Mieterhöhung Abstellraum...

4 Antworten

Nach deinem Kommentar verstehe ich die Sache so: Der Mietvertrag unterscheidet bei der Beschreibung der Mietsache zwischen Wohnung und Abstellraum und gibt dafür 2 Mietpreise an. Wohnung xx,xx€uro und Abstellraum 40,00Euro. Zusammen ergibt das einen Betrag für die Nettomiete.

Nun verfasst der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen (MEV) mit der Begründung , dass der Mietpreis für den Abstellraum verdoppelt werden soll, sodass die Nettomiete um xx% angehoben werden soll. Wann wurde das MEV vom Vermieter zugestellt?

Diese Begründung ist unzulässig. Dem MEV ist zu widersprechen oder es sollte einfach ignoriert werden. Für beide Fälle wäre zu sichern, dass der erhöhte Mietpreis keinesfalls an den Vermieter gezahlt wird.

Sollte ich eine falsche Sichtweise haben, so bitte ich um Korrektur.

Gibt es für den separaten Mietvertrag?

Wenn nicht kann der Vermieter die Miete nicht für diesen Raum erhöhen, das müßte er dann für den Wohnungsmietvertrag komplett und nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Nein es gibt keinen seperaten Mietvertrag.

@sonnenschein230

Dann ist die Mieterhöhung schlicht unwirksam.

Eine solche Frage haben wir erst im letzten Jahr anwaltlich geklärt. Ein Mieter hat irgendwann eine zweite Garage zu seinem Mietvertrag bekommen und die Miete dieser Garage sollte separat erhöht werden.

Klare Auskunft: Da Wohnung und zwei Garagen eine gemeinsame Mietsache bilden, ist eine separate Erhöhung der Garagenmiete nicht möglich. Man kann die Wohnungsmiete erhöhen und in dem Zuge auch die Garagenmiete. Alles zusammen darf die gesetzlich vorgegebenen Grenzen für eine max. Erhöhung innerhalb 3 Jahren nicht übersteigen.

Gleiches gilt damit auch für den mit gemieteten Abstellraum. Wenn der Vermieter also 40 € mehr haben will, muss er die Miete für das gesamte Mietobjekt entsprechend erhöhen. Wenn die Gesamtmiete dann noch im Rahmen dessen ist, was bei Euch üblich ist und wohl deutlich unter 15 oder 20 % Erhöhung ausmacht, kann der Vermieter auf diese Weise mehr Geld pro Monat erlangen.

Um das Doppelte auf gar keinen Fall! Lasst euch beim Mieterschutzbund beraten.