Telefonleitung defekt. Die "wer muss Instandsetzung zahlen" Frage neu geregelt?
Moin @ all,
bisher war mir eigentlich bekannt das die Frage, wer ab wann für die Instandsetzung aufkommen muss. Doch habe ich aktuell das Problem, nur werde ich von Anbieter zum Vermieter und umgekehrt geschickt.
Im Netz fand ich nun ein Urteil aus 2016 (Gericht Essen) das, wenn ich es richtig verstanden habe, dies anders sieht und da ich gerne mal bei solchen Urteilen was übersehe, frage ich noch mal.
Laut Techniker ist die Leitung von APL zur Wohnung nicht in Ordnung, daher Vermieter Angelegenheit, der sagt das 1&1 und die sagen natürlich das Vermieter da ran muß.
Solange die sich aber das hin und her schieben, bin ich der Depp.
Also, wie sieht es aus?
Gruß aus Frankfurt
4 Antworten
Denn die Pflicht zur Reparaturvon Telefonleitungen treffe den Telekommunikationsanbieter, mit dem ein Telekommunikationsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vermieter habe lediglich die Pflicht, dem Telekommunikationsanbieter den Zugang zum Haus zu ermöglichen und die Zustimmung zu den erforderlichen Arbeiten zu erteilen sowie diese zu dulden.
Steht doch in deinem von dir geposteten Link......... 1&1gehören die Leitungen nicht - die mieten sich ja nur ein - ist Telekom Sache.
War denn schon ein Techniker da???
Anbieter sehen sich nie in der Schuld....mir wurde auch mal verzapft dass das an Leitungen liegt u der Vermieter müsse dafür aufkommen..... dabei lag der Fehler bei der Telekom.....seid Anbieterwechsel kann ich wieder Telefonieren.....jahre musst ich verzichten
Da, wie es aussieht, der Anschluß schon mal funktioniert hat und der Techniker die Leitung jetzt nicht durchschalten kann, hat sie ja jemand beschädigt.
Also muß der, der die Leitung beschädigt hat bezahlen. Wenn kein Schädiger vorhanden ist, ist der Vermieter dran.
Wenn es nicht zu viel Aufwand ist verlege die Leitung doch selber und laß sie dann vom Techniker anschließen.
Der Vermieter muss NUR dann aktiv werdenb, wenn es nach dem Übergabepunkt defekt ist.
Bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter zuständig.
Da du Kunde bei 1&1 bist, sind die dafür verantwortlich.
Da diese aber selber KEINE Techniker haben sondern die Leitung von der Telekom anmieten, muss 1&! diese dann verständigen.
Bis zum Haus (Verteiler) ist der Anbieter zuständig. Ab Haus (nach Verteiler) der Vermieter
Sobald jemand (egal ob Telekom o. Elektriker) etwas bewegliches mit weniger Wert (die Kabel) mit etwas mit mehr Wert (das Haus) fest verbinden, wird diese bewegliche Sache (die Kabel) Eigentum des Eigentümers des Hauses.
Das hab ich auch gefunden, allerdings kann ich dieses Urteil nicht nachvollziehen.
Wir haben im Haus alles (Telefon, I-Net und TV ) vom selben Anbieter. Im letzten Jahr hatten wir Probleme mit dem TV .... auch da waren wir als Hausbesitzer in der Pflicht, da die Störung in einem Kabel im Haus war.
Und genau das, so meine ich jedenfalls, ist in dem Urteil anders geregelt. Ich werde nachher einfach bei einem Anwalt anfragen, wer das letztendlich muß ist mir ja egal, nur wann nicht?