Mietminderung wegen lauter Dachantenne?

5 Antworten

...und ich ziehe demnächst aus...

Ich gehe Mal vom Normalfall aus, dass du eine MIETKAUTION von sagen wir Mal ca. 600€ bei einer kleinen Wohnung gezahlt hast.

Dann JETZT erst/noch überhaupt nur an Mietminderung zu denken ist extrem dumm. Die paar Euro um die du vllt. die Miete wegen Geräuschbelästigung kürzen dürftest, würde dein VM sicher am Ende erstmal von deinem Kautions-GUTHABEN abziehen ! Und du wärst gezwungen um das einbehaltene Kautionsgeld zu klagen, - mit ungewissem Ausgang. Überleg dir gut, ob du DEN Ärger verbunden mit Zeit- und Geld-Aufwand wirklich willst. Dagegen sind "deine" Windgeräusche Pillepalle !

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 20:23

Ich habe außerdem keine Mietkaution bezahlt. Wurde nicht verlangt.

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 20:24

Außerdem habe ich seit 3 Jahren u. A. Wegen dem Lärm eine neue Wohnung gesucht und erst jetzt eine bekommen!

pool56  14.01.2020, 20:35
@Jenny726

Okay, dann hast du "Glück" gehabt. Trotzdem, leg dich jetzt nicht mehr mit deinem VM an, sonst kann der dich viiiel "älter" aussehen lassen, als du bist. Kürzt du JETZT noch die Miete, weiß doch jeder, dass du ihm noch "eine mitgeben" willst. SEIN "Dankeschön" wird die VERSTÄRKTE Suche nach MÄNGELN bei der Wohnungsübergabe sein. Der holt sich dann bestimmt mehr Geld zurück, als du gemindert hättest. Nochmal: Lass es!

Du möchtest dem Vermieter vorenthalten, was laut Vertrag seines ist?

Als Vermieter würde ich Dir mitteilen, dass die Situation offenbar schon seit Jahren besteht, aber Dich offenbar nicht wirklich stark gestört hat, denn sonst wärest Du doch schon längst ausgezogen.

Zudem würde ich Dich bitten, erst einmal Lärmprotokolle zu machen, in denen auch Messwerte enthalten sind über den "Lärm" der angeblich in Deiner Wohnung zu hören ist.

Außerdem würdest Du von mir noch erfahren, dass in Dachwohnungen Windgeräusche viel stärker in Erscheinung treten, als in anderen Ebenen eines Hauses und dass man das von vornherein mit bedenken muss, wenn man in eine Dachgeschosswohnung zieht.

Als Vermieter würde ich ansonsten in dem Verfahren, bei dem es dann um die vollständige Zahlung der einbehaltenen Miete geht, einfach mal abstreiten, dass tatsächlich so starker Lärm aufgetreten ist. Ungefähr um die gleiche Zeit, wie Du ausziehst, würde ich die Antenne aber endgültig abbauen lassen.

Nun könntest Du im Rahmen eines Verfahren noch nicht einmal mehr gutachterlich beweisen, dass überhaupt nennenswerter Lärm aufgetreten war.

Warum ich so gehässig schreibe? Weil Du einfach irgendetwas suchst, um die Miete zu mindern und nicht, weil Du wirklich besonders belastet bist.

Viele Leute wohnen in Gebieten, in denen bei Sturm besonders starke Windgeräusche auftreten, die vielerlei Ursachen haben können. Dennoch müssen sie die Witterung einfach mal so akzeptieren, wie sie nun mal ist. Außer Windgeräuschen gibt es Menschen, denen man eine große Straße vors Haus gesetzt hat oder eine Bahnlinie oder die von Zeit zu Zeit unter einer Einflugschneise starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Menschen, die in der Nähe von Krankenhäusern wohnen, beschweren sich über anfahrende Krankenwagen, die mit eingeschaltetem Martinshorn anbrausen. Andere wohnen neben einer Rettungswache oder Feuerwehr mit gleichem Ergebnis und wieder andere beschweren sich sogar, dass im Herbst im Park in der Nachbarschaft die Stadtgärtner mit Laubbläser unterwegs sind.

Gegen all den solchermaßen Lärmgeplagten geht es Dir unter Deinem Dach richtig gut.

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 20:21

Ich hatte weiter unten erwähnt, dass ich das dem alten Vermieter bereits vor Jahren mehrmals gesagt hatte, es ihm aber egal war. Jetzt ist eben ein neuer Eigentümer da, der vom ehemaligen Besitzer keinerlei Menge mitgeteilt bekommen hat, auch die Heizung, die ständig kaputt war/ist würde komplett runtergespielt. Ich hätte hier auf Antworten gehofft wie ja oder eben nein. Aber mir da so einen Quatsch zu unterstellen ist ja wohl unnötig!

Kann ich eine Mietminderung erzielen durch die manchmal tagelange Lärmbelästigung?

Nein. Wer offenbar jahrelang diese Geräusche hinnimmt und diesen vermeindlichen Mangel der Mietsache dem (aktuellen) Vermieter nicht "unverzüglich mitteilt", der "infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte", "ist nicht berechtigt, die in § 536 [BGB] bestimmten Rechte [Mietminderung] geltend zu machen", bestimmt § 536c Abs. 2 Nr. 1 BGB nun ausdrücklich.

Insofern kannst du diese 'Umzugskostenbeihilfe' knicken :-O

Teile diesen Mangel dem Vermieter mit und bitte um Abstellung. Setze dafür eine Frist und warte ab. Ist denn die Antenne überhaupt noch in Betrieb? Hat doch heute kein Mensch mehr.

warum spricht man den Vermieter nicht einfach darauf an, meist wird eine solche Antenne nicht mehr benötigt.

warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 18:39

Habe vergessen zu erwähnen, dass ich das schon vor Jahren beim alten Vermieter getan habe. Jetzt ist ein neuer Eigentümer zuständig und ich ziehe demnächst aus aber es ist zurzeit einfach so stark/laut wie lange nicht mehr.

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 18:41
@Jenny726

Mir geht es einfach darum, dass ich diese Art von Lärmbelästigung auf keiner der Mietminderungslisten finde,da es wahrscheinlich nur Einzelfälle sind. Vllt. Hat jemand mit etwas ähnlichen Erfahrung.

peterobm  14.01.2020, 18:42
@Jenny726

neuer Versuch mit dem Vermieter, wenn du demnächst ausziehst würd ich mir den Ärger ersparen

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 18:44
@peterobm

Naja, wenn ich dafür weniger Miete zahlen muss die letzten Monate wäre es mir den Ärger wert....

Jenny726 
Fragesteller
 14.01.2020, 18:43

Und eine Demontage von einer Firm kostet nunmal auch Geld und die wollte mein Vermieter anscheinend nicht ausgeben. Vorallem, da die Lärmbelästigung nicht permanent ist sondern eher saisonell auftritt.