Mieterhöhung unmittelbar vor Abschluss des Vertrages?

4 Antworten

Selbstverständlich darf man während der Verhandlungen die Vertragsinhalte ändern, auch den Mietzins. Dieses neue, um 15 EUR erhöhte Angebot hättest du ja nicht annehmen müssen; hast du aber und damit die frühstmöglich vereinbarte, mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.

Der Vertrag enthielt bei Unterschriftsleistung einen Mietpreis, der über dem Mietpreis im Angebot lag? Das wäre keine Mieterhöhung sondern eine Änderung des Angebotes. Da ist nichts zu machen. Du hast den Vertrag unterschrieben - er ist gültig.

Bin in dem Punkt kein Fachmann, kommen ja vllt. noch fachliche Antworten.

Meiner Meinung nach ist es NACH deiner Unterschrift zuuu spät ! Durch/mit deiner Unterschrift hast du auch den neuen Preis AKZEPTIERT. Der veränderte Mietpreis hätte dir auffallen müssen, zumal es sich meist um Mietvordrucke handelt in die nur wenig eigener Text vom VM eingefügt wird ...und der Mietzins steht oft am Anfang bei Mietbeginn in der Nähe der Zimmer- und Schlüssel-Benennung oder an anderer Stelle HERVORGEHOBEN. Nun hast du falls nicht anders vereinbart eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Verträge kann man grundsätzlich nicht gleich wieder ohne Fristen stornieren. Aber VM fragen kostet nichts.

Die Miete kann erst nach Vertragsabschluss erhöht werden. Wird der Mietpreis zuvor angepasst, ist das zwar nicht schön aber rechtens.