Mieter informieren bei Änderung bei den Nebenkosten, Pflicht des Vermieters?

5 Antworten

... der Hausmeister ist also selbständig und hat jetzt weitere Aufträge bekommen und ob ein Mieter solche Kosten und Lasten zu wuppen hat, ergibt sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Leider dürfen solche Kosten und Lasten fiktiv verteilt werden, so das aberwitzige Urteil des BGH.

Prüfe, ob Kostenanteile für die Verwaltungstätigkeiten dem Mieter untergejubelt werden.

Gibt es eine Erhöhung der Kosten für die Mieter, rüge diese und kürze zurück auf die alten Beträge. Unwirtschaftliche Aufwendungen hat ein Mieter auch nicht zu wuppen.

Beachte: Was hat denn eine Hausverwaltung mit dem Mietvertrag am Hut?

Nein, muss er nicht, solange die Aufgabes des Hausmeisters nicht auf die Mieter übertragen werden. Sich für die Mieter also nichts ändert.  Er müsste aber eine etwaige Mieterhöhung (auch durch die Nebenkostenpauschale) vorher ankündigen.


Gerhart  14.02.2017, 08:17

Anpassung der BK-Pauschale nur mit Einverständnis der Mieter, wenn die Anpassung nicht nach der BK-Abrechnung erfolgen soll. Die BK-Anpassung ist keine Mieterhöhung.

Blindi56  14.02.2017, 08:18
@Gerhart

Deshalb müsste er die Mieter vorher darüber informieren, damit die sich einverstanden erklären können. Und natürlich erhöht sich dadurch die Miete....bzw.  die monatliche Zahlung.

schleudermaxe  14.02.2017, 08:30
@Blindi56

.. was bitte hat denn nun eine Miete mit den BK am Hut?

Blindi56  14.02.2017, 08:50
@schleudermaxe

Also bei uns werden die Betriebskosten zusammen mit der Miete eingezogen... nach der BKabrechnung  gibt es entweder ne Nachzahlung (dann erhöht der Betrag sich) oder eine Rückzahlung (dann bleibt der Betrag meist gleich....) und wenn sich ein Posten bei den BK ändert (der Grundpreis, oder es kommt etwas neu hinzu bzw. fällt weg) wird das VORHER mitgeteilt.

Das Ganze nenne ich "Miete" (nicht Grundmiete!)

ChristianLE  14.02.2017, 09:17
@Blindi56

Also bei uns werden die Betriebskosten zusammen mit der Miete eingezogen...

 

Trotzdem sind Miete und Betriebskosten zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Veränderungen von Betriebskosten müssen - sofern es sich nicht um eine Pauschale handelt - nicht angekündigt werden.

Lediglich neue Betriebskostenarten müssen angekündigt werden.

Blindi56  14.02.2017, 09:20
@ChristianLE

Genau das hatte ich geschrieben....

albatros  14.02.2017, 09:53
@Blindi56

Miete ist die Grundmiete/Nettomiete. Betriebskosten sind keine Miete, sie werden nicht gemietet sondern als Kosten des Wohnens auf die Mieter umgelegt. Das ist nicht zwingend sondern eine Kann-Bestimmung des BGB.

Nein, meines Wissens muß er die Mieter nicht informieren.

Ich sehe keine Informationspflicht, allerdings sehe ich bei evtl. höheren NK Probleme. Zu den Aufgaben eines Hausmeister zählt klassischerweise auch der Winterdienst und so wurde es im Mietvertrag vereinbart.

Müsst ihr nun mehr bezahlen wegen den fremden Winterdienst, so halte ich das für rechtlich nicht haltbar. Es müsste dann ein Ausgleich, dass ihr weniger für den Hausmeister zahlen musst.

Ich geh mal davon aus das die Betriebskostenart Hausmeister vertraglich vereinbart ist.

Dann muß der Vermieter nicht informieren das nicht mehr Herr X, sondern Firma Y die Dienste ausführt.