Mietminderung wegen Loch in der Badezimmerdecke

5 Antworten

Setz deinem Vermieter eine Frist, den Schaden zu beheben. Das muss schriftlich erfolgen. Ich denke, bis Monatsende ist angemessen. Weise ihn auch darauf hin, daß du / ihr die Miete dann kürzen werdet. Der Mangel ist allerdings relativ gering, sodaß eine Mietminderung nicht zu hoch gegriffen werden sollte.

Habt ihr eine RS-Versicherung mit Mietrecht? Der könnte dann auch das Schreiben, oder falls sich nach dem ersten nichts bewegt ein weiteres los lassen....

Oder Mieterschutzbund / Mieterverein erkundigen. Dort sind auch Tabellen über Höhe und Gründe für Minderungen erhältlich.

LG

Hallo Cakejane RS Versicherung müsste ich mal nachschauen (ist die Wohnung von meinem Freund), weiß ich nicht, ob er das hat.

Denke halt einfach, dass der Vermieter schlichtweg sau faul ist und meint, dass er sich nicht kümmern muss. Leider kommt man bei so Leuten oft erst übers Geld weiter, auch wenns nur 20€ im Monat sind. Vielen DAnk für deine Antwort auf jeden Fall

LG

@Loereley

ja... bei manchen hilft nur Druck machen. Daher eben der schriftliche Weg und die Fristsetzung. Damit habt ihr dann schon etwas in der Hand. Grüße :)

Grundsätzlich finde ich Mietminderungen ja ok, wenn ein entsprechender Mangel vorliegt und der Vermieter sich renitent zeigt.

Allerdings sieht die aktuelle Rechtsprechung vor, dass Mietminderungen die dem Grund oder der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind, zu einer Kündigung führen können. Ich würde also nicht dazu raten, das aus dem Bauch heraus zu machen, sondern du solltest dich vielleicht vorher beim Mieterbund informieren.

Das mit der Lüftung ist natürlich nicht ok. Da beauftragt man als Vermieter mal schnell einen Elektriker und fertig. Allerdings ist es möglich, dass die Kosten, wenn sie eine bestimmte Höhe (ca. 90,- Euro) nicht überschreiten und dein Mietvertrag das vorsieht, bei dir hängen bleiben. Siehe "Kleinreparaturen".

Halle Paranoid, leider gehts halt manchmal nicht anders. Aber werde natürlich erstmal richtig recherchieren bevor ich da irgendwie Ärger bekomme.

Danke für die Anmerkung mit den KLeinreparaturen, werd ich mal checken. Das habe ich bisher noch nicht gehört.

LG

Mietminderung ist gerechtfertigt, allerding sollte dies nie ohne Rücksprache mit einem Mietrechts-Anwalt oder einer entsprechenden Beratung einer Mieterorganisation geschehen.

Euer spezieller Fall dürfte nicht so leicht in einer Tabelle mit Mietminderungswerten zu finden sein. Das können mit Mietminderung erfahrene Anwälte sicherlich am besten einschätzen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/maengelbeseitigung.html

Hallo Michael, danke für den Link! Das ist schon mal eine sehr gute Hilfe! LG

Vielleicht kann ein Bekannter mal nachsehen und eine Styrorpor Platte über das Loch kleben und nach der Lüftung schauen, die paar Euro würde ich dann von der Miete abziehen, du kannst auch in den Mieterverein eintreten, da wäre schon der erste Jahresbeitrag schon viel höher

mit einer Mietminderung würde ich vorsichtige sein, vllt wird eine Mieterhöhung danach viel höher.

Ich gehe stark davon aus, dass Du die Miete mindern kannst.. Allerdings nicht, ohne ih vorher in einem Einschreiben darauf aufmerksam zu machen .

Grüßle Bernd Stepahnny