?Mietkündigungsfrist nach 5 Jahren?

3 Antworten

Laut Mietvertrag steht dort das für beide Vertragspartein folgende Kündigungsfristen gelten:

Diese Regelung wäre nach § 573c (4) BGB unwirksam getroffen. Vielmehr gilt für unbefristet und ohne Kündigungsverzicht abgeschlossen Wohnraummietverträge für Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten i. S. d. § 573c (1) 1 BGB: Eure Kündigung "ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig" erklärt.

Meint: Ihr kündigt mit Zugang eures schriftlichen, von allen mietvertraglichen Mietern unterzeichneten Kündigungsschreibens zum 31.01.2019 euer Mietverhältnis, wenn es dem Vermieter nachweislich (Einwurfeinschreiben) spätestens am 03.11.2018 zugestellt würde.

[Hinweis: Im Gegensatz zur Übergabe, die nach Mietende erst am nächsten Tag, nicht aber einem Samstag, Sonn- oder bundeseinheitlichem Feiertag geschuldet ist, zählt der Samstag zur Kündigungsfrist dazu, BGH VIII ZR 206/04]

Richtig ist hingegen: "Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate", § 573c (1) 2 BGB.

Viel Erfolg beim Umzug :-)

G imager761

Als Mieter hat man keine längeren Kündigungsfristen; die gelten nur für Kündigungen durch den Vermieter.

Ihr habt also eine Kündigungsfrist von knapp drei Monaten.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung


(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.



Für Mieter gilt, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Demnach könnt ihr noch bis zum 3. Werktag im November zum 31. Januar 2019 kündigen.

Die gestaffelten Kündigungsfristen gelten nur für den Vermieter.