Mietkautionskonto umschreiben?

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Wird die Wohnung veräußert, hat der Erwerber gegen den Veräußerer einen Anspruch auf Herausgabe der Mietkaution, bzw. einer sonstigen Mietsicherheit. Auch der Mieter kann vom alten Vermieter verlangen, dass dieser die Kaution dem Erwerber überlässt.

Der Erwerber haftet für die Auszahlung der Kaution bei Mietende, §566a BGB. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber vom Veräußerer die Kaution tatsächlich erhalten hat. Kann der Mieter vom Erwerber die Kaution nicht erlangen, bleibt der alte Vermieter nachrangig zur Auszahlung der Kaution verpflichtet.

ja, die kauft der mit oder halt nicht, ist nicht dein bier, er muss sie dir geben, wenn du ausziehst

uschi88 
Fragesteller
 22.03.2012, 22:16

Und wenn ich keine kontaktinformationen mehr zu ihm hab? Also ich nicht weiß wie ich mich an ihn wenden kann?

ProfDrHouse  22.03.2012, 23:11
@uschi88

ooh man deine Kaution bekommt der neue Besitzer und wenn du ausziehst bekommst du deine Kaution von ihm also von dem der sie nun kauft. Du bekommst die Daten vom neuen Besitzer 100% denn der will ja auch deine Miete. Vom alten besitzer brauchst du keine Daten mehr denn dein Vermieter ist er nicht mehr.

Wiso willst du dich jetzt schon an ihn wenden ziehst du grade aus?

beim Verkauf gehen nutzen und lasten an den Käufer das heisst er ist verpflichtet euch die Kaution zurückzugeben ob er sie erhalten hat ist sein problem nicht deins.

uschi88 
Fragesteller
 23.03.2012, 16:42
@ProfDrHouse

Alles klar, jetzt hab ich's kapiert! :))

nein das muss der neue Besitzer