Hausmeister /Hauswart HILFE!

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Im Rahmen einer Nebenkostenprüfung habe ich mich mit diesem Thema ebenfalls beschäftigt. Nach der Mieterbefragung stellte ich fest, dass der Hauswart nur zu Kontrollen des ordnungsgemäßen Zustandes des Miethauses verpflichtet wurde. Alle anderen Hauswarttätigkeiten hatte der Vermieter an Fremdfirmen ausgelagert. Für diese Kontrolltätigkeit auf dem Grundstück und im Haus verlangte der Vermieter von 6 Mietparteien im Jahr 600€, die dem Hauswart als Bruttolohn in diesem Miethaus geschuldet waren und natürlich auf die Mieter umgelegt wurden. Im Mietvertrag waren Kosten für Hauswarttätigkeit rechtswirksam vereinbart aber nicht, welche Aufgaben der Hauswart zu erfüllen hat. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit dieser Ausgaben der Verwaltung steht noch aus.

Die Ausgaben für den Hauswart muss der Vermieter belegen. Dazu gehören auch auch Stundenabrechnungen, damit die Leistungen für den Mieter kontrollierbar werden. Du kannst diese Ausgaben beim Vermieter prüfen. Legt der Vermieter keine Belege vor oder nur Nachweise, die nicht den Tatsachen entsprechen, dann ist die Hausmeisterposition der NK von dir nicht zu bezahlen.

Handwerkerleistungen, wie Malerarbeiten, dürfen nicht über die Hauswartentgeltung abgerechnet werden. Winterdienstmaterial hat immer der Vermieter zu bezahlen.

Wenn hier der Vermieter als Hauswart tätig wird. dann liegt der Verdacht des Betruges nahe, weil er seine Tätigkeit zwar berechnet aber nicht ausführt.

Hallo Gerhart :-) vielen Dank für deine tolle Antwort, das beruhigt mich jetzt schonmal. Weißt du zufällig ob der Vermieter dann die Malerkosten überhaupt umlegen darf und wenn ja zu wieviel Prozent? Und zählt zB wenn sie Blumentöpfe kauft um den Parkplatz zu dekorieren auch zu Kosten die sie auf die Mieter abwälzen kann auch wenn wir das nicht wollen? Tut mir leid dass ich so viel Frage aber sie kann mir ja dann Rechnungen und Belege von allem Möglichen geben und ich weiß dann immer noch nicht was davon alles rechtens ist und was nicht... Vielen Dank im Voraus

@Schnecke0904

Die Malerkosten sind eindeutig Instandsetzungskosten und nicht umlegbar. Die Blumentöpfe sind Eigentum der Frau des Vermieters, Du hast sie nicht bestellt - also bezahlst du auch nicht, auch keine Anteile. Wenn hingegen Bepflanzungen vorgenommen werden, die zur Verschönerung des Hof-Gartenbereiches dienen, könnte das unter Gartenpflege bedingt abgerechnet werden. Da bin ich mir aber nicht so sicher.

@Gerhart

Ok nochmal vielen Lieben dank du hast mi sehr geholfen! :-)

Die sind blöde. Der Mieter bezaht 100% vom Hausmeister. Nur wenn er für den Vermieter arbeitet, müssen sie es nicht bezahlen. Lass Dir alle Rechnungen schicken. Diese Art entspricht nicht "Treu und Glauben".

Hier kannst du mehr zu denn Hausmeisteraufgaben lesen. Es ist schon richtig, dass du neben den Rechnungen auch die übertragenen Aufgaben nachfragen solltest. Gerade weil ihr schon soviel selbst als Mieter macht. Wenn dann noch die Eigentümer selbst Hausmeisteraufgaben abrechnen (was sie im Grunde machen dürfen), dann muss man umso mehr aufpassen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.