Gilt der Vermieter gleichzeitig als Mieter?

10 Antworten

Gilt der Vermieter gleichzeitig als Mieter?

Er hat sich genau so an Gesetze und Bestimmungen zu halten wie jeder andere Mieter auch.

Wenn man z.B das Thema Lärm nimmt. Darf der Vermieter sich über Lärm beschweren oder heisst es laut Gesetz einfach: "Wenn Person A nicht will des es Laut ist, darf er hallt nicht vermieten"

Jeder hat das Recht sich über Lärm zu beschweren, kann das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.

Von 6-22 Uhr gilt Zimmerlautstärke, von 22-6 Uhr Nachtruhe(noch leiser)

Man kann sich beschweren aber man sollte folgendes beachten

 § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

 

 (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

 (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

MfG

johnnymcmuff

Natürlich darf der Vermieter sich, wie jeder andere Bewohner eines Hauses und jeder andere Mensch, über (vermeidbaren) Lärm beschweren.

Der Vermieter hat allerdings das Recht einem Mieter wegen andauernder Lärmbelästigung, nach Abmahnung und im Wiederholungsfall, zu kündigen.

Da unterscheidet Vermieter von Mietern.

oder heisst es laut Gesetz einfach: "Wenn Person A nicht will des es Laut ist, darf er hallt nicht vermieten"

So ein Gesetz gibt es nicht.

Übrigens darf der Vermieter, wenn er mit dem Mieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat, auch ohne Grund kündigen. Nur mit einer um 3 Monate längeren Kündigungsfrist als sonst.

Klare Antwort: Nein!

Eigentümer bleibt Eigentümer.

Lärm ist eine Sache. Da hat jeder das gleiche Recht auf Ruhe und auf Action je nach Tageszeit und Intensität.

Weitere Beispiele: Nutzung des Treppenhauses, Nutzung von nicht vermieteten Räumen und Bereichen, Erstellung einer Hausordnung usw. usw.

Schließlich kann der Vermieter/Eigentümer viel mehr verlangen als die Mietpartei und hat am Ende immer noch das Druckmittel im Zweifamilienhaus, dass er kündigen kann, wenn ihm die Mietpartei nicht mehr passt, weil sie sich z. B. ständig beschwert.

Nehmen wir mal das Thema Lärm: Jede der Parteien sollte sich an die Hausordnung halten. Ist der Eigentümer/Vermieter, der im Haus wohnt, zu laut - kann der Mieter wegen Ruhestörung nach 22:00 Uhr auch die Polizei holen. Da hat er die gleichen Rechte.

Ansonsten muss man sagen - Der Eigentümer/Vermieter sitzt in solchen Fällen am längeren Hebel.... Er kann ggf. auch dem Mieter kündigen wegen Nichteinhaltung der Hausordnung. Der Mieter aber kann dem Eigentümer/Vermieter seine Wohnung nicht kündigen... er kann sich nur selbst eine andere Wohnung (und damit einen anderen Vermieter)  suchen.

Die Aussage "Wenn Person A nicht will, dass es laut ist, darf er halt  nicht vermieten" - ist Unsinn. Gerade beim Lärm muss man unterscheiden. Normale Geräusche in einer Mietwohnung bedeuten Zimmerlautstärke. Alles andere ist zu laut - und dann den Vermieter vorzuhalten, er müsse ja nicht vermieten... ist doch zynisch. Denke dich mal in die Position von A. Es wäre dein Haus und du hättest eine Wohnung vermietet (weil du z.B. das Geld auch brauchst)... würdest du "zu laute Mieter" akzeptieren?

Ruhestöhrung ist an keine Uhrzeit gebunden. Die gibts nichtnur während der Nachtruhe. Man kann auch tagsüber die Polizei holen. Hab ich schon gemacht, die sind auch gekommen, haben die Tür aufgebrochen und die Stereoanlage abgestellt, die per Zeitschaltuhr in voller Lautstärke das Phantom der Oper in Endlosschleife gespielt hat. Die Wohnung war leer.

@Bitterkraut

OMG - das war als Beispiel gedacht.

@angy2001

Ja, aber ein irreführendes Beispiel bzw. ist es so daß viele Leute denken tagsüber könnten sie lärmen, was sie wollen, weil Ruhestörung nur nachts greift.

@Bitterkraut

Na dann hast du es ja jetzt klar gestellt.

Darf der Vermieter sich über Lärm beschweren oder heisst es laut Gesetz einfach: "Wenn Person A nicht will des es Laut ist, darf er hallt nicht vermieten"

Verstehe ich nicht ganz. Würde es denn etwas ändern, wenn in der unteren Wohnung ein anderer Mieter wohnen würde? Der dürfte sich beschweren, aber der Vermieter nicht? Du würdest dich doch auch beschweren, wenn der unter dir zu laut ist - egal ob Vermieter oder anderer Mieter. Ist eine etwas komische Denkweise, dass nur Mieter sich beschweren dürfen.