Mietrecht: Minimaler Wasserdruck bzw. L/min

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Es gibt nur die Forderung, was die Wasserversorgung angeht. Aber nicht, wie hoch der Wasserdruck mindestens sein muß. Natürlich stellt es einen erheblichen Mangel dar, wenn in einer modernen Wohnung der Spülkasten nach einer Spülung 5 Stunden zum Wiederbefüllen benötigt. Auch wenn aus dem Wasserhahn nur noch ein kleines Rinnsal kommt, ist das wohl unzumutbar. Aber es gibt keine definitven Mindestdrücke oder Mindestmengen pro Minute. Der Druck muß allerdings so hoch sein, daß alle technischen Geräte, wie z.B. Durchlauferhitzer in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Einen Höchstdruck gibt es, der ist durch die Rohrleitungen und den Bauteilen der Wasserversorgung vorgegeben. In der Regel liegt der Wasserdruck an einem Hauswasseranschluß bei 6bar. Dieser Druck reduziert sich dann abhängig davon, in welcher Höhe, oder Etage, sich die Zapfstelle befindet. In 10m Höhe wären dann nur noch 5 bar übrig. So reduziert sich dann der Druck mit jeder Etage.

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Fragesteller
 16.05.2015, 01:08

Ah genau so etwas habe ich gesucht. Vielen Dank.

Auch an alle anderen welche sich die Mühe gemacht haben zu antworten.

Schau hier:

"Immer wieder klagen Mieter über zu geringen Wasserdruck. Die Ursachen können verschieden sein – wie auch die Zuständigkeiten für die Beseitigung dieses Mangels. Fest steht: Der Mieter hat einen Anspruch auf einen ausreichenden Wasserdruck in seiner Wohnung."

weiter: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm

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Fragesteller
 15.05.2015, 19:54

Hallo und Danke für die Antwort.

Diese Seite habe ich auch gefunden gehabt. Leider wird dort nicht genau aufgezeigt was letzten Endes bei mir ankommen muss.

Im letzten Paragraph steht z.B. dass mindestens 2 bar im Erdgeschoss ankommen müssen + 0,5 / 0,35 bar pro Etage. Dies

bezieht sich aber anscheinend nur auf den Druck der am Haus ankommt und nicht was bei mir aus dem Hahn, Dusche z.B., herauskommen muss.

brennspiritus  15.05.2015, 20:16
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Weißt du denn, was bei dir ankommt?

Eine Beratung bei einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale ist preislich im Rahmen, Glaub 40 Euro.

In der Anleitung für meine Waschmaschine steht, mind. 1 bar, max 10 bar und "bei geöffnetem Wasserhahn fließen mindestens 8 l / min."


Nein, natürlich nicht. Aber die herrschende Meinung ist sich einig, es muß ein bar herauskommen, egal ob alte, neue oder hohe Hütte.

Für den einheitlichen Wasserdruck ist der Versorger verantwortlich. Kommt bei euren Zapfstellen zu wenig Druck an, könnte das auf einen Rohrbruch mit Wasserverlust hinweisen. Ein Installateur (oder der Versorger) kann das durchmessen.

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Fragesteller
 15.05.2015, 20:01

Hi,

danke für die Antwort. Aber was genau ist den der minimale Druck der ankommen muss? Auch ein Rinnsal von 1 Liter pro Minute kann ja einheitlich sein.

DerHans  15.05.2015, 20:02
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Das beantwortet dir der örtliche Versorger. Das kann durchaus unterschiedlich sein

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Fragesteller
 15.05.2015, 20:06
@DerHans

Okay, das verwundert mich etwas.

Also kann der örtliche Versorger, die Stadtwerke z.B., dem Mieter vorschreiben wieviel Liter pro Minute bei mir mindestens aus dem Wasserhahn kommen muss damit es rechtens ist?

DerHans  15.05.2015, 20:08
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Wenn zu wenig Wasserdruck vorhanden ist, funktionieren Waschmaschinen Geschirrspüler und auch Durchlauferhitzer nicht ordnungsgemäß