Mietvertrag trotz Kündigungsverzicht kündigen?

4 Antworten

Generell ist ein gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht von max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam - dies hat der BGH festgestellt. Ein Studiumabbruch dürfte hier kein Grund sein außerordentlich kündigen zu können, da Du diese Situation ja selbst herbeigeführen willst. Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung braucht es einen berechtigten Grund, wie z.B. die Unbewohnbarkeit der Wohnung. Hat der Mietvertrag eine Nachmieterklausel? Einen Nachmieter muß der Vermieter aber auch nicht akzeptieren.

David311 
Fragesteller
 25.10.2014, 14:46

Eine Nachmieterklausel habe ich jetzt grade nicht entdeckt. Gibt es echt keinen Weg?

Ist es kein Grund zu sagen, ich kann hier nicht weiter studieren, weil ich nicht mehr an der Uni gemeldet bin und einen Arbeitsplatz bzw. dualen Studiumsplatz in einer anderen Stadt habe?

StupidGirl  25.10.2014, 14:54
@David311

Nein, denn wie Nemesis schon schrieb, führst du diesen Zustand selbst herbei.

Nemisis2010  25.10.2014, 14:57
@David311

Liegt ein zulässiger Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit vor, kann dem Mieter nicht verwehrt werden, sich einen Nachmieter oder Untermieter für die Wohnung zu suchen, falls er unverschuldet den Wohnort wechseln muss.

Quelle und mehr Infos:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

bitte auch noch die Anschlußseiten aus dem Link zum Thema: Nachmieter beachten!

Ein unverschuldeter Grund wäre z.B. wenn Dich Dein Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt hätte.

Eigentlich bleibt Dir nichts weiter übrig, als mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, evtl. könntest Du ihm auch einen Zahlung anbieten, damit er Dich dann aus dem Mietvertrag entläßt. Allerdings hast Du darauf keinen gesetzlichen Anspruch - das ist reine Verhandlungssache bzw. Kulanz vom Vermieter.

David311 
Fragesteller
 25.10.2014, 16:21

Was ist wenn ich desweiteren berichte, dass ich die Wohnung nicht selbst unterhalten kann?

Denn ich stecke wirklich in einer Zwickmühle..Mein Bafög wird mir nicht gewährt und ich weiß nicht wie ich die kosten alleine tragen soll? zählt das auch nicht?

Also ich habe kein Geld, will deshalb einen dualen Studiumsplatz annehmen, welcher nicht in meiner stadt ist. mein normales studium und die wohnung kann ich so nicht finanzieren..

Nemisis2010  25.10.2014, 16:27
@David311

Auch ein finanzieller Engpass berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnis durch den Mieter.

StupidGirl  25.10.2014, 16:32
@David311

du suchst jetzt aber wirklich krampfhaft nach einer Möglichkeit, aus der Nummer wieder rauszukommen.....

David311 
Fragesteller
 25.10.2014, 16:36
@StupidGirl

es wirklich krampfhaft, aber ihr müsst mich verstehen

habe mein Abi in der Tasche, Bafög beantragt, mir eine Wohnung gesucht ..

Dann kommt der Moment, wo man kein Bafög hat, die Eltern einen nicht finanziell unterstützen können, weil sie selbst nicht viel geld haben, und die Wohnung nicht finanzieren kann und sich keine Skripte für die Uni holen kann :/ ist doch klar, dass man sich da nach was anderem umgucken muss

Nemisis2010  25.10.2014, 17:22
@David311

schon klar, aber Dir bleibt nichts anderes übrig, als ruhig und höflich mit dem Vermieter zu verhandeln, sei dabei ehrlich und schildere ihm Deine persönliche und finanzielle Situation. Evtl. entläßt er Dich dann doch aus dem Mietvertrag. Dem Vermieter ist es nämlich auch lieber er hat einen solventen Mieter und keinen, der letztlich dann die Miete nicht zahlen kann. Einen gesetzlichen Anspruch hast Du allerdings nicht.

David311 
Fragesteller
 25.10.2014, 19:14
@Nemisis2010

Danke euch, ich werde euren Rat befolgen, hoffentlich hat er Verständnis :/

Einen vergleichbaren Ersatzmieter stellen, der solvent ist. Dann muss der Vermieter einen aus dem Mietvertrag rauslassen.

anitari  25.10.2014, 14:41
Dann muss der Vermieter einen aus dem Mietvertrag rauslassen.

Nein bzw. nur unter ganz bestimmten Umständen, die ich hier aber nicht sehe.

StupidGirl  25.10.2014, 14:46

auf welcher gesetzlichen Grundlage?

anitari  25.10.2014, 15:21
@StupidGirl

Des grimmschen Nachmietergesetzes;-)

StupidGirl  25.10.2014, 15:39
@anitari

ach so das........da steht auch das mit den drei Nachmietern, oder?

albatros  26.10.2014, 02:56
@StupidGirl

Genau, lies nach bei Schneewittchen und die 7 Zwerge

Bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht kann keine Vertragspartei früher fristgerecht kündigen als vereinbart wurde.

Was genau steht denn zum Kündigungsverzicht im Vertrag?

David311 
Fragesteller
 25.10.2014, 14:42

In meinem Mietvertag steht :

Die Vertragsparteien verzichten ohne Einschränkung und ohne Vorbehalt bis zum 1.10.15 auf das recht zur ordentlichen Kündigung. damit ist vor diesem datum sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die ordentliche Kündigung nach SS 573ff BGB kann daher erstmals zum vorstehend genannten Datum erklärt werden. Dies gilt für Mieter und Vermieter. Die Dauer der nach Ablauf dieses Zeitraumes einzuhaltenden Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften . Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

anitari  25.10.2014, 14:53
@David311

Wenn der Mietvertrag nicht vor dem 01.10.2011 abgeschlossen wurde ist die Vereinbarung (der Kündigungsverzicht) wirksam.

Zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung berechtigen den Mieter nur schwerste Vertragsverletzungen des Vermieters. Die liegen ja wohl nicht vor.

Du kannst versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen, hoffen das der Vermieter einen davon akzeptiert und dich früher aus dem Vertrag entläßt.

Bitte den exakten Wortlaut der Vereinbarung. Danach kann erst geprüft werden, ob die Klausel formal überhaupt wirksam ist.

albatros  26.10.2014, 02:00

Ich lese grad noch den eingestellten Vertragstext. Der ist formal wirksam. Das bedeutet, du kannst erst zu dem vereinbarten Termin kündigen. Es sei denn, ihr einigt euch über einen früheren Termin mit evtl. Zugeständnissen