Mieter berechtigt Sicherungsschalter für Außenlampe auszuschalten?

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Natürlich sind die Mieter berechtigt, den Sicherungsschalter umzulegen. Sicherungsschalter, die sich frei zugänglich innerhalb der vermieteten Wohnung befinden, sind zur freien Bedienung durch die Mieter. Da kannst Du nichts machen.

Kurzfristige Lösung des Problems bis die Lampe um geklemmt ist:

Rechne mal aus, wieviel Stromkosten die Lampe maximal innerhalb eines halben Jahres verursachen könnte, wenn sie die ganze Nacht brennt. Also von 16.00 Uhr bis 09.00 Uhr (sehr großzügig!).

Diesen Betrag drückst Du dem mittleren Mieter in die Hand und bittest ihn um Verständnis dafür, dass andere Mieter auch gerne Licht vor dem Carport hätten, aber der Fehler nicht so schnell behoben werden kann.

Meine Rechnung: Hat die Lampe z. B. 20 Watt und nimmt man 150 Tage (bis nach Ende der Winterzeit) kommt man bei 30 Cent je kwh auf 16,32 €. Vielleicht braucht Deine Leuchte nur 10 Watt, dann wäre es nur die Hälfte.

Diese "Abfindung" kostet Dich also 10 oder 20 €, aber dann muss Ruhe sein.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 09:24

Ich zahle dem Mietet die durch diese Lampe verursachten Kosten. Er weigert sich jedoch.

bwhoch2  11.11.2019, 09:43
@Liesino123

Dann mache ihm folgendes klar:

Wenn jemand aufgrund der Dunkelheit vor den Carports zu Schaden kommt, wird zunächst einmal die Vermieter-Haftpflichtversicherung für den Schaden eintreten. Diese wird jedoch bei demjenigen Regress nehmen, der verhindert hat, dass die eigens angebrachte Außenbeleuchtung nicht funktioniert hat.

Natürlich musst Du in dem Fall schnellstens dafür sorgen, dass die Lampe auch ohne diesen renitenten Mieter funktioniert. Das solltest Du jederzeit nachweisen können. Schreib also Deinen Elektriker einen Brief mit dem Auftrag zum Umklemmen und wenn es etwas länger dauert, wiederum schriftlich die Erinnerungen etc. Kläre das im Vorfeld mündlich mit dem Elektriker, damit er Verständnis dafür hat, wenn er während der Wartezeit öfters mal Post bekommt.

Weitere Möglichkeit, um das Problem vorübergehend zu lösen: Batteriebetriebene Außenleuchte mit Bewegungsmelder anbringen. Zum Beispiel so etwas:

https://www.lampenwelt.de/led-strahler-lll-140-m-bew-batteriebetrieben.html

bwhoch2  18.11.2019, 21:47
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Als Vermieter haben Sie die Stromzufuhr für den Allgemeinstrom in die Versorgung der Außenlampe einzubinden.

Die Verwendung von individuellem Miterstrom wäre als Stromentzug strafbar!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Noch ein technischer Tipp von mir:

Kannst du eine neue Lampe anschrauben, bei der der Weg zum Allgemeinstrom nicht so weit ist, die aber trotzdem die Garagen ausleuchtet? An so einen LED- Fluter habe ich gedacht.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 20:00

Leider nicht. Wenn der Weg nicht so weit wäre, hätte der Elektriker nach eigener Aussage, die Lampe auch dort angeschlossen.

Ich bin kein Anwalt. Aber ich kann dir die technisch einfachste Lösung nennen.

Anstatt den Allgemeinstrom aufwändig zur Lampe zu ziehen ist es wahrscheinlich preiswerter, jedem Garagenmieter seine eigene Lampe zu geben. Der kann dann selber entscheiden, wann diese brennt.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 08:55

Genauso ist es. Die Stromkosten dieser Lampe betragen etwa 4 €/Jahr. Das Umlegen der Leitung zum Allgemein-Stromzähler kostet mich 700€.
Es steht also in keinem Verhältnis zueinander. Die Kosten bekomme ich nur durch Mieterhöhungen erstattet.

