Mietminderung bei defekten Internetleitungen?

5 Antworten

Telekommikationsanlagen unterliegen allein dem Mieter. Ein Vermieter / Hausbesitzer ist nur für eine angeschlossene Kabelfernsehanlage (und somit auch nur für den Fernsehempfang) verantwortlich.

Hey Du.

Hier lohnt sich der Gang zum Mieterschutzbund in vollem Umfang.

Die Jahresgebühr beim Mieterverein ist zwar unumgänglich, aber da ist eine ganz andere Kommunikation und Argumentation möglich, die Du selbst nicht führen musst.

Weiterhin ist das insgesamt nützlich und Du bist Mieterrechtsschutzversichert.

Bestehende Telefonleitung am und im Haus haben standardmäßig voll funktionstüchtig zu sein! Erst bei dem was ab der TAE-Dose in der Wohnung passiert, ist der Mieter (mit Anbieter etc.) zuständig.

Eine Mietminderung eigenmächtig selbst zu veranlassen, kann schwere Folgen für Dich verursachen. Das lass bitte besser bleiben. Die Gesetzmäßigkeiten zu eigenmächtigen Mietminderungen haben sich vor 2 Jahren geändert.

LG erstmal

einfach mal höflich beim Vermieter anfragen was er von einer Mietminderung hält.

catweasel66  06.11.2016, 13:57

davon ist aber das inet nicht besser.....und das will ja der fragesteller eigentlich haben

LebeBunt 
Fragesteller
 06.11.2016, 14:02
@catweasel66

naja, wenn eben durch die Sturheit meines Vermieters kein Internet für mich möglich ist, wäre eine Mietminderung erst mal für mich eine Alternative, da ich eigentlich vorerst nicht umziehen wollte. 

catweasel66  06.11.2016, 14:04
@LebeBunt

wäre aber ein völliger krux....du willst ne gute und schnelle leitung und nicht 20 euro mehr.

ich bin mir auch nicht sicher ,ob das von deiner seite her gerechtfertigt ist. man kann ja auch inet anderweitig beziehen

LebeBunt 
Fragesteller
 08.11.2016, 13:05
@catweasel66

klar könnte ich zu einem anderen anbieter wechseln, nur werden die Leitungen davon nicht wieder heile ;) 

Einem Telekommunikationstechniker, der nicht auf eine 5 Meter hohe Anlegeleiter steigen mag, um Kabelschellen an der Hauswand anzunageln, würde ich jegliche Berufstüchtigkeit absprechen wollen.

Tatsächlich schuldet der VM, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,  keinen Telekommunikationsanschluss in den/die Mieträume/n, sondern nur die Zuleitung ins Haus zum HÜP im Keller und Duldung des Anschlusses dort für und auf Kosten des jeweiligen Mieters.

G imager761

Genau das selbe hatte ich auch aber ich habe mich ein bischen Informiert gehabt und mann kann leider nicht deswegen die Miete mindern ich habe einfach die Miete gekündigt und bin ausgezogen.

LebeBunt 
Fragesteller
 06.11.2016, 13:55

ajajaj, das wäre aber eine anstrengende Maßnahme... ich mag meine Wohnung :( 

DKCteufel  06.11.2016, 14:02
@LebeBunt

Sonst muss du ihn mal fragen ob er das ok gibt aber du den das Gerüst bezahlst oder ob man sich ergend wie einigen kann

LebeBunt 
Fragesteller
 06.11.2016, 14:09

Ein Gerüst kostet mal eben so n tausender oder so. Nene, ich Zahl da nix zu, ist doch nicht meine Schuld, das die Leitungen in die Jahre gekommen und mittlerweile im Mors sind.

bwhoch2  07.11.2016, 13:32
@LebeBunt

Es ist aber auch nicht die Schuld des Vermieters, sondern der Telekom, die für einwandfreie Leitungen sorgen muss.

Wie sich das liest, ist die Leitung, die von draussen ins Haus führt, das Problem. Im Haus, also im Keller wird es doch einen Verteiler geben, von wo aus die einzelnen Leitungen in die Wohnungen durch den Kabelschacht führen. Diese Leitungen werden wohl kaum defekt sein. Somit könnte sich doch die Telekom auf die Reparatur der porösen Leitung beschränken und weder muss außen genagelt werden noch innen der Kabelschacht geöffnet werden.

Oder könntest Du mal beschreiben, weshalb diese Leitungen auch ausgetauscht werden müßten.

LebeBunt 
Fragesteller
 08.11.2016, 13:05
@bwhoch2

Es geht tatsächlich um die Endleitungen von Verteiler im Keller aus in die Wohnung. Die sind porös. Und die Telekom meinte eben zu mir, dass es definitiv eine Serviceleistung der Telekom ist.