Hab ich ein Recht auf Mietminderung wenn der Kühlschrank kaputt ist und Geräusche macht falls der Vermieter ihn nicht ersetzt?

10 Antworten

Mieter für Schönheits­re­pa­ra­turen zuständig, Vermieter für Ersatz defekter Geräte

Hinzu­kommen können Kosten für kleinere Repara­turen. „Für die Kosten von Bagatell­re­pa­ra­turen wie kaputte Schalter muss der Mieter selbst aufkommen“, infor­miert Rechts­anwalt Schönleber. Dies setzt jedoch eine wirksame Bagatell­re­pa­ra­tur­klausel im Mietvertrag voraus.

Defekte Geräte, wie Kühlschrank oder Herd hingegen muss der Vermieter ersetzten. Dennoch ist der Mieter natürlich verpflichtet, die Küche pfleglich zu behandeln.

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/einbaukueche-in-der-mietwohnung-die-wichtigsten-fakten

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete13.html

Du hast das Recht darauf zu bestehen das der Vermieter hier Abhilfe schafft. Mietminderung sollte hier nicht möglich sein.

Nur wenn der Kühlschrank mit vermietet wurde und Bestandteil der Küche war. Und nur, wenn Sie den Mangel schriftlich beim Vermieter angezeigt haben.

Kühlschränke, die z.B. einem Vormieter gehörten, muss der Vermieter nicht ersetzen, da vom Vormieter übernommen.

Das kommt darauf an, ob der Kühlschrank mit zur Mietsache gehört und du eine monatliche Miete dafür bezahlst.

Wem gehört denn der Kühlschrank ? Ist er mitgemietet- also, steht er im Mietvertrag.

Dann spreche deinen Vermieter darauf an, dass der Kühlschrank seinen Geist aufgibt.

Direkt ohne Kommunikation die Miete mindern find ich schon frech

Er ist angemietet.

@Studentium

Dann ruf deinen VM an und sprich mit ihm...vielleicht kann man den Kühlschrank ja noch reparieren.

Der KS muss nicht als mitvermietet im Mietvertrag benannt sein, er ist automatisch mitvermietet, wenn er sich bei Mietbeginn in der Wohnung befindet.  Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, er ist nicht mitvermietet, gilt, dass der Mieter verantwortlich für Reparaturen ist. Ansonsten ist der Vermieter für Reparatur und gegebenenfalls gleichwertigen Ersatz zuständig bzw. verantwortlich.

@albatros

Es kann ja auch sein, dass der Vormieter den Kühlschrank drin gelassen hat. von daher die Frage, ob der VM überhaupt dafür zuständig ist.

Wenn man die anderen Fragen liest, scheint der FS förmlich nach Fehlern zu suchen

@Woelfin1

Auch wenn es so wäre, dass der KS ursprünglich vom Vormieter belassen wurde, ging er damit in das Eigentum des Vermieters ein und wäre dem Nachmieter mit vermietet, es sei denn, im Mietvertrag wäre ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass der KS nicht zur Mietsache gehört.