Wasser auf Balkon läuft nicht richtig ab - Grund für Mietminderung?

5 Antworten

... ich sehe keine Möglichkeit einer Minderungen. Mit den anderen Balkonen und den anderen Mietern und deren Gästen hast Du nichts am Hut.

Ob und wie oft ein Mietgegenstand gereinigt werden muß, ist keine Angelegenheiten des Vermieters.

Regen aufhalten/verhindern kann er ebensowenig wie Sturm, also auch kein Grund für eine Minderung.

Also, ob es sich um eine teure oder billige Immobilie handelt, ist völlig irrelevant, die DIN-Vorgaben an Balkone sind immer die gleichen. Was ist den uneben? der Belag oder was? wie ist denn der Aufbau? Es gibt Balkonaufbauten mit oder ohne Gefälle, maßgebend ist die Art der Ausführung. Große Mengen stehendes Wasser sollten prinzipiell nicht sein, aber dass ein Balkon immer sofort trocken ist, ist auch nicht gefordert.

Zum EG. Was war da bei deinem Einzug drin? Auch schon ein Gewerbe?

Hast Du den Vermieter schon über den Mangel am Balkon informiert?

Kann der Balkon nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden wäre das ein Grund die Miete zu mindern.

Nur wirst Du dich wundern wie wenig das ist.

Angenommen die Gesamtmiete beträgt 1000 €, Wohnfläche gesamt 100 m², Fläche Balkon 10 m² und Mietminderung 5 %. Dann wären das lumpige 5 €. Und das auch nur wenn der Balkon einen ganzen Monat nicht oder nur eingeschränkt nutzbar wäre.

So viel zur "Wunderwaffe" Mietminderung.

Die Leute die das Fitness-Studio besuchen stören dich oder geht von ihnen eine Störung, z. B. Lärmbelästigung aus?

Das es dich persönlich stört das sich die Leute auf dem Gelände oder im Haus aufhalten ist kein Grund zur Mietminderung.

Ich wurde nicht schriftlich auf das Fitnessstudio hingewiesen.

Mußtest Du auch nicht.

Warum habe ich nur den Eindruck, dass du krampfhaft nach einem Grund suchst, die Miete zu mindern? Wegen 5 € max. im Monat wird das Fitnessstudio nicht schließen und der Balkon reinigt sich dann auch nicht von selbst.