Mieterhöhung nach 15 Monaten?
Vielen Dank im Voraus für Antwort!
Wohne seit 22 Jahren in München unter gleiche Adresse ! Ich erinnere mich nicht ob ich vor 15 Monaten ein Mieterhöhung bekommen habe ??? Nach was ich weiss sind 20 % Miterhöhung zu rechnen, nach 3 Jahren erlaubt, oder ? Jetzt bin immer gezwungen nach nur 15 Monaten wieder die Zustimmungserklärung zu geben, also eine 8.77 % Erhöhung mit monatliche Belastung von 52,50 € zu rechnen !!! IST DAS ERLAUBT, weil ganz Neu ist, oder ??? Bedeutet klar, das ich immer nach 15 Monaten Zeitraum eine Mieterhöhung von 8,77% kriegen kann?
ES IST NICHT MÖGLICH, oder ? Wer kann mir, bitte Rat geben ??? Danke vielmals!
6 Antworten
das ist nicht ganz neu, sondern schon länger so.
Ich erinnere mich nicht ob ich vor 15 Monaten ein Mieterhöhung bekommen habe ???
das müsstest Du ja in Deinen Unterlagen und/oder Deinen Kontoauszügen nachlesen können
Nach was ich weiss sind 20 % Miterhöhung zu rechnen, nach 3 Jahren erlaubt, oder ?
innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um maximal 20% erhöht werden
Jetzt bin immer gezwungen nach nur 15 Monaten wieder die Zustimmungserklärung zu geben, also eine 8.77 % Erhöhung mit monatliche Belastung von 52,50 € zu rechnen !!!
nein, Du MUSST Deine Zustimmung nicht erteilen.
Viele Mieterhöhungsverlangen sind falsch. Entweder, weil sie Formfehler beinhalten oder weil z.B. etwas falsch berechnet/bewertet wurde.
Lass ein Mieterhöhungsverlangen unbedingt beim Mieterverein prüfen. Ich habe die Meisten erfolgreich abgelehnt.
Vielen Dank an alle !! Wegen diese Mieterhöhung habe was neues in meine Akte gefunden ! Und zwar: Seit 2006 habe immer ein Mieterhöhung nach....18 Monaten gehabt obwohl es würde immer nach 24 Monaten der Vertarg unterschrieben !! Bestimmt ist was falsch hier !!! Hoffentlich bekomme ich eine haufen Geld zurück !!! Danke, danke !!
Eine Mieterhöhung alle 15 Monate ist vom Prinzip her möglich. Solange der VM nicht die maximalen 20 oder 15 % binnen 3 Jahren überschreitet.
Inzwischen hast Du herausgefunden und bekannt gegeben das es ein Staffelmietvertrag ist. Damit ist meine Antwort hinfällig.
Vielen Dank an alle !! Wegen diese Mieterhöhung habe was neues in meine Akte gefunden ! Und zwar: Seit 2006 habe immer ein Mieterhöhung nach....18 Monaten gehabt obwohl es würde immer nach 24 Monaten der Vertarg unterschrieben !! Bestimmt ist was falsch hier !!! Hoffentlich bekomme ich eine haufen Geld zurück !!! Danke, danke !!
15 Monate nach Einzug bzw. der letzten Mieterhöhung ist eine anhebung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt.
Innerhalb von 3 Jahren darf die Mieterhöhung nur max. 20% betragen.
Modernisierungen jetzt mal außen vor.
Vielen Dank an alle !! Wegen diese Mieterhöhung habe was neues in meine Akte gefunden ! Und zwar: Seit 2006 habe immer ein Mieterhöhung nach....18 Monaten gehabt obwohl es würde immer nach 24 Monaten der Vertarg unterschrieben !! Bestimmt ist was falsch hier !!! Hoffentlich bekomme ich eine haufen Geld zurück !!! Danke, danke !!
In München gilt vom 1.1.2016 bis 31.7.2020 eine Kappungsgrenze von 15% - NICHT 20%
Vielen Dank an alle !! Wegen diese Mieterhöhung habe was neues in meine Akte gefunden ! Und zwar: Seit 2006 habe immer ein Mieterhöhung nach....18 Monaten gehabt obwohl es würde immer nach 24 Monaten der Vertarg unterschrieben !! Bestimmt ist was falsch hier !!! Hoffentlich bekomme ich eine haufen Geld zurück !!! Danke, danke !!
Das müsstest du doch in deinen Kontoauszügen nachvollziehen können, ob und in welcher Höhe die Miete erhöht wurde.
Dann geh zum Mieterbund und lass diesen Vertrag überprüfen. Hier kann niemand wissen, was in deinem Vertrag steht.
Vielen Dank an alle !! Wegen diese Mieterhöhung habe was neues in meine Akte gefunden ! Und zwar: Seit 2006 habe immer ein Mieterhöhung nach....18 Monaten gehabt obwohl es würde immer nach 24 Monaten der Vertarg unterschrieben !! Bestimmt ist was falsch hier !!! Hoffentlich bekomme ich eine haufen Geld zurück !!! Danke, danke !!