Mietminderung (Garage)!

4 Antworten

Hallo. Bei unbeweglichen Mietobjekten muss der Mieter geringe Schäden selber tragen. Fü mittlere und schwere Schäden muss der der Vermieter aufkommen. In deinem Fall würde ich sagen ist es ein mittlerer Schaden. Du musst den Vermieter schriftlich (Einschreiben) auffordern den Schaden innert einer gewissen Frist zu beheben. Falls er die Frist nicht einhält, musst du schriftlich noch eine Nachfrist setzten. Falls diese auch nicht eingehalten wird, hast du verschiedene Wahlrechte die du ausüben darfst, dem Vermieter aber mitteilen musst. Eine davon wäre reduzierung des Mietzinses, hinterlegung des Mietzinses in einem Mietdepot usw. In deinem Fall wäre es am besten selber einen Handwerker zu beauftragen und dan die Rechnung dem Vermieter schicken, der Vermieter sollte über dein Vorgehen aber immer informiert sein.

Acromatic 
Fragesteller
 01.02.2015, 16:54

Danke für die Antwort ,dass 1. Schreiben geht morgen raus, mit einer frist von 2 wochen. Wenn er dies nicht einhält noch die nachfrist. Wie lange ca ? ansonsten werde ich die kosten für den Geragenstellplatz kürtzen und einbehalten. Bis ich mein Auto wieder reinstellen kann. Wiso sollte ich für die Garade zahlen wenn ich sie nicht nutzen kann.

Gerhart  01.02.2015, 18:59

Der Vermieter muss den uneingeschränkten Gebrauch der Mietsache garantieren. Da ist nichts mit kleinen Schäden, die der Mieter tragen muss. Falls du hier auf die Kleinreparaturklausel in Wohnungsmietverträgen abstellst, ein Dachschaden gehört ganz bestimmt nicht dazu. Einschreiben sind untauglich für die Zustellung des Mängelschreibens. Briefsendung mit Einwurfbestätigung ist rechtssicher.

Die Reduzierung der Miete wird vom Tag der Zustellung des Mangelschreibens an den Vermieter wirksam und nicht erst nach der 2. Nachfrist. Die Ersatzvornahme ist dem Vermieter nach fruchtlosem Verstreichen der Instandsetzungsfrist anzuzeigen und die Kosten der Ersatzvornahme werden vom Auftraggeber, hier Mieter, selbst bezahlt, können aber mit der übernächsten Miete aufgerechnet werden.

cunningfox  02.02.2015, 20:43

Hallo zusammen. Ich bin aus der Schweiz und hier läuft es eben so ab. Wenn die Nachfrist (2 Wochen sind absolut genug) hast du verschiene Möglichkeiten wie die verfahren kannst. Die Mietzinsredukton ist nur eine, die Gelder werden dann an einer von Kanton/ Bezirk bestimmer Stelle aufbewahrt. Sobal der Vermieter gehandelt hat, wird ihm dad Geld überwiesen. Wie gesagt, dies gilt in der Schweiz, weiss nicht was in Deutschland oder Österreich gilt, wahrscheinlich aber ähnlich.

Das Dach deiner Garage ist undicht. Du hast deinem Vermieter nachweislich über den Mangel in Kenntnis gesetzt und eine Frist zur Mangelbeseitigung genannt? Hast du einen separaten Garagenmietvertrag oder gehört die Garage zu deiner Mietwohnung? Wenn dir der Zugang der Mangelbeschwerde beim Vermieter bekannt ist, dann kannst du von diesem Tage an die Miete mindern. In Bezug auf die Gebrauchsfähigkeit der Garage hast du allerdings eine Schadensminderungspflicht. daher rate ich dir dein Auto mit geeigneten Material wie Plastikplane 4x6m in der Garage abzudecken. Die Höhe der Mietminderung ist schwierig abzuschätzen, weil es vom Vetragstext abhängig ist. So könnte auch ein gewerblicher Mietvertrag vorliegen, eine Garage wird nicht wie Wohnraum behandelt.

Acromatic 
Fragesteller
 01.02.2015, 16:59

Die garage ist mit im mietvertrag eingebunden.

Gerhart  01.02.2015, 19:06
@Acromatic

Wenn du etwa 500€ Miete bezahlst und minderst diesen Betrag um ca. 10%, dann fehlen dem Vermieter 50€ monatlich. Eine komplette Dachreparatur wird je nach größe des Garagendaches 500 - 1000€ kosten. Hat der Vermieter kein Geld um den Schaden beheben zulassen, dann verzichtet er auf die 50€ und du kannst dein Auto weiter in der undichten Garage oder auf der Straße abstellen. Deshalb wäre eine Ersatzvornahme die günstigere Variante, wenn dazu die Voraussetzungen gegeben sind. Schließlich bliebe noch eine Instandsetzungklage, die aber mit viel Zeit und Kosten vorab verbunden sein würde.

Ab sofort woanders parken scheint mir dann wohl die dringendste Maßnahme zu sein.

Ich denke eine Minderung wäre rechtens, da du die Garage wie du schon sagst nicht mehr nutzen kannst ohne dass dein Auto beschädigt wird. Die Entfernung, sofern überhaupt möglich, würde ich bei einem Fahrzeugaufbereiter machen lassen.

Gerhart  01.02.2015, 16:14

Was hat da mit dem Garagendach zu tun?

Acromatic 
Fragesteller
 01.02.2015, 17:00
@Gerhart

hää?? hat da noch Deutsch?? :P

Gerhart  01.02.2015, 19:08
@Acromatic

" Die Entfernung, sofern überhaupt möglich, würde ich bei einem Fahrzeugaufbereiter machen lassen." Kannst wohl nicht besser, hä? : q

GravityZero  01.02.2015, 16:19

Hat was mit dem Dach zu tun? Hier geht's doch um ein undichtes Dach, die Frage ob man deswegen die Miete mindern kann, und wie man die Flecken wieder weg bekommt...!?

Gerhart  01.02.2015, 19:11
@GravityZero

Das habe ich wohl verstanden, doch du bringst das nicht gut rüber. Der Fragende möchte einen Fahrplan, wie er seinen Vermieter zur Reparatur des Daches bewegen kann.

GravityZero  01.02.2015, 19:37

Ja das möchte er. Weiterhin stellt er aber die Frage, wie er die Flecken auf seinem Auto entfernen kann...so zumindest verstehe ich seine erste Frage. Völlig unabhängig von allen bisherigen Ratschlägen würde ich den Vermieter vorher anrufen, vielleicht ist das Problem kurze Zeit danach erledigt. Er schreibt nämlich nicht, dass es schon zu einem Gespräch kam. Wenn meine Mieter ein Problem haben, rufen sie mich auch an, dann kümmere ich mich gleich darum. Der Weg über Fristen, Mietminderung etc. muss nicht immer notwendig sein.