Ohne Kaution keine Schlüsselübergabe, jedoch Miete zahlen?

5 Antworten

Die Mietsache (Wohnung) muß dem Mieter zu Mietbeginn zur Verfügung gestellt werden.

Tut der Vermieter dies nicht ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Siehe BGB § 543 Abs. 2 Punkt 2.

Kaution ist übrigens auch erst zu Mietbeginn und in 3 Raten fällig. BGB § 551 Abs. 2

Haben wir denn ein Recht auf die Schlüssel, obwohl wir nicht einziehen, und KEINE Kaution bezahlen? Zahlen ja trotz allem immerhin die Miete. Die wollen uns nun aber halt keine Schlüssel geben.

@diegooo2009

Die wollen uns nun aber halt keine Schlüssel geben

Keine Schlüssel (Wohnungsübergabe) - keine Miete - keine Kaution

Nun haben wir einen Mietvertrag unterschrieben, haben jedoch nun eine bessere Wohnung gefunden. Jetzt sollen wir natürlich kündigen und 3 Monate bezahlen.

Und das völlig zu Recht. Schließlich habt ihr einen Mietvertrag unterschrieben, da müsst ihr euch schon auch an den Vertrag halten. Der Vermieter schützt sich vor unlauteren Mietern, in meinen Augen sehr nachvollziehbar. Mieten, doch nicht wollen, Schlüssel wollen, aber keine Kaution zahlen, ich würde euch da auch nicht über den Weg trauen. Wenn du die Wohnung in den nächsten 3 Monaten nutzen = den Schlüssel haben willst, dann zahl auch die Kaution.

Im Prinzip ist Deine Antwort richtig. Aber in der Frage steht:

Aber die Schlüssel sollen wir nicht kriegen ...

Wenn der VM Ansprüche stellt muß er die Mietsache auch übergeben.

@anitari

Die Pflichten des Mieters wurden nicht erfüllt = keine Kaution bezahlt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in so einem Fall den Schlüssel herauszugeben, schließlich hat der Mieter seinen Teil des Vertrags nicht vollständig erfüllt.

Etwas verwirrend. Ihr habt eine neue Wohnung gemietet, wollt aber nicht einziehen. Ihr sollt 3 Monate bezahlen? Wo? Wenn der alte Vermieter auf Kuendigungsfrist verzichtet, dann braucht ihr dort nur solange zu zahlen, wie ihr auch drin seid.

Fuer die neue Wohnung, falls ihr doch da reinziehen wollt, muesst ihr natuerlich die Miete zahlen. Das sind aber keine 3 Monatsmieten zu Beginn.
Ist eine Kaution zu zahlen, so kann die in drei Raten gezahlt werden - und zwar jeweils zusammen mit den drei ersten Mieten.
Erkundigt euch beim Mieterschutzbund, Verbraucherschutz oder bei einem Anwalt.

Ne nee, wir haben mit der jetzigen Wohnung keine Probleme. Können wie gesagt ausziehen. Wollten in die neu angemiete Wohnung ziehen, haben nun jedoch eine bessere gefunden. Ziehen demnach nicht in die neu angemietete Wohnung ein, sondern in eine Andere. Trotzdem haben wir aber 3 Monate Kündigungsfrist für die neue Wohnung, da wir unterschrieben haben. ABER nun sollen wir nicht die Schlüssel dafür kriegen, da wir keine Kaution zahlen, da wir ja nicht einziehen. Aber, auch wenn es nur für die 3 Monate ist und wir nicht einziehen, müssen wir doch ein Recht auf die Schlüssel haben. Immerhin zahlen wir ja Miete. Kann ja sein, dass die sich freuen, nen anderen Mieter darein ziehen lassen, und wir wissen nix davon und zahlen schön die Miete. Das KÖNNTE ja passieren.

Also meine Frage ist eigentlich, ob das von denen zulässig ist, die Schlüssel einzubehalten, wenn wir keine Kaution für die 3 Monate hinlegen wollen, weil wir ja nichmal einziehen.

@diegooo2009

Ihr hättet ein Recht auf den Schlüssel, wenn ihr die Kaution zahlen würdet. Woher soll denn der Vermieter wissen, ob ihr nicht doch einzieht und die Wohnung in ein Schlachtfeld verwandelt. Sorry, in Anbetracht von Messies und Mietnomaden muss man schon auch Verständnis für vorsichtige Vermieter haben.

@diegooo2009

Habe es richtig verstanden,und richtig beantwortet.Den Mietausfall müsst Ihr Zahlen.Ich glaube nicht das Ihr Überfortert werden Sollt.Ihr könnt es ja von draußen sehen ob vermietet wurde.

Wenn ihr euren Mietvertrag bereits vor Einzug kündigt, habt ihr euren Nutzungsanspruch offensichtlich aufgegeben.

Gleichwohl eine Zahlungspflicht einschl. vereinbarter BK.

Ebenso eine Zahlungspflicht der vereinbarten Sicherheitsleistung für etwaige Schäden am Mieteigentum.

Wo genau ist nun euer Problem? Entweder ihr braucht die Schlüssel um dort für 3 Monate einzuziehen und schuldet Kaution oder ihr zieht in die bessere Wohnung und brauvcht beides nicht :-O

G imager761

Wenn Euch zugesichert wurde Das Ihr ohne Kündigungsfrist Ausziehen könnt solle das auch gelten.Soetwas macht mann ja auch schriftlich.Aber dann habt Ihn einen ------Vertrag unterschrieben mit einem Neuen -Vermieter.dann habt ----ihr eine bessere -wohnung gefunden,und -dann -diese Wohnung auch noch gemietet.Habe ich das -.so richtig _Verstanden Ihr habt einen Vertrag unterschrieben.Jetzt will der Vermieter auch Geld für die -Ausfallzeit.Damit -Ist -er im Recht.Das müsst Ihr auch zahlen .das Deponat nicht.da Ihr nicht einzieht.