Mieter sein ohne Bewohner zu sein?

4 Antworten

Weder das Mietrecht noch der Rundfunkbeitrag ("GEZ") kennt den Begriff "Bewohner".

Sondern den des  "Mieters" oder "Haushaltsangehörigem" (Kinder, Lebenspartner) bzw. "Wohnung", für die der Rundfunkbeitrag zu entrichten wäre - unabhängig davon, ob sie im Eigentum steht, (auch als eine von mehreren Ferienwohnungen) vermietet ist oder eine Betriebsstätte darstellt.

Im Ergebnis ist es daher egal, ob und wie die Berliner Wohnung tatsächlich genutzt, auch bewohnt wird: Einer von euch Mietern schuldet den Rundfunkbeitrag, so er nicht befreit wäre (BaföG-Student, Sozialleistungsempfänger).

Und derjenige kann diese Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Zweitwohnung steurlich geltend machen, der sie aus beruflichen Gründen benötigt.

G imager761

Dein Paps kann soviele Mietverträge unterschreiben wie er will, solange er den Forderungen aus diesen Verträgen nachkommt - Miete zahlen, Kaution hinterlegen - das macht ihn noch lange nicht zum Bewohner. Wie das Wort schon sagt, muss man dafür die Räumlichkeit bewohnen, also dort gemeldet und anzutreffen sein.

albatros  04.11.2015, 03:29

und wann bzw. wo spielt es eine Rolle Bewohner zu sein?

In einer gemieteten Wohnung muss man nicht wohnen. Man muss aber für diese Wohnung bei der Meldestelle angemeldet sein. Daraus folgt, dass man, wenn diese Wohnung nicht Haupt- sondern Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, eine evtl. Zweiwohnungssteuer zahlen muss.

Was den Rundfunkbeitrag gilt, dass dieser je Haushalt/Wohnung zu zahlen ist, ob in dieser Wohnung gewohnt wird oder nicht. Es wird also nicht nach Pers. gezahlt. Der Zahlungspflichtige wärst dann du.

Man kann so viele Wohnungen anmieten, wie man will und bezahlen kann. Ich kenne kein Gesetz, wonach man in einer gemieteten Wohnung auch wohnen muss. Bewohner ist man logischerweise nur dann, wenn man tatsächlich dort lebt.