Puddingtester  11.11.2019, 09:00
@Liesino123

Mieter denken nicht rationell.

Zwei weitere Lampen für jeden Mieter zu legen kostet dich vielleicht gerade mal 400€ und der Frieden ist wiederhergestellt.

peterobm  11.11.2019, 09:00
@Liesino123

Mieterhöhung - vergiss das mal ganz schnell. das ist dein alleiniger Part

imager761  11.11.2019, 09:05
@Liesino123

Trotzdem schuldest du aus Verkehssicherungspflicht heraus eine automatische Leuchte, die bei unsichtigem Wetter die Zuwegungen zur Mietsache beleuchtet. Eine Haftung kommt dich teurer :-O

germi031982  11.11.2019, 09:11
@Liesino123

Gib es beim Finanzamt an. Als Vermieter kannst du alles absetzen, wenn es ein Eigenheim wäre könntest du nur die Lohnkosten des Handwerkers absetzen.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 09:21
@germi031982

Das tue ich natürlich. Es geht mir aktuell um die Haftung. Weniger um die Unwirtschaftlichkeit.

Dennoch dazu, jeder möchte günstig wohnen, so ein Verhalten treibt jedoch die Baukosten in die Höhe.

bwhoch2  11.11.2019, 09:51
@Liesino123
so ein Verhalten treibt jedoch die Baukosten in die Höhe.

Und somit auch die Miete: Wenn die Leute vor 4 Monaten eingezogen sind, werden sie genau 1 Jahr nach dem Einzug von Dir ein Mieterhöhungsverlangen gem. § 558 BGB erhalten. (Außer das Haus ist in Berlin.)

Dann gehst Du bis zur Oberkante des Möglichen, denn Du darfst davon ausgehen, dass solche Mieter sich auch in anderen Dingen nörgelig und fordernd zeigen werden.

Grundsätzlich halten wir es so, dass wir zu einem vernünftigen Preis vermieten, den auch die Mietinteressenten als solchen empfinden. Dafür darf man auch von Mietern vernünftiges Verhalten erwarten.

Mietern, die dann meinen, sie müssten wegen jeder Kleinigkeit Ärger machen, wird dann bei erster Gelegenheit (und ggf. weiteren) die Miete kräftig erhöht, damit für die Umstände, die sie machen, auch ein entsprechender Ausgleich kommt. Wie ich es sehe, versursacht Dir diese Mietpartei nun Kosten in Höhe von 700 €. Bei einer Erhöhung um 35 € je Monat hättest Du das Geld in 20 Monaten wieder rein geholt.

bwhoch2  11.11.2019, 13:35
@bwhoch2

Einen Tipp noch, ganz allgemein: Als wir angefangen haben mehrere Wohnungen zu vermieten, haben wir uns sofort an Haus & Grund gewendet, um die Grundlagen des Vermieter-Daseins zu erfahren und auf die Beratung, speziell im Bereich des Mietrechts zurück greifen zu können. Diese ist bei einer Mitgliedschaft kostenlos dabei. Eine Vermieter-Rechtsschutz, die man auch über Haus & Grund abschließen kann ist dementsprechend auch günstiger, als sonst. Zudem hat man dort den Zugriff auf Anwälte, die sich in dem Bereich besonders gut auskennen. Falls Ihr nicht schon Mitglied seid, solltet Ihr Euch dort mal informieren.

germi031982  11.11.2019, 15:22
@Liesino123

Du bist haftbar wenn die Beleuchtung unzureichend ist und es deswegen zu einem Unfall (stolpern etc.) kommen sollte. Sei froh das der nur den Leitungsschutzschalter ausgeschaltet hat. Der könnte auch eine Anzeige stellen wegen „Entziehung elektrischer Energie“, landläufig auch Stromdiebstahl genannt.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 18:29
@bwhoch2

Wir ebenfalls, die Miete ist 1,40 €/qm günstiger, als der Durchschnitt für eine Neubau-Whg. in der Stadt. Es wurde keine Miete verlangt für den Stellplatz, als das Carport noch nicht stand. Es wurde auch keine Miete genommen für den Einzug zwei Wochen vorm eigentlichen Mietbeginn.
Wirtschaftlich betrachtet ist das Leuchten der Lampe zumutbar.
Hat nicht auch der Mieter die Pflicht, andere nicht unnötig zu gefährden?

