Was kann man machen, wenn der Mieter unerlaubt eine Katze in die Hausgemeinschaft einbringt?
Mein Onkel hat eine Immobilie, in der er damals gemeinsam mit seiner Frau wohnte. Seit nen paar Jahren hat er das Haus an eine Familie vermietet, die bald selbst ausziehen möchten. Mein Onkel hätte gegebenenfalls daher auch Interesse wieder dort einzuziehen. Nun ja, er als Vermieter hat unter strickten Vorgaben seinen Mietern die Immobilie angeboten und diese haben daraufhin alles eingewilligt. Nun kam heraus, dass die Mieter anscheinend schon seit dem Einzug eine Katze im Haus halten. Das Führen einer Katze oder überhaupt von irgendwelchen Tieren, war ihnen strikt unerlaubt. Hinzu kommt noch, dass die Mieter eine Katzenklappe ans Haus angebracht haben. Durch diese Klappe können ja nicht nur Katzen ins Haus kommen, sondern auch andere Tiere oder gar... ich möchte gar nicht daran denken... Die Frau meines Onkels leidet selbst an einer Katzenallergie und ist starke Allergikerin. Unter diesen Umständen wäre zu diesem Zeitpunkt also kein Umzug in die Immobilie möglich. Kann man die Vermieter verklagen oder habt ihr noch andere Vorschläge, um den Sachverhalt zu klären ?
Danke im Voraus !
Eure JustMarilyn
5 Antworten
Ein generelles Verbot Haustiere zu halten ist unwirksam.
Kleintiere wie z. B. Hamster, Wellensittiche oder Guppys dürfen immer gehalten werden.
Hunde und/oder Katzen darf der Vermieter nur verbieten wenn er einen plausiblen Grund dafür nennt.
Der Grund muß aber bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden sein.
Den Mieter verklagen?
Worauf denn? Auf Abschaffung der Katze, weil ohne Erlaubnis gehalten, macht doch jetzt keinen Sinn mehr.
Die Katzenklappe müssen die Mieter natürlich entfernen und den Urzustand der entsprechenden Tür wieder herstellen.
Als Vermieter darf man nach aktueller Rechtsprechung Haustiere nicht generell verbieten. Eine generelles Verbot von Haustieren ist nicht zulässig, Kleintiere dürfen üblicherweise nicht verboten werden. Wie ist denn der genaue Wortlaut der Klausel?
Katzen sind mietrechtlich zwar keine Kleintiere, dürfen aber auch nicht per se verboten werden. Zulässig wäre ein Erlaubnisvorbehalt. Allerdings dürfte es für den Vermieter schwierig sein, bei einem Haus halbwegs plausible Gründe zu finden. Ein "ich will das nicht" reicht eben nicht aus.
Die Katzenklappe muss von den Mietern bei Auszug natürlich wieder entfernt werden.
P. S.: Strikt hat nichts mit stricken zu tun.
Die Katzenklappe müssen die Mieter natürlich entfernen und den vorherigen Zustand der betreffenden Tür wieder herstellen.
Um die Katzenhaare braucht dein Onkel sich keine Sorgen machen, das leere Haus im Falle eines Einzuges einmal durchsaugen und wischen, dann passiert auch einem Allergiker nichts mehr.
Jede Art von Tier konnte dein Onkel nicht verbieten, Kleintiere, Vögel, Fische sowieso nicht und auch ein Yorkshire Terrier wurde schon von Gerichten als vergleichbares Kleintier akzeptiert.
In Deutschland wird gerne geklagt und ich denke bei vielen Dingen hätten die Gerichte wirklich Wichtigeres zu tun.
Wie wär's erst einmal mit einem höflichen Gespräch, anstatt gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen?
L. G. Lilly
Der Mietvertrag ist die Bibel, da steht alles drin und da ist alles geregelt.
Wenn im MV steht "keine Haustiere" hat der Mieter dagegen verstoßen und muss (wie auch immer) dafür aufkommen. Ggf. eine Spezielreinigung oder sowas. Die Katzenklappe muss der Mieter natürlich auch wieder entfernen.
Wichtig wäre noch die Beweissicherung. Mach Fotos von der Klappe und der Katze die als Beweis diesen können. Erfahrungsgemäß schaltet der Mieter nämlich erstmal auf stur und streitet alles ab wenn man ihn damit konfrontiert.
Der Mietvertrag ist die Bibel
Na das bezweifle ich doch mal sehr stark. Nur weil etwas im Mietvertrag geregelt ist, heißt das noch lange nicht, dass das auch so geregelt werden darf.
Wenn im MV steht "keine Haustiere" hat der Mieter dagegen verstoßen
Da liegst du aber sowas von daneben...! Eine "keine Haustiere" ist im Mietvertrag nicht zulässig bzw. ist unwirksam.
Die Katzenklappe muss der Mieter beim Auszug selbstverständlich wieder entfernen. Also den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Außerdem könnte der Vermieter die Wohnung professionell von Katzenhaaren säubern lassen.
Das kann RICHTIG teuer werden.
Natürlich geht diese Reinigung zu Lasten des Mieters, wenn er widerrechtlich eine Katze gehalten hat.
Der Mieter hat ja (hoffentlich) eine Kaution hinterlegt, von dieser werden dann die Kosten beglichen
Natürlich geht diese Reinigung zu Lasten des Mieters, wenn er widerrechtlich eine Katze gehalten hat.
Woher willst du wissen, dass das widerrechtlich war? Laut Fragestellerin war Tierhaltung zwar generell verboten, aber eine solche Klausel ist nun mal unwirksam - wie du ja sicher wissen dürftest.
Na da steht ja das Wörtchen "wenn", was hier sicherlich nicht zeitlich, sondern im Sinne von "falls" zu verstehen ist.
Selbst wenn die Katze "legal" gehalten wurde, kann der Vermieter die Entfernung der Katzenhaare verlangen.
Mein Onkel wird sich nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen, die Mieter sind dafür zuständig. Dieses Verhalten ist unakzeptabel, trügerisch,unverantwortlich und mit Vorsatz so gewollt !