Mein Vermieter möchte nachträglich die Pauschale für Gartenpflege nach der Abrechnungsperiode von 10€ auf 15€ erhöhen. Ist diese Erhöhung um 50% erlaubt?

2 Antworten

Preis pro Monat? Wer führt denn die Gartenarbeiten/Pflege durch? Dienstleistungen sind teurer geworden. Ja, das darf er!

... aber nicht nachträglich, sondern nur für das kommende Jahr. Eine Erhöhung um 15 € ist selbstverständlich erlaubt, wenn der Aufwand entsprechend hoch ist.

Bei der Höhe kommt es darauf an, wieviel Arbeit anfällt und wieviele weitere Mietparteien je 10 oder 15 € bezahlen. Angenommen der Vermieter bekommt bei minimalem Aufwand jetzt schon 1000 € pro Jahr und er würde das auf 1500 € erhöhen, wäre das möglicherweise unwirtschaftlich und das Wirtschaftlichkeitsgebot muss er einhalten.

Das bedeutet, er müßte genau genommen die Arbeitszeit, die er für reine Pflegearbeiten im Garten verbringt laufend aufschreiben und dann darf er je Stunde einen bestimmten Betrag ansetzen, der natürlich nur dann einer Gärtnerstunde entsprechen darf, wenn er ausgebildeter Gärtner oder Gartenfachmann ist. Ansonsten ist eher ein Stundensatz von ca. 15 bis 20 € gerechtfertigt. Rechnet man das dann zusammen ergibt sich daraus, ob die Pauschale gerechtfertigt ist oder nicht.

Will er auf der Erhöhung bestehen, könnte man ihn bitten, doch mal eine Auflistung über die geleisteten Arbeiten vorzulegen, um das dann abzugleichen. Will man sich der Erhöhung verweigern, wird der Vermieter vermutlich um den gleichen Betrag mindestens die Miete erhöhen. Vielleicht auch deutlich mehr. Das sollte man auch bedenken.

Eine Pauschale kann er nur erhöhen wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist und er die gestiegenen Kosten nachweisen kann.

Monatliche Vorauszahlungen kann der VM erhöhen wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.