In welcher Frist kann mich ein neuer Eigentümer aus meinem Alteigentum rauswerfen.

2 Antworten

Du hast ab sofort das Haus zu räumen. Der Ersteher kann mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses notfalls die Zwangsräumung betreiben. Dann wird das Ganze noch teurer. Ausserdem kann er für jeden Tag des weiteren Verbleibs eine Nutzungsentschädigung verlangen. Am besten wäre es für beide Parteien, sich auf einen Auszugstermin zu einigen um sich unnötige Kosten und Ärger zu ersparen.

Das Haus ist versteigert, Dein Wohnrecht ist verwirkt, du mußt sofort ausziehen.

Der Ersteher kann mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses, der vom Versteigerungsgericht auf Antrag erteilt wird, den bisherigen Eigentümer und die zu seinem Hausstand gehörenden Personen von einem Gerichtsvollzieher räumen lassen - eine Räumungsklage ist nicht notwendig.