Mieter hält sich nicht an Parkplatzordnung! Darf man sein Auto zuparken?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde dem Vermieter per Einwurf-Einschreiben folgenden Brief schicken:

Zu Ihrem Wohnungsmietvertrag gehört, wie im Mietvertrag vermerkt ist, ein PKW-Stellplatz mit der Nummer 4. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie regelmäßig 2 Fahrzeuge darauf abstellen, wodurch die anderen Mieter stark bei der Nutzung ihres Stellplatzes behindert werden.

Konkret wurde das festgestellt am ..., am ... und am ... (Bilder mit Zeitstempel liegen vor).

Würde es sich um einen Platz für 2 Fahrzeuge handeln, hätten wir Ihnen diesen Platz auch als "2 Stellplätze" vermietet und würden damit auch eine entsprechend höhere Miete verlangen. Aus diesem Grund werden Sie verstehen, dass es nicht gestattet ist, dass Sie auf dem einen Stellplatz 2 Fahrzeuge abstellen.

Hiermit fordere ich Sie auf, Ihren Stellplatz künftig immer nur für ein Fahrzeug zu nutzen und dieses so zu parken, dass die anderen Stellplätze ungehindert genutzt werden können.

Sollte es sich dennoch wiederholen, dass Sie 2 Fahrzeuge auf dem Platz abstellen oder ein Fahrzeug so parken, dass andere Mieter behindert werden, erhalten Sie umgehend die fristlose Kündigung Ihres Wohnungsmietvertrags.

Betrachten Sie dieses Schreiben als Abmahnung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Mieter wird also erkennen, dass er mit seinem Verhalten die Wohnung aufs Spiel setzt. Rechtlich ist das von Deiner Seite einwandfrei und vermutlich auch erst einmal das einzige wirksame Druckmittel, das Dir zur Verfügung steht. Bitte jeden der anderen Mieter, der sich beschwert hat, Dir jeweils den Zeitpunkt zu nennen, wann so geparkt war und sie sollen immer auch fotografieren, damit die Abmahnung "wasserdicht" wird.

Danke für die Auszeichnung. Hoffe wirklich, dass die Antwort geholfen hat.

Außer ein Beschwerde beim Vermieter, sehe ich kein andere Möglichkeit die Sache zuerst zu klären.

Der Vermieter sollte über ein Vertrag klären ob er EIN Fahrzeug pro Parkplatz erlaubt oder nicht.

Auf keinen Fall den Parkplatz blockieren! Könnte sein dass er nicht so zimperlich ist und die blockierende Fahrzeuge (MIT RECHT SOGAR) abschleppen läßt.

Frage lesen! Der Fragesteller ist der Vermieter!

@Bitterkraut

Frage nochmal gelesen und nichts darüber gelesen. Dann ist alles klar. Er sollte der Mieter 4 klar machen (Mietvertragsergänzung oder Änderung) dass er nur ein Auto dort parken darf.

Zuparken: Nein, auf keinen Fall! Das ist Nötigung und kann schnell sehr teuer werden.

Ich würde den Mieter von Parkplatz 3 bitten, immer so nah wie möglich an Platz 4 zu parken, wenn dort mal kein Auto steht. Das ist natürlich keine Dauerlösung.

Das zweite ist - so machen wir das bei uns, weil die Parkplätze insgesamt sehr schmal sind - immer abwechselnd vorwärts und rückwärts einparken. So steht immer Beifahrerseite an Beifahrerseite und Fahrerseite an Fahrerseite. Auf der jeweiligen Beifahrerseite kann zwar keiner mehr einsteigen, aber die Fahrer kommen bequem rein und raus und man muss dann eben ein Stück vorfahren, damit der Beifahrer einsteigen kann.

Da das dein Problem aber auch nicht vollständig löst: Der rechtlich einzig richtige Weg wäre, mit dem Vermieter zu sprechen und sich über den Zustand beschweren. Wenn sich die 3 anderen Mieter regelmäßig beschweren, dann wird der Vermieter sicherlich irgendwann reagieren und den Mieter 4 irgendwann abmahnen. Außer er hat es dem Mieter ausdrücklich erlaubt, aber dann müsste der Vermieter trotzdem sicherstellen, dass ihr eure Parkplätze vernünftig nutzen könnt.

Setz 2 Pfosten mit einer Absperrkette genau auf die Tennlinie zwischen seinen und die übrigen Parkplätze. Wenn er es dann noch schafft, 2 Autos auf seinen Platz reinzuquetschen, kannst du es gut sein lassen, weil die anderen ihre Plätze dann ja haben..

auf mutter ud kind parkplätzen parken auch nciht 2 autos, weil diese etwas breiter sind, sondern nur eins.

ich würde entsprechend parkpkatzmarkierung aufmalen, so das der mieter den gleichen platz, wie die anderen hat. ignoiert er diese, schriftlich abmahnen udn auch gleich angeben, das er bei zuwiderhandlung dne parkplatz nicht mehr nutzen darf, was wenn der parkplatz in der miete enthalten ist, berücksichtigt wird.