Mietrecht Schlüssel und Kaution?

10 Antworten

ich habe ihm damals die Kaution in Bar mit quittung gezahlt, bei der er mir geschrieben hat das er sie mir nicht bar zurückzahlt bzw nicht zur übergabe zurückgibt.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir die Kaution bar und bei der Übergabe zurückzugeben. Der Vermieter darf die Kaution bis max. 6 Mon. nach Mietvertragsende noch einbehalten, weiter darf er darüberhinaus einen kleineren Teil von der Kaution für die noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen einbehalten.

Die Forderung hat er bisher auch nicht beachtet so das die gesetzte Frisst bald um ist und ich Mahnen muss. Darf ich in diesem Fall die Schlüssel behalten bis er meiner Forderung nachgekommen ist ?

Die Schlüssel kannst Du nicht einbehalten, sonst kann der Vermieter von Dir ein Nutzungsentgeld oder Schadenersatz für die dann nicht vermietbare Wohnung einfordern.

Deine Forderung mußt Du auf gerichtlichem Wege selbst durchsetzen. Da der Vermieter die Forderung auch nicht beachtet, wird er diese wohl auch bestreiten. Eine strittige Forderung kann man gem. BGB nicht gegen andere Forderungen aufrechnen.

Die Kaution ist doch vor Mietrückständen geschützt oder doch nicht ?

Während des Mietverhältnisses ja, nach Ende der Kündigungsfrist allerdings nicht.

Die Wohnung inkl. aller Schlüssel ist nach Mietende zurückzugeben. Tust Du das nicht kann der Vermieter Nutzungsentschädigung verlangen.

Das Du die Kaution in bar gezahlt hast bedeutet nicht das sie auch in bar zurück gezahlt werden muß.

Außerdem ist nur in den seltensten Fällen die Kaution unverzüglich nach Mietende/Wohnungsübergabe fällig.

Denn der Vermieter hat bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

Ansprüche können, neben verdeckten Mängeln, auch Mietrückstände oder Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen sein. Sofern Nachzahlungen zu erwarten sind.

shnewitchnx9 
Fragesteller
 23.11.2015, 16:00

Die Kaution ist doch vor Mietrückständen geschützt oder doch nicht ?

bwhoch2  23.11.2015, 16:14
@shnewitchnx9

Gerade auch für Mietrückstände ist sie da. Aber eben nicht nur. Auch Schäden und ggf. Betriebskostennachzahlungen sollen damit geschützt werden.

Die Schlüssel behalten darfst du nicht aber geh zu einem Anwalt ist es besser und schont die Nerven du bist mit deine Forderung definitiv im Recht

bwhoch2  23.11.2015, 16:13
du bist mit deine Forderung definitiv im Recht

Woher willst Du das wissen? Etwa aus den dürftigen Angaben des Fragestellers?

Bulls44  23.11.2015, 17:58

wenn die Wohnung kleiner ist als es im Mietvertrag angegeben ist dann hat er mit seiner Forderung auch recht.gelle

1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution bei Wohnungsübergabe in bar auszuzahlen. Er kann die Kaution bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten. Einen Teil davon kann er sogar bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten. Für das Kalenderjahr 2015 bis zum 31.12.16. Deine Mahnung wäre also das Papier nicht wert.

2. Du bist verpflichtet, den Schlüssel bei Beendigung deiner Mietzeit auszuhändigen und den Wohnraum dem Vermieter zu übergeben. Mit Einbehalten des Schlüssels tust du das nicht. Was wiederum zur Folge hat, dass dein Vermieter die Wohnung nicht weitervermieten kann und dementsprechend an dich Schadensersatzforderungen stellen wird. Durch die Nichtrückgabe des Schlüssels kannst du die Wohnung weiterhin nutzen, somit wird dir der Vermieter ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen.

Das kann also ziemlich teuer für dich werden.