Mietkaution bezahlt vor Mietvertrag

10 Antworten

du hast die Wohnung nie genutzt, daher kannst du dort auch keine Schäden verursacht haben. und weil du die betreffende Summe NICHT als Anzahlung sondern als Kaution bezahlt hast, hast du ein Anrecht auf eine Rückerstattung.

man könnte deiner Vermieterin nun unterstellen, dass du mit dem Bezahlen der Summe den Mietvertrag eingegangen bist, was wiederum zu schadensersatzleistungen führen KÖNNTE. allerdings ist es nun so, dass deine Vermieterin NACH vertragsabschluss den Preis ändern wollte, was einen solchen Vertrag vor Gericht unwirksam machen würde.

du hast also jedes Recht die volle Summe zurück zu fordern. wenn sich deine Vermieterin weigern sollte, macht sie sich auf jeden fall einer Unterschlagung schuldig. den Tatvorwurf eines Betruges möchte ich hier mal nicht in den Raum stellen, dafür müsste man der Dame beweisen können, dass sie die Zahlung in der Absicht angenommen hatte, nach dem Bezahlen die Preisschraube anzuziehen...

darauf das Geld nie erhalten zu haben kann sich deine vermieterin auch nie berufen. erstens hast du die Kontoauszüge und zweitens die Bestätigung...

lg, anna

dohnoname 
Fragesteller
 01.07.2012, 16:10

auch wenn ich die Kaution nicht komplett zurückbekommen würde, wäre das immer noch besser, als nichts zu bekommen oder in diese teure Wohnung einzuziehen.

Es stimmt ja, dass ich die Kaution nicht hätte zahlen müssen, aber die Frau hat auch sehr oft in den mails Druck gemacht, mit der Begründung, dass die Wohnung sonst an jemand anderen gehen würde. Und wie gesagt zu dem Zeitpunkt gab es kein besseres Angebot und die Erhöhung kam auch erst ein paar Tage nach der Zahlung.

Ob der Kontoauszug als Beweis reicht, weiß ich nicht. Es steht ja extra drauf, dass es eine Kaution ist....

Peppie85  02.07.2012, 06:53
@dohnoname

lass dich nicht verarschen... dir steht eine rückzahlung in voller höhe zu !

lg, anna

Hallo,

ich bin kein Anwalt, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass Du die Kaution natürlich ohne weiteres wiederverlangen kannst (es ist eine Kaution für eine Wohnung, die Du weder bezogen hast noch beziehen wirst sondern nur eine Vorauszahlung + somit ist meiner Ansicht nach auch keine Grund vorhanden, diese einzubehalten. Deine "Vermieterin" hat ja auch keinen unterschriebenen Mietvertrag. Üblicherweise wird eine Kaution erst gezahlt, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

Grüsse + viel Erfolg - Deti

Habe ihr bisher nur per email zugesagt und halt die Kaution überwiesen.

Da kommt es auf den Wortlaut an. Hast Du etwa geschrieben "Ich nehme die Wohnung", dann kommst Du aus der Sache nicht wieder raus, da dadurch ein Vertrag (in diesem Fall sogar schriftlich - also nachweislich) geschlossen wurde. Die Zahlung der Mietkaution an die Vermieterin untermauert dies sogar noch.

Hast Du allerdings geschrieben, dass "Du Dich für die Wohnung interessierst und auf Wunsch der Vermieterin die Kaution vorab überweist" dann hast Du gute Karten aus der Nummer wieder rauszukommen. Dann darf die Vermieterin sich auch nicht aus der Kaution bedienen und sich damit eine Entschädigung für den entgangenen Mietvertrag zahlen. Sie muss Dir in diesem Fall die volle Kautionssumme zurückerstatten.

dohnoname 
Fragesteller
 02.07.2012, 16:37

Naja mit dem Wortlaut ist das nicht so ganz eindeutig...

habe ihr in einer email den Wunsch geäußert, die Wohnung zu mieten.

also habe geschrieben "...möchte die Wohnung mieten..."

aber ich bin mir nicht sicher, ob man das als einen gültigen Vertrag ansehen kann, der mich verplichtet die Miete zu zahlen.

Außerdem bin ich zu diesem Zeitpunkt noch von einer niedrigeren Miete ausgegangen.

Wie auch immer, die Vermieterin hat doch in keinem Fall Recht, die Kaution zu behalten, wenn ich die Wohnung jetzt doch nicht nehmen möchte.

Zur Not müsste ich die erste Monatsmiete zahlen und könnte dann kündigen.

