Mieter kauft Herd ohne Einverständnis

11 Antworten

Ist der Herd Teil der mit vermieteten EBK?

Wenn ja, ist es Deine Aufgabe als VM, für Ersatz zu sorgen.

Allerdings frage ich mich worauf der Mieter 1 Jahr gekocht hat?

Ich würde zunächst mal prüfen ob der Herd wirklich kaputt ist oder nicht evtl. noch zu reparieren ist.

Franzi1191 
Fragesteller
 16.05.2013, 13:57

Ja EBK ist mit vermietet. Dass ich dafür zuständig bin ist mir bewusst, aber er hat ja alles ohne mein Einverständnis getan!?

anitari  16.05.2013, 14:15
@Franzi1191

Ich würde die Kostenübernahme ablehnen, wie schon gesagt prüfen ob der Herd überhaupt kaputt ist.

Wenn du die Wohnung mit Herd vermietet hast, musst du auch dafür sorgen, dass ein funktionsfähiger Herd vorgehalten wird. Da hättest du dich bereits im letzten Jahr selbst drum kümmern müssen.

Trotz alledem ist das jetzt dein Herd und du musst ihn auch bezahlen.

jurafragen  16.05.2013, 14:20

Trotz alledem ist das jetzt dein Herd und du musst ihn auch bezahlen.

Weder noch...

Franzi1191 
Fragesteller
 16.05.2013, 14:20

Leider ist die Wohnung in Leipzig, ich lebe bei Stuttgart. Deswegen sind wir so verblieben, dass er sich um alles kümmert und mir lediglich die Rechnung über diese 199€ zukommen lässt. Also denkst du, ich muss bezahlen obwohl er ohne mein Wissen gehandelt hat?

johnnymcmuff  16.05.2013, 18:13
@Franzi1191

Also denkst du, ich muss bezahlen obwohl er ohne mein Wissen gehandelt hat?

Bestimmt nicht.

zum einen kommt es drauf an, ob der Herd als Mietgegenstand zur Kücke gehört laut Mietvertrag oder nicht, denn ausser einer Spüle ist nichts Pflicht. € 200.- wären durchaus angemessen für einen Herd. € 480.- nicht. Für Luxus muss er selber bezahlen. mehr als € 200.- würde ich ihm nicht bazahlen. die Frage ist nur, was passiert, wenn er auszieht. wem gehört dann der Herd bzw. wer muss wem Abstand zahlen.

anitari  16.05.2013, 15:27

denn ausser einer Spüle ist nichts Pflicht.

Nicht mal das.

Gab es denn Nachweise schriftlicher Natur, dass 199,- € vereinbart waren?

Franzi1191 
Fragesteller
 16.05.2013, 13:56

Ja habe den ganzen Schriftverkehre aufgehoben!

kevin1905  16.05.2013, 14:00
@Franzi1191

Dann würde ich mal schätzen er kann 199,- € erstattet verlangen. Darüber hinausgehendes ist sein Privatvergnügen.

Zunächst mal wäre zu klären, ob Du für den Herd überhaupt zuständig bist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Herd Mietvertragsbestandteil ist.

In diesem Fall müsstest Du im Falle eines Defekts natürlich zeitnah für Reparatur oder Ersatz sorgen. Hier wundert es mich aber, dass der Mieter gut 11 Monate auf einen Herd verzichten konnte.

Franzi1191 
Fragesteller
 16.05.2013, 14:01

Anscheinend waren nur zwei von vier Platten kaputt!? Alles sehr mysteriös, denn mein alter Herd wurde anscheinend von Ihm entsorgt!?

anitari  16.05.2013, 14:18
@Franzi1191

denn mein alter Herd wurde anscheinend von Ihm entsorgt!?

Dann würde ich erst recht nicht zahlen. Bei Bezug war ein Herd da, bei Auszug muß einer da sein, fertig.

Allerdings mußt Du Dir vorwerfen lassen das nicht schon vor 1 überprüft zu haben.