Mietrecht bei Beziehungstrennung?

5 Antworten

Der eine Partner kann vom anderen überhaupt nichts verlangen, wenn beide im Mietvertrag eingetragen sind. Zumindest muss sich der andere nicht danach richten.

Es gibt die Möglichkeit sich zu einigen und mit dem VM zu klären, ob er das Mietverhältnis mit einer Seite fortsetzen will oder auf der Kündigung beider Mieter besteht. Hier ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem VM zu treffen, der die Zustimmung zur Wohnungsübernahme druch eine Mietpartei erlaubt und der ausziehende Mieter muss - zur Absicherung des Vermieters, aber auch des anderen Mieters - schriftlich auf den Verzicht des Mietvertrages reagieren.

Ansonsten müssen beide kündigen und notfalls ausziehen. Frohe Weihnachten

anitari  17.12.2010, 12:53

Auszug aus der Frage:

"A ist alleine als im Mieter im Mietvertrag aufgeführt und von dem Konto wird auch die Miete bezahlt."

Rein rechtlich kann Person B keinerlei Rechte aus dem Mietverhältnis zwischen Person A und Vermieter herleiten. Das heißt, wenn Person A von Person B verlangt, dass er seine Mietwohnung zu räumen hat, hat Person B Folge zu leisten. Da gibt es auch rechtlich gesehen keine Fristen. Allerdings zwischenmenschlich verlangt so was (Beziehungstrennung) nach einer fairen Lösung, auch wenn Person A rechtlich in der stärkeren Position ist.

Leider kann man den Lebensgefährten rein rechtlich nicht vor die Tür setzen, es gibt da keinen § dafür, hat aber was mit Gewohnheitsrecht zu tun. Es muß eine angemessene Frist gesetzt werden zum Ausziehen. Wenn er dann immer noch nicht geht, hilft nur ein Gericht. Das Urteil kann man dann vollstrecken lassen (Gerichtsvollzieher mit Polizei. Ein Freund von mir hat 2 Jahre gebraucht, um seine Ex aus SEINEM Haus herauszubekommen.

Nein - Beziehungsende ist kein Grund für eine "fristlose Kündigung"!

Diese Frist muß angemessen sein - also Zeit genug, eine eigene Bleibe zu finden.

Sonst wäre es Machtmißbrauch und das würde jedes Amtsgericht abschmettern!

Und wenn "A" wirklich eine Beziehung mit "B" gahabt hätte und nicht nur eine Bettgeschichte, käme er kaum auf die Idee einer fristlosen Kündigung!

Torenti  16.12.2010, 21:34

Das stimmt nicht, alleiniger Mieter ist alleiniger Mieter, er kann Dich sofort rauswerfen. Gibts keine fristen.

Der Mieter hat Hausrecht und kann den Mitbewohner einfach vor die Tür setzen. Es sei denn, der Mitbewohner kann nachweisen, dass er anteilig die Miete gezahlt hat und dort gemeldet war und seinen Lebensmittelpunkt dort hat. Oder es existiert ein Untermietvertrag. Dann kann man mit der üblichen Kündigungsfrist und Eigenbedarfsbegündung kündigen.