Mietrecht: Ab wann darf ich bei Vertrag mit Mindestmietdauer ausziehen?

4 Antworten

Die wirksame schriftliche Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Juni 2021 beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis am 31.08.2021 endet. (nicht 1.9.!, weil eine Kündigung immer zum Monatsende gilt und nicht Monatsanfang.

Die Rückgabe der Mietwohnung kann eher erfolgen aber in der Regel muss sie kurzfristig nach dem 31.08.21 erfolgt sein.

Letzteres - erste Kündigungsmöglichkeit ist ZUM Datum 01.09 möglich, d.h. da kann man dann auch ausziehen und muss keine Miete mehr zahlen ;)

Der Auszug zum 01.09 ist bei rechtzeitiger Kündigung möglich...

wenn ich rechtzeitig (3 Monate vorher) ordentlich kündige, ich zum 01.09.2021 ausziehen darf?

Du kannst frühestens nach 2 Jahren ausziehen wenn Du 3 Monate davor gekündigt hast.