Das wäre aber auch für sie nicht vorteilhaft, da sie dann wieder einen Neuen suchen muss.

psycho24  03.07.2012, 08:38
@dohnoname

Ich denke, dass durch Deine schriftliche Willenserklärung tatsächlich ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen ist. Du hast den Wunsch geäußert die Wohnung zu mieten und dann auch noch die Kaution überwiesen.

Allerdings könnte weiterer Schriftwechsel zwischen Vermieterin und Dir das auch wiederlegen. Daher bitte alle Beweismittel sichern.

Ist ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen, dann hast Du nur die Möglichkeit zum Ablauf des 3. Mietmonats zu kündigen. Du musst also mindestens 3 Monatsmieten an die Vermieterin zahlen - unabhängig davon ob Du tatsächlich einziehst oder nicht (es bleibt Dir überlassen, ob Du den angemieteten Wohnraum nutzen möchtest oder nicht). Die Kaution bekommst Du dann auch erst (irgendwann) nach diesen 3 Monaten zurück (in der Regel sogar erst 3 - 6 Monate nach Auszug).

psycho24  03.07.2012, 09:43
@dohnoname

auch so....bezüglich der NK-Erhöhung vor Einzug (es handelt sich um keine Mieterhöhung!) :

NK-Erhöhungen sind erst nach der ersten NK-Jahresabrechnung möglich und nur dann, wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt.

Ist allerdings ein rechtskräftiger Mietvertrag geschlossen worden, dann wird der Mietvertrag nicht dadurch ungültig, dass der Vermieter eine ungültige Nebenkostenerhöhung verlangt.

Allerdings wirst Du nachweisen müssen, dass bei Vertragsschluss eine geringere NK-Vorauszahlung vereinbart worden ist.

Und noch mal: es handelt sich um keine Mieterhöhung, daher steht Dir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Sie haben eine Zahlung ohne rechtliche Grundlage geleistet. Denn die rechtliche Grundlage ist ein gültiger Mietvertrag. Ein gültiger Mietvertrag kommt grundsätzlich nur durch schriftliche Willensbekundung zu Stande.Da sie keine Verpflichtung hatten, die Zahlung zu leisten, sie also freiwillig und ohne Gegenleistung gezahlt haben, ist es reine Kulanz des Vermieters, wenn sie überhaupt ihre Kaution zurückerhalten. Sie sind natürlich nicht verpflichtet, den Mietvertrag zu unterschreiben.

dohnoname 
Fragesteller
 01.07.2012, 16:03

das finde ich interessant, wie hier die Meinungen auseinander gehen..anscheinend sind ja andere überzeugt, ich hätte ein Recht darauf, da es ja eine Kaution ist für eine Wohnung in die ich noch nicht einmal eingezogen bin.

Mir kam es auch sehr komisch vor, als sie die Kaution schon so früh haben wollte und habe sie mehrfach per email darauf angesprochen.

Darauf meinte sie dann, dass der Kontoauszug mein "Beweis" sei.

Könnte man im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Mails mit hinzuziehen?

psycho24  02.07.2012, 09:52
@dohnoname

Ja natürlich! Die Mails können sogar Deine einzige Chance sein, rechtlich Erfolg zu haben. Ich würde die Emails sicherheitshalber schon mal ausdrucken.

Bei allem was mündlich besprochen wurde steht vermutlich Aussage gegen Aussage. Da sind die Emails sehr bedeutsam.

Gibt es eigentlich eine Annonce in einer Zeitung oder im Internet zu dieser Wohnung? Dann diese auf jeden Fall auch aufbewahren bzw. ausdrucken !!!

dohnoname 
Fragesteller
 02.07.2012, 16:43
@psycho24

ja gibt es im Internet und diese ist interessanterweise auch immer noch da, so als ob die wohnung noch zu haben sei.

Du kannst das Geld zurückverlangen, da die Kaution an den Mietvertrag gebunden war. Da sich ein wichtiger Vertragsbestandteil, nämlich die Mietkosten verändert haben, ist der Mietvertrag von Anfang an nichtig.

albatros  01.07.2012, 01:03

Es wrde noch kein Mietvertrag abgerschlossen!

psycho24  02.07.2012, 09:46
@albatros

Das ist die Frage, ob kein Mietvertrag zustande gekommen ist...

"dohnoname" hatte geschrieben:

Habe ihr bisher nur per email zugesagt und halt die Kaution überwiesen.

Hat er Ihr tatsächlich schriftlich (per Email) zugesagt, die Wohnung zu mieten dann ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Ein Mietvertrag kann im übrigen sogar mündlich geschlossen werden. In diesem könnte die Vermieterin allerdings den Vertragsschluss leicht beweisen (sie hat ja die Email).