Mieter holt jedes Wochenende Freundin zum Übernachten...

8 Antworten

Hallo, mir ist aufgefallen, dass mein Mieter seine Freundin jedes Wochenende, also von Freitag Mittag bis Sonntag Abend bei sich übernachten lässt und dies ab und an auch unter der Woche. Kann ich aus diesem Grund die Kosten für den Mieter erhöhen??

Nein, Sie dürfen die Nebenkosten nicht erhöhen.

Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück gestattet un d das mehrmals im Jahr.

Mietrecht Besuch

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.

Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen.

Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673).

Der Besuch muss jedoch von der Gebrauchsüberlassung und der Untervermietung abgegrenzt werden. Der Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt in den Mieträumen; ist der Besuch dauerhaft, liegt hingegen eine grundsätzlich genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung vor. Höchstgrenzen sind schwer bestimmbar und hängen vom konkreten Einzellfall ab, so spricht eine Dauer von etwa vier bis sechs Wochen für die widerlegbare Vermutung der Gebrauchsüberlassung; jedenfalls überschreitet ein Besuch von drei Monaten die normale Besuchsdauer (WuM 1995, 396).

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Was ist denn das für eine Wohnung, ist es ein größeres Haus mit mehreren Wohnungen oder nur 2? Was gibt es für eine Regelung zu den Betriebskosten im Mietvertrag?

Das ist das Recht deines Mieters. Eine Mieterhöhung aus diesem Grund wäre unwirksam, auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebskosten.

Kann ich aus diesem Grund die Kosten für den Mieter erhöhen??

Wenn die nächste NK-Abrechnung eine Nachzahlung ergibt, ja.

Hast Du eine Pauschale für Nebenkosten vereinbart und das auch noch ohne Option diese ggf. zu erhöhen, hast Du Pech gehabt.

Nein! Wegen Besuch kannst du nichts erhöhen. Den darf er haben, sooft er will und auch zum Übernachten. Erst wenn sie mehr als 6 Wochen am Stück dort ist, ist sie kein Besuch mehr.