Was kann man machen, wenn der Mieter unerlaubt eine Katze in die Hausgemeinschaft einbringt?

9 Antworten

Nein.

Man kann dem Mieter nicht pauschal das Halten von tieren verbieten. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist ungültig.

JustMarilyn 
Fragesteller
 18.05.2016, 22:26

Wieso sollte man dem Mieter das Halten eines Tieres nicht verbieten können ?

exxonvaldez  18.05.2016, 22:28
@JustMarilyn

Weil das höchstrichterlich so entschieden wurde.

JustMarilyn 
Fragesteller
 18.05.2016, 22:32
@exxonvaldez

Das Halten eines Tieres, war dem Mieter strikt untersagt worden und nur unter dieser Bedingung durfte er das Haus überhaupt mieten !

exxonvaldez  18.05.2016, 22:33
@JustMarilyn

Wie gesagt: Solche pauschalen Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.

JustMarilyn 
Fragesteller
 18.05.2016, 23:13
@exxonvaldez

Hast du etwa Jura studiert ?

exxonvaldez  18.05.2016, 23:19
@JustMarilyn

Hier bitte:

http://www.zuhause.de/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen/id_53949804/index

Money Quote:

"Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt mit Urteil vom 20. März 2013 seine mieterfreundliche laufende Rechtsprechung zur Haustierhaltung. Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, erklärten die obersten Richter in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 168/12)."

DarthMario72  18.05.2016, 23:42
@JustMarilyn

Das Halten eines Tieres, war dem Mieter strikt untersagt worden

Genau das war der Fehler! Eine generelles Verbot ist unwirksam. Das wusste wohl auch der Mieter...

ShinyShadow  19.05.2016, 13:01
@JustMarilyn

Das Gesetz steht nunmal über dem Mietvertrag...

fluffiknuffi2  19.05.2016, 15:31
@JustMarilyn

Das Halten eines Tieres, war dem Mieter strikt untersagt worden und nur unter dieser Bedingung durfte er das Haus überhaupt mieten !

Und wenn im Vertrag steht, der Mieter muss sich nach 10 Monaten umbringen, dann ist das trotzdem unwirksam, auch wenn der Mieter das unterschrieben hat! Ein Mietvertrag ist kein Wort Gottes das heilig über allem schwebt. Man kann in einem Mietvertrag nichts vereinbaren, was man nicht vereinbaren darf. Dann gilt es nicht, auch wenn beide Parteien es unterschreiben!

Die Katzenklappe müssen die Mieter natürlich entfernen und den vorherigen Zustand der betreffenden Tür wieder herstellen.

Um die Katzenhaare braucht dein Onkel sich keine Sorgen machen, das leere Haus im Falle eines Einzuges einmal durchsaugen und wischen, dann passiert auch einem Allergiker nichts mehr.

Jede Art von Tier konnte dein Onkel nicht verbieten, Kleintiere, Vögel, Fische sowieso nicht und auch ein Yorkshire Terrier wurde schon von Gerichten als vergleichbares Kleintier akzeptiert.

In Deutschland wird gerne geklagt und ich denke bei vielen Dingen hätten die Gerichte wirklich Wichtigeres zu tun.

Wie wär's erst einmal mit einem höflichen Gespräch, anstatt gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen?

L. G. Lilly

Als Vermieter darf man nach aktueller Rechtsprechung Haustiere nicht generell verbieten. Eine generelles Verbot von Haustieren ist nicht zulässig, Kleintiere dürfen üblicherweise nicht verboten werden. Wie ist denn der genaue Wortlaut der Klausel?

Katzen sind mietrechtlich zwar keine Kleintiere, dürfen aber auch nicht per se verboten werden. Zulässig wäre ein Erlaubnisvorbehalt. Allerdings dürfte es für den Vermieter schwierig sein, bei einem Haus halbwegs plausible Gründe zu finden. Ein "ich will das nicht" reicht eben nicht aus.

Die Katzenklappe muss von den Mietern bei Auszug natürlich wieder entfernt werden.

P. S.: Strikt hat nichts mit stricken zu tun.

wegen Eigenbedarf kündigen - und den Vermieter auffordern alles in Ordnung zu bringen, die Tür so herzurichten wie sie früher war, bzw. neu zu kaufen 

DarthMario72  18.05.2016, 23:43

wegen Eigenbedarf kündigen

Macht nicht wirklich Sinn, da die Mieter ja sowieso ausziehen wollen.

Ein generelles Verbot Haustiere zu halten ist unwirksam.

Kleintiere wie z. B. Hamster, Wellensittiche oder Guppys dürfen immer gehalten werden.

Hunde und/oder Katzen darf der Vermieter nur verbieten wenn er einen plausiblen Grund dafür nennt.

Der Grund muß aber bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden sein.

Den Mieter verklagen?

Worauf denn? Auf Abschaffung der Katze, weil ohne Erlaubnis gehalten, macht doch jetzt keinen Sinn mehr.

Die Katzenklappe müssen die Mieter natürlich entfernen und den Urzustand der entsprechenden Tür wieder herstellen.