Mieter kauft Herd ohne Einverständnis
da ich meinen Anwalt momantan nicht erreiche frage ich mal hier: Kurz zum Fall: mein Mieter sagte mir letztes Jahr im Juni, dass der Herd kaputt sei und er gern für 199€ (ein Angebot bei Media Markt!?) einen Neuen kaufen würde. Ich stimmte diesem zu und wir verblieben so, dass er mir die Rechnung zukommen lassen soll und sich um alles Weitere selbst kümmert.
Nun kommt vor zwei Wochen ein Brief, dass es das Angebot nicht mehr gäbe (ist ja auch klar, er hat ja fast ein Jahr gewartet) und er sich nun einen anderen Herd habe einbauen lassen für 478€!!! Ich solle mich jetzt entscheiden ob ich das mit der Miete verrechnen möchte oder Ihm das Geld überweise.
Meine Frage nun an Euch: Darf er ohne mein Einverständnis bzw. nur mit dem für den Herd für 199€ , einfach einen Anderen, teureren kaufen? Oder muss ich ihm lediglich die von mir zugesagten 199€ bezahlen und den Rest muss er übernehmen, da ich weder Chance noch Zeit von ihm bekommen habe mich im Notfall selbst um ein Angebot zu kümmern wenn es das Erste nicht mehr gibt??
Liebe Grüße und vielen Dank!!!
11 Antworten
Ist der Herd Teil der mit vermieteten EBK?
Wenn ja, ist es Deine Aufgabe als VM, für Ersatz zu sorgen.
Allerdings frage ich mich worauf der Mieter 1 Jahr gekocht hat?
Ich würde zunächst mal prüfen ob der Herd wirklich kaputt ist oder nicht evtl. noch zu reparieren ist.
Ich würde die Kostenübernahme ablehnen, wie schon gesagt prüfen ob der Herd überhaupt kaputt ist.
Wenn du die Wohnung mit Herd vermietet hast, musst du auch dafür sorgen, dass ein funktionsfähiger Herd vorgehalten wird. Da hättest du dich bereits im letzten Jahr selbst drum kümmern müssen.
Trotz alledem ist das jetzt dein Herd und du musst ihn auch bezahlen.
Trotz alledem ist das jetzt dein Herd und du musst ihn auch bezahlen.
Weder noch...
Leider ist die Wohnung in Leipzig, ich lebe bei Stuttgart. Deswegen sind wir so verblieben, dass er sich um alles kümmert und mir lediglich die Rechnung über diese 199€ zukommen lässt. Also denkst du, ich muss bezahlen obwohl er ohne mein Wissen gehandelt hat?
Also denkst du, ich muss bezahlen obwohl er ohne mein Wissen gehandelt hat?
Bestimmt nicht.
zum einen kommt es drauf an, ob der Herd als Mietgegenstand zur Kücke gehört laut Mietvertrag oder nicht, denn ausser einer Spüle ist nichts Pflicht. € 200.- wären durchaus angemessen für einen Herd. € 480.- nicht. Für Luxus muss er selber bezahlen. mehr als € 200.- würde ich ihm nicht bazahlen. die Frage ist nur, was passiert, wenn er auszieht. wem gehört dann der Herd bzw. wer muss wem Abstand zahlen.
denn ausser einer Spüle ist nichts Pflicht.
Nicht mal das.
Gab es denn Nachweise schriftlicher Natur, dass 199,- € vereinbart waren?
Ja habe den ganzen Schriftverkehre aufgehoben!
Dann würde ich mal schätzen er kann 199,- € erstattet verlangen. Darüber hinausgehendes ist sein Privatvergnügen.
Zunächst mal wäre zu klären, ob Du für den Herd überhaupt zuständig bist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Herd Mietvertragsbestandteil ist.
In diesem Fall müsstest Du im Falle eines Defekts natürlich zeitnah für Reparatur oder Ersatz sorgen. Hier wundert es mich aber, dass der Mieter gut 11 Monate auf einen Herd verzichten konnte.
Anscheinend waren nur zwei von vier Platten kaputt!? Alles sehr mysteriös, denn mein alter Herd wurde anscheinend von Ihm entsorgt!?
denn mein alter Herd wurde anscheinend von Ihm entsorgt!?
Dann würde ich erst recht nicht zahlen. Bei Bezug war ein Herd da, bei Auszug muß einer da sein, fertig.
Allerdings mußt Du Dir vorwerfen lassen das nicht schon vor 1 überprüft zu haben.
Ja EBK ist mit vermietet. Dass ich dafür zuständig bin ist mir bewusst, aber er hat ja alles ohne mein Einverständnis getan!?