Mietkaution bei Scheidung?

5 Antworten

Sagen wir das ich beim Einzug in die gemeinsame Wohnung EUR 1200 mietkaution bezahlt haben. Nun bin ich ausgezogen... 

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen? Falls ja, kannst Du zwar ausziehen, aber du haftest weiterhin gesamtschuldnerisch.

Schau mal hier rein, das ist wichtig zu wissen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Sollte ich dann nicht wenigstens EUR 600 ausbezahlt bekommen? Ich denke einmal das die anderen EUR 600 futsch sind. 

Der Vermieter muss nichts auszahlen. Wird z.B. ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen, dann müsst Ihr das untereinander klären.

Kündigt Ihr z.B. gemeinsam, kann sich der Vermieter auch aussuchen an wen er die Kaution auszahlt.

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Ihr habt die Kaution doch gemeinsam bezahlt, oder nur du alleine ?

Das könntest du nur mit einem Anwalt regeln bei der Gütertrennung.

Kaution gibt es erst zurück, wenn beide ausgezogen sind.


Das hängt von mehreren Faktoren ab. Läuft der Mietvertrag auf dich, sie oder gemeinschaftlich? Gibt es einen Ehevertrag? Gütertrennung oder Gemeinschaft? Wird die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben oder bleibt die Frau in der Wohnung?

Das musst du mit deiner Frau ausmachen.

Das ist dem Vermieter doch schnurz, die Wohnung ist nach wie vor an euch vermietet und was ihr privat miteinander habt interessiert ihn nicht.

Kaution gibts zurück, wenn der Vermieter die Wohnung zurückerhält.