Mieterhöhung nach Mieterwechsel zulässig?

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Änderungen des Mietzinses sind bei Mieterwechsel nicht nur zulässig, sondern meist die Regel; zu welchen Konditionen, wurde hier schon beschrieben.

Aber ob wirklich die Miete gestiegen ist oder nur die Nebenkosten (z.B. wg. Anbieterwechsel oder generell Konditionen der Anbieter) oder beides angepasst wurde, lässt sich aus deiner Beschreibung nicht ersehen. Wenn von Mieterhöhung die Rede ist, ist immer die Nettokaltmiete gemeint.

Es steht dir ja frei, diesen Mietvertrag zu unterschreiben.

Ja, das ist zulässig. So, wie Du die Möglichkeit hast, für Dich zu entscheiden, ob Du mit diesem Vermieter einen Mietvertrag machen willst, kann der Vermieter entscheiden, ob er mit Dir einen Vertrag machen will, wenn Du nicht die Miete zahlst, die er gerne hätte.

 Außerdem liegt die Erhöhung der Miete somit über 20 Prozent und somit über der zulässigen Grenze

 

Diese Kappungsgrenze gilt nur bei Mieterhöhungen in einem laufenden Mietverhältnis. Bei Neuvermietungen kann der Vermieter diese Grenze auch locker überschreiten.

Hier muss er nur darauf achten, dass die neue Miete nicht mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (bei gleichzeitiger Wohnungsknappheit), da sonst ein Mietwucher nach § 5 WiStrG vorliegen würde.

Eine Einschränkung gibt es aber noch: Wenn in Eurer Stadt die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt wurde, dann darf die neue Miete nicht mehr als 10% höher sein, als die des Vormieters.

bwhoch2  16.05.2017, 20:06

Das ist nicht richtig. Sie darf nicht höher als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es sei denn der Vormieter hat bisher schon mehr als das bezahlt.

Neuer Mietvertrag - neue Miete

Das ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.

oder kann der Vermieter mit einem neuen Mieter seinen Mietpreis gestalten wie er will?

So kann man es sagen.

Bei einer Neuvermietung kann die Miete nach "üblichen" Vergleichsmieten neu festgesetzt werden.