Mieter sein ohne Bewohner zu sein?
Hallo gf-Community,
ich bin vor geraumer Zeit aus meiner Heimatstadt nach Berlin gezogen. Im Mietvertrag der Berliner Wohnung stehen mein Vater und ich als Hauptmieter gelistet. Mein Vater "wohnt" allerdings nicht tatsächlich in dieser Wohnung, sondern ist lediglich Mieter. "Wohnen" tut er in der Heimatstadt.
Nun bin ich aber verwirrt, was den juristischen Begriff des "Bewohner" ausmacht? Macht ihn das Mietverhältnis automatisch zum "Bewohner", auch wenn er dort keine aktive Zeit verbringt? Oder muß er in der von ihm angemieteten Wohnung auch tatsächlich Zeit verbringen, um dort als Bewohner zu gelten? Und wenn dem so wäre: Wie soll man diese dort verbrachte Zeit nachweisen?
Ich frage deshalb, weil es schließlich für Steuerangelegenheiten und GEZ nicht unwichtig sein kann. Ich habe auch schon im Internet gesucht und auch in den Gesetzbüchern, von denen ich dachte, daß sie diesen Fall schilderten; allerdings schien keines so recht zu definieren, wann man als ein "Bewohner" gilt, und auch in anderen Foren hat bislang keiner eine Definition des Begriffes gegeben.
In der Zuversicht, daß ihr helfen könnt, bedanke ich mich schon einmal im Voraus.
Beste Grüße aus Berlin
ntedrain.
4 Antworten
Weder das Mietrecht noch der Rundfunkbeitrag ("GEZ") kennt den Begriff "Bewohner".
Sondern den des "Mieters" oder "Haushaltsangehörigem" (Kinder, Lebenspartner) bzw. "Wohnung", für die der Rundfunkbeitrag zu entrichten wäre - unabhängig davon, ob sie im Eigentum steht, (auch als eine von mehreren Ferienwohnungen) vermietet ist oder eine Betriebsstätte darstellt.
Im Ergebnis ist es daher egal, ob und wie die Berliner Wohnung tatsächlich genutzt, auch bewohnt wird: Einer von euch Mietern schuldet den Rundfunkbeitrag, so er nicht befreit wäre (BaföG-Student, Sozialleistungsempfänger).
Und derjenige kann diese Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Zweitwohnung steurlich geltend machen, der sie aus beruflichen Gründen benötigt.
G imager761
Dein Paps kann soviele Mietverträge unterschreiben wie er will, solange er den Forderungen aus diesen Verträgen nachkommt - Miete zahlen, Kaution hinterlegen - das macht ihn noch lange nicht zum Bewohner. Wie das Wort schon sagt, muss man dafür die Räumlichkeit bewohnen, also dort gemeldet und anzutreffen sein.
und wann bzw. wo spielt es eine Rolle Bewohner zu sein?
In einer gemieteten Wohnung muss man nicht wohnen. Man muss aber für diese Wohnung bei der Meldestelle angemeldet sein. Daraus folgt, dass man, wenn diese Wohnung nicht Haupt- sondern Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, eine evtl. Zweiwohnungssteuer zahlen muss.
Was den Rundfunkbeitrag gilt, dass dieser je Haushalt/Wohnung zu zahlen ist, ob in dieser Wohnung gewohnt wird oder nicht. Es wird also nicht nach Pers. gezahlt. Der Zahlungspflichtige wärst dann du.
Man kann so viele Wohnungen anmieten, wie man will und bezahlen kann. Ich kenne kein Gesetz, wonach man in einer gemieteten Wohnung auch wohnen muss. Bewohner ist man logischerweise nur dann, wenn man tatsächlich dort lebt.