Meine Hausverwaltung setzt uns unter druck mit einem neuen Mietvertrag. Nur dann bekomme ich die Vermieterbestätignung das mein Freund bei mir einziehen darf?

10 Antworten

Ein neuer Mietvertrag muss nicht gemacht werden, aber die Nebenkosten darf der Vermieter anpassen.

Ich würde keinen neuen Mietvertrag machen, denn dann muss im Falle einer Trennung die Kündigung von Euch beiden erfolgen.

Dem Zuzug des Partners muss der Vermieter in der Regel zustimmen.

Weise die Forderung eines neuen Mietvertrages zurück und mit dem Hinweis, dass der Vermieter den Zuzug nicht einfach verbieten kann und notfalls rechtliche Schritte unternommen werden, wenn keine Zustimmung und keine Wohnungsgebestätigung erfolgt.

LG

johnnymcmuff

Schlimmstenfalls kann eine unbefugte Gebrauchsüberlassung zu einer Kündigung führen. 

Auch wenn der Vermieter dieser Gebrauchsüberlassung nicht zustimmt, kann der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seinen Lebensgefährten gemäß § 553 BGB dann mit in die Wohnung einziehen lassen, wenn für den Einzug ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse ist nach BGH-Rechtsprechung z. B. dann gegeben, wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft diese begründen oder fortsetzen wollen.Normalerweise muss der Vermieter also dem Einzug des Lebensgefährten zustimmen.

Den Einzug des Lebensgefährten darf ein Vermieter üblicherweise nur dann verweigern, 

  • wenn in der Person des Lebensgefährten ein wichtiger Grund vorliegt,
  • der Wohnraum durch die Aufnahme des Lebensgefährten zu klein wäre
  • oder der Einzug dem Vermieter aus sonstigen Gründe nicht zugemutet werden kann.

Ein neuer Mietvertrag ist vollkommen überflüssig, da müsst ihr nicht zustimmen. Nur die Nebenkosten können ggf. angepasst werden.

Und die Wohnungsgeberbescheinigung kannst du auch selbst ausfüllen.

Wieso123wieso 
Fragesteller
 09.06.2016, 15:01

An Alle da draußen, ich möchte kein neuen Mietvertrag abschließen weil ich sonst neue, nicht unbedingt bessere Bedingungen, eingehen muß. Weil wir beide im Mietvertrag stehen und das nicht immer vom Vorteil ist ect. Außerdem habe ich eine arrogante Hausverwaltung die denkt alles mit ihren Mietern machen zu können und ich ihr Linke Dinge zu traue.

Ich war beim Mieterverein!

Folgende Aussage: Es ist mein gutes Recht meinen Partner einziehen zu lassen, es sei den es würde eine Überbelegung der Wohnung zu Folge haben. Ein neuer Mietvertrag muß nicht geschlossen werden, die Hausverwaltung muss nur in Kenntniss gesetzt werden. Sie sind verpflichtet uns die Vermieterbescheinigung auszustellen.

Ein Untermietvertrag muss nicht geschlossen werden.

Selbst wenn die Nebenkosten nicht angepasst werden, wird dies bei der Betriebskostenabrechnung angerechnet. Es ist für den Vermieter nur ein Stück mehr Sicherheit sein Geld zu bekommen.

Vielen Dank für Eure Bemühungen ;-)

DarthMario72  09.06.2016, 15:08
@Wieso123wieso

An Alle da draußen, ich möchte kein neuen Mietvertrag abschließen weil ich sonst neue, nicht unbedingt bessere Bedingungen, eingehen muß.

Davon gehen wir aus. Manche Vermieter wollen dir bei einem neuen Mietvertrag schlechtere Bedingungen unterjubeln. ;-)

Es ist mein gutes Recht meinen Partner einziehen zu lassen, es sei den es würde eine Überbelegung der Wohnung zu Folge haben. Ein neuer Mietvertrag muß nicht geschlossen werden, die Hausverwaltung muss nur in Kenntniss gesetzt werden.

So ist es. Diese Auskunft hast du hier auch schon von einigen Usern bekommen.

Gemäß § 553 Absatz 1 BGB haben Sie ein Recht auf Untervermietung und der Vermieter darf nur ablehnen, wenn es für ihn unzumutbar ist, ansonsten verstößt er gegen das Gesetz.

Kamihe  09.06.2016, 15:33

Das was er macht, bezeichnet man als " Nötigung " ,das ist strafbar.

Wenn du von der Hausverwaltung/Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung (für den Freund) haben willst, müsste er schon Mieter sein. Deshalb also einen (neuen) Mietvertrag mit beiden Mietern. Aber warum?

Du bist ja schon Mieter und du kannst für den Freund die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Es ist "deine" Wohnung.

In den Formularen, die ich kenne, wärst du der Wohnungsgeber, musst aber auch den Vermieter angeben. Dafür ist dann auch eine "Spalte" vorhanden.

Den Zuzug eines Lebenspartners kann der Vermieter nur bedingt verhindern, er muß nur informiert werden und ggf. müssen die Nebenkosten angepasst werden.

Die richtige Auskunft hast Du schon bekommen. Dein Freund darf bei Dir einziehen und da Du keine Untervermietung machst, muss die Hausverwaltung Dir die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Macht sie das nicht, droht ein hohes Bußgeld. Das musst aber nicht Du oder Dein Freund durchsetzen.

Wenn er sich jetzt beim Einwohnermeldeamt ohne diese Bestätigung anmeldet und erklärt, dass die Hausverwaltung sich weigert, eine solche auszustellen, wird sich die Behörde direkt an die Hausverwaltung wenden und ihr ggf. mit dem Bußgeld drohen. Kümmert Euch dann erst einmal nicht weiter darum.