10:49
@Obelhicks

"-kennst du noch einen der das nicht beinhaltet?"

Natürlich nicht;-)

FrauHess 
Fragesteller
 05.01.2011, 11:38
@anitari

"§3 Miete und Betriebskosten 1) Der Mieter zahlt dem Vermieter als Kaltmiete monatlich EUR 500,00 2) Die Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu tragen. 3) Ausnahmen zu 2): Grundsteuer und Gebäudeversicherung trägt weiterhin der Vermieter." - original Wortlaut in meinem Mietvertrag. Mehr steht nicht über die Betriebskosten, also nichts extra über die Wartung der Heizung. Ich heize übrigens mit Heizöl.

anitari  05.01.2011, 12:08
@FrauHess

"2) Die Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu tragen."

Keine Auflistung welche Betriebskosten das sind oder ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung?

Dann muß m. M. n. der Vermieter die Kosten für die Wartung tragen.

Wie sieht es denn mit der Wartung/Reinigung des Öltanks aus?

Ich gebe die mal weiter. Denn 100%ig sicher bin ich mir nicht was die etwas schwammige Formulierung im Vertrag betrifft.