Mietrecht: Ab wann darf ich bei Vertrag mit Mindestmietdauer ausziehen?
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren abgeschlossen. Nun - da im Sommer/Herbst des Jahres Umzugspläne anstehen - habe ich mir gerade noch einmal den Mietvertrag geschnappt und bin über folgende Passage gestolpert:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2019. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 01.09.2021 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)."
Die Kündigungsfristen sind die gesetzlichen Fristen, sprich 3 Monate. Ich bin verwirrt:
Wenn die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist (3 Monate) erstmals zum 01.09.2021 für mich als Mieter zulässig ist, bedeutet das, dass ich erst ab dem 01.09.2021 kündigen und somit frühestens zum 01.12.2021 ausziehen kann oder bedeutet das, wenn ich rechtzeitig (3 Monate vorher) ordentlich kündige, ich zum 01.09.2021 ausziehen darf?
4 Antworten
Die wirksame schriftliche Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Juni 2021 beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis am 31.08.2021 endet. (nicht 1.9.!, weil eine Kündigung immer zum Monatsende gilt und nicht Monatsanfang.
Die Rückgabe der Mietwohnung kann eher erfolgen aber in der Regel muss sie kurzfristig nach dem 31.08.21 erfolgt sein.
Letzteres - erste Kündigungsmöglichkeit ist ZUM Datum 01.09 möglich, d.h. da kann man dann auch ausziehen und muss keine Miete mehr zahlen ;)
Der Auszug zum 01.09 ist bei rechtzeitiger Kündigung möglich...
wenn ich rechtzeitig (3 Monate vorher) ordentlich kündige, ich zum 01.09.2021 ausziehen darf?
Du kannst frühestens nach 2 Jahren ausziehen wenn Du 3 Monate davor gekündigt hast.