Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

4 Antworten

Das kann man nicht per Ferndiagnose beantworten, da es wirklich auf Deine Situation Bezug nimmt.

Punkt 4: Was bindet Dich denn an Deutschland? Hast Du irgendetwas, wozu Du zurückkommen könntest? Besitzt Du etwas in Deutschland, hast Du nahe Verwandte, die auf Dich zählen im Alter? Wenn Du noch Deinen Wohnsitz in Deutschland behalten hast, wäre das und auch der Grund, wieso Du den noch hast, hier von Vorteil.

Punkt 5: Kein Grund ist es, in den USA nicht wählen zu dürfen. Oder dass Du bei längerem Auslandsaufenthalt nicht mehr zurück dürftest. Du musst wirklich benachteiligt sein, um diesen Punkt zu erfüllen. Was in den USA fast unmöglich ist, da es ja Diskriminierungsgesetze gibt, die auch die Herkunft miteinbeziehen. Das so ziemlich Einzige wäre, Du kannst Dich um keinen Job beim Staat bewerben, da dies die US Staatsbürgerschaft voraussetzt. Aber dazu musst Du schon einen Beruf haben, der vom Staat auch wirklich gesucht wird. Dabei kannst Du so Firmen wie das FBI als Grund glatt weg vergessen, denn die wollen für die meisten Jobs keine Doppelstaatsbürger.

Also, Du schreibst, Du kannst in den USA einige Vorteile nicht nutzen, welche sind das, bitte? Ist da irgendetwas dabei, das wirklich einen erheblichen Nachteil darstellt? Wenn ja, dann ists ja gut.

Ich werde in Kürze die US-amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen.

Willst Du die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, darfst Du die US Staatsangehörigkeit auf keinem Fall vor der Erteilung der Erlaubnis zum Beibehalt annehmen! Wenn ich mich nicht irre, hat man nach Erteilung der Erlaubnis 2 Jahre zur Annahme der zweiten Staatsbürgerschaft. Also noch reichlich Zeit, den Antrag auf US Staatsbürgerschaft zu stellen. Auf jeden Fall solltest Du schon jetzt mal genau nachrechnen, wann Du Dich wo in den letzten 5 Jahren aufgehalten hast. Es gibt mehrere Kriterien, die zu klären sind (physical presence u.ä.). Erfüllst Du die nicht, hast Du Pech.

Urbanessa  22.09.2011, 22:16

Das so ziemlich Einzige wäre, Du kannst Dich um keinen Job beim Staat bewerben, da dies die US Staatsbürgerschaft voraussetzt. Aber dazu musst Du schon einen Beruf haben, der vom Staat auch wirklich gesucht wird. Dabei kannst Du so Firmen wie das FBI als Grund glatt weg vergessen, denn die wollen für die meisten Jobs keine Doppelstaatsbürger.

Das stimmt nicht. Es gibt erheblich mehr Gründe als nur einen Staatsjob, der die US-StaBü voraussetzt. Und die US-StaBü wird auch oft bei Privatfirmen vorausgesetzt, nicht nur bei öffentlichen Ämtern. Denk nur mal an all die Zuliefer- und Servicefirmen, die mit staatlichen Betrieben zusammenarbeiten; das reicht von der Kommunikationsbranche über IT-Firmen bis hin zu Büromöbel- und Automobilherstellern.

Denkbare andere Gründe wären beispielsweise, wie von mir exerziert, eigenes politisches Engagement, geplante Familienzusammenführungen, oder auch steuerliche Benachteiligung im Erbrecht etc. Zu beruflichen Gründen zählen auch beispielsweise geplante und berufliche notwendige bzw. karrierefördernde länger Auslandsaufenthalte, während derer der LPR-Status verfallen würde. Noch ein relevanter Grund wäre eine erforderliche Security Clearance des Ehegatten.

Gründe, die anerkannt werden könnten, gibt es viele. Nur müssen sie eben auf die individuelle Situation passen, und genau da muss der Fragesteller selber wissen, was auf ihn zutrifft.

Urbanessa  23.09.2011, 09:35
@user8743

Ich hab nicht geschrieben, dass es das Einzige wäre.

Na, aber mehr oder weniger... Du hast wörtlich geschrieben: "Das so ziemlich Einzige wäre, Du kannst Dich um keinen Job beim Staat bewerben, da dies die US Staatsbürgerschaft voraussetzt."

Politisches Engagement sollte eigentlich ausscheiden, da fehlende Wahlberechtigung im Gastland kein Grund ist.

Ich rede aber nicht von der fehlenden Wahlberechtigung, sondern von eigenem politischem Engagement, also von aktiver politischer Arbeit. Versuch doch mal, Dich in den Stadtrat wählen zu lassen, wenn Du keine US-Staatsbürgerschaft hast... Ich bin kommunalpolitisch engagiert, aber mir bleiben viele Türen und Möglichkeiten verschlossen, weil sich natürlich niemand von einem Ausländer 'was sagen lassen will. Ist ja auch naheliegend.

user8743  23.09.2011, 11:33
@Urbanessa

Naja, wenn ich gemeint hätte, es ist das Einzige, dann hätte ich das auch geschrieben ("es ist das Einzige")... :o)

Ich bin davon ausgegangen, dass es beim Wahlrecht ein aktives (wählen) und ein passives (gewählt werden) gibt, und dass folglich sowohl Wählen-wollen als auch Gewählt-werden-wollen keinen Grund lt. Punkt 5 darstellt. Vielleicht bin ich da zu spitzfindig.

Urbanessa  13.06.2012, 21:33
@user8743

Da bist Du nicht "zu spitzfindig", sondern verkennst einfach den Sachverhalt. Offensichtlich ist ein politisches Amt eine berufliche Position. Die kann man aber nicht ausüben, wenn man nicht gewählt werden kann. Und das BVA schließt lediglich das aktive Wahlrecht als hinreichende Begründung aus, nicht aber das passive Wahlrecht.

Mein Antrag ist übrigens binnen weniger Monate ohne jegliche Rückfragen durchgegangen.

Fraglich ob das funktioniert. In Hannover z.B. würden wir den Antrag ablehnen.

Was ist an Frage 4 nicht zu verstehen ? Oder haste gar keine Bindung mehr an D?

Frage 5: Weil du Vorteile ohne risiko nutzern willst. Jetzt in USA abschöpfen und wenns nicht läuft sind ja noch die doofen deutschen die dann für ihren landsmasnn löhnen dürfen.

In Kürze ? Naja, dann wird das veh nichst, das wäre der erste fall das das Bundesverwaltungsamt einen Antrag unter 1 Jahr bearbeitet hatr (im schnitt 2-3 Jahre)

Urbanessa  22.09.2011, 21:18

das wäre der erste fall das das Bundesverwaltungsamt einen Antrag unter 1 Jahr bearbeitet hatr (im schnitt 2-3 Jahre)

Ach was. Ich kenne zahlreiche Fälle, in denen die Genehmigung bzw. die BBB-Urkunde binnen vier bis sechs Monaten ab Antragstellung da war.

user8743  22.09.2011, 21:46
@Urbanessa

Wow, seit wann sind die so flott?

Urbanessa  22.09.2011, 22:08
@user8743

Ich verfolge das Ganze intensiver seit ca. drei Jahren, und in der Zeit kenne ich mindestens 10 Fälle, in denen es so schnell ging. Seit wann das so ist - keine Ahnung. Aber innerhalb dieser Zeitspanne war das eher die Regel als die Ausnahme.

user8743  22.09.2011, 23:54
@Urbanessa

Hm, ich habs grad auf der Seite des deutschen Konsulats nachgelesen... wow... ich bin überrascht, scheinbar hat man jetzt etwas Routine

Zu Punkt 4: Spätere Rückkehr nach Deutschland , Verwandte in D.

4: Verwandte in Deutschland

5: berufliche Gründe