Was machen wenn der Ehepartner nicht aus dem Haus ausziehen will?
Also eine Freundin von meiner Mutter war grade völlig ratlos bei ihr und ich wollte mal fragen ob irgendwer von euch ihr vielleicht helfen könnte: Also die Ausgangssituation: Sie hat sich von ihrem Mann ,,mündlich" getrennt weil sich dieser nicht scheiden lassen will (er ist aber nicht so ein toller Mensch weder zu ihr noch zu den kindern, wie man es in den Geschichten so hört ) . Sie aber will mit ihren Kindern aus dem haus ausziehen und ein eigenes Leben haben. Der Kontakt zum Vater soll aber aufrecht erhalten bleiben nur will sie sich eben trennen und das gemeinsame Haus verkaufen weil sie es einfach nicht mehr schafft mit ihm zu leben (ihre worte) Das Problem: er will das haus nicht verkaufen und verschließt die augen vor der trennung. Wisst ihr wie man ihr helfen könnte, meine mutter konnte glaube ich nicht so blendende tipps geben, sie ist ja keine Juristin... Wie schafft man es ihm eine Scheidung und einen Hausverkauf,,schmackhaft" zu machen? Und braucht man sein Einverständnis für das? Wenn irgendwem irgendwas dazu einfällt wäre das echt toll weil ich mach die Familie echt gerne...
9 Antworten
Um sich Scheiden zu lassen müssen die erstmal ein Jahr getrennt leben. Für eine Scheidung geht man am besten zu einem Anwalt, vor allem wenn es um solche Sachen geht. der Anwalt berät sie dann was sie verlangen kann und wie das Haus aufgeteilt werden kann.
Wenn die Frau sich trennen will und die gemeinsamen Kinder mitnehmen möchte, dann sollte sie sich eine passende Wohnung suchen und ausziehen!
Sie wird hoffentlich vorher deutlich, klar und ehrlich mit ihrem Ehemann gesprochen haben, um eine andere Lösung zu ermöglichen.
Der Kindesvater ist zu Kindesunterhalt verpflichtet und während der Trennung, bis zur rechtsgültigen Scheidung, hat die Ehefrau Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wenn der Ehemann und Vater dann noch das Haus unterhalten und bezahlen kann, dann kann er es behalten.
Also man muß beides trennen: Die Scheidung und den Hausverkauf.
Sie kann natürlich ausziehen.
Noch haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Das wäre zu klären.
Sie soll auf dem Einwohnermeldeamt angeben, daß heute das Getrenntleben beginnt.
Haus: Die Frage ist, wer steht im Grundbuch.
Stehen beide als Eigt. drin, so hat jede/r die Möglichkeit, beim Amtsgericht die Versteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft,
zu beantragen.
Diese ist an einen Kostenvorschuß gebunden.
Ja, bei Ehescheidung besteht Anwaltspflicht.
Es genügt 1 Anwalt, wenn der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellen will.
Ich möchte noch was nachtragen.
Es gibt noch eine andere Lösung.
Den Hausrat trennen beide bitte einvernehmlich.
Alles, was Andere entscheiden müssen, kostet unnütz Geld.
Dann das Haus.
Wenn beide sich nicht auf den Wert einigen können, lassen sie es bitte amtlich schätzen.
Dann kann der Mann sich eine Grundschuld in angemessener Höhe im Grundbuch eintragen lassen, macht der Notar,
und mit dem Grundschuldbrief bei der Bank das Grundstück beleihen und damit die FRau auszahlen und ab da an die Bank tilgen.
Vllt. geht er vorab mit aktuellem Grundbuchauszug und Wertgutachten mal bei seiner Hausbank vorbei und fragt dort mal pauschal an ob das so gehen könnte, die Zin. sind ja -noch- im Keller.
Ach ja, und die Frau dann löschen, im Grundbuch.
Diese Frau braucht einen Anwalt der sie beraten kann.
Hier in Wien bekommt man bei Frauenberatungsstellen kostenlos anwaltliche Auskunft. Vielleicht ist das bei euch ähnlich. Ich empfehle daher mal zur Frauenberatungsstelle zu gehen.
Das Haus selbst hat mit der Scheidung an sich überhaupt nichts zu tun.
Die Frau kann jederzeit ausziehen - müsste sich mit dem Mann einigen, bei wem die Kinder dann zukünftig leben.
Für die Scheidung selbst bräuchte die Frau einen Anwalt - dieser könnte sie beraten und ihr auch bei der Festlegung des "Trennungszeitpunktes" helfen...
- Denn einer Scheidung muss immer ein "Trennungsjahr" vorausgehen, erst dann kann die Ehe geschieden werden.
- Willigt der Mann nicht in die Scheidung ein, könnte die Ehe nach drei Jahren Trennungszeit auch gegen seinen Willen geschieden werden.
Sind sich die Eheleute nicht einig bezüglich des Hauses/ Zugewinns o.ä...., müssten sie dazu ebenfalls Anwälte bemühen - diese Verfahren hätten aber mit der Scheidung an sich nichts zu tun.
- Wenn beide Ehepartner im Grundbuch des Hauses stehen, können sie das Haus auch nur gemeinsam verkaufen.
- Wie viel jeder dann vom Erlös des Hauses u.a.... erhält, hängt wiederum davon ab, was jeder von beiden bereits vor der Ehe besaß (Anfangsvermögen) und während der Ehe erwirtschaftet wurde (Zugewinn).....