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 18:31
@bwhoch2

Danke.

Wenn man an solche Personen gerät, macht es Sinn sich bei Rechtsfragen an jmd wenden zu können.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 19:19
@germi031982

Ich habe, sobald ich von diesem Umstand erfahren habe, zugesagt, dass die Kosten erstattet werden und die Lampe umgeklemmt wird.
Ich hatte also vorher keine Kenntnis darüber und hätte demnach auch nicht handeln können.
Im Gegensatz dazu, wissen die Mieter, dass sie keinen finanziellen Nachteil dadurch haben und gefährden dennoch bewusst die anderen Mietparteien.

Wessen Verhalten ist eher ein Straftatbestand?

bwhoch2  11.11.2019, 19:22
@germi031982

Ja, Stromraub in ganz großem Stil! Und das noch nicht einmal absichtlich, sondern weil der Elektriker glaubte, das würde schon passen. Ca. 6 € pro Jahr oder 4 Cent pro Tag...

bwhoch2  11.11.2019, 19:26
@germi031982

Erst einmal wäre die Vermieterhaftpflichtversicherung haftbar und wenn man der erklärt, dass sich der Mieter dagegen versperrte, die Sicherung rein zu machen, obwohl der Strom großzügig erstattet wird, wendet sich die Versicherung wegen Regress an den Mieter.

germi031982  11.11.2019, 22:55
@bwhoch2

Denk dran: Wir kennen die Hintergründe nicht. Wir hören hier nur eine Partei. Daraus kann man sich absolut kein objektives Urteil erlauben.

Aus der Sicht des Mieters ist das Stromdiebstahl, und da gibt es auch keine Pauschalgrenze und übrigens ist auch schon der Versuch strafbar...

https://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

bwhoch2  12.11.2019, 08:25
@germi031982

Dann hab halt recht!

Ich bin mir sicher, dass der Vermieter noch nicht einmal wusste, dass die Außenleuchte am falschen Zähler angeschlossen ist. Wenn er schon üppige Bezahlung für den "gestohlenen" Strom anbietet, was will der Mieter mehr, außer stänkern? Und das unterstützt Du noch?

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 08:26
@germi031982

Da hast du Recht. Ihr bekommt den Sachverhalt nur von einer Partei dargestellt.
Natürlich könnte der Mieter mich wegen Stromdiebstahls anzeigen und würde u.U. auch Recht bekommen, obwohl es unwissentlich geschehen ist.
Doch objektiv betrachtet: Was hat er dadurch gewonnen?

germi031982  12.11.2019, 08:35
@Liesino123

Gar nichts, außer Ärger und Unfrieden. Deswegen macht er das wahrscheinlich auch nicht. Aber es gibt solche Unruhestifter. An deiner Stelle würde ich prüfen ob es noch möglich ist das bei dem Elektrobetrieb der das installierte als Mangel zu melden den er abstellen muss. Denn das ist eindeutig ein Mangel.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 08:46
@germi031982

Der Mangel wurde gemeldet und wird auch behoben, was dem Mieter auch zugesagt wurde.

Ich stelle mir allerdings gerade vor, diesem Mieter kommt in den Sinn, mehr Strom sparen zu wollen und er legt die Sicherungsschalter bspw. für den Aufzug oder die Beleuchtung im Treppenhaus um. Denn die befinden sich zugänglich im Treppenhaus.
Und letzten Endes hafte ich als Eigentümer, wenn wegen Dunkelheit die 83-jährige Mieterin die Treppe hinunterstürzt?
Da endet mein Rechtsempfinden ganz eindeutig.

germi031982  12.11.2019, 09:06
@bwhoch2

Ich unterstütze hier gar nichts, ich beurteile das objektiv aufgrund der vorliegenden Fakten. Und faktisch ist es ein Stromdiebstahl. Der Mieter muss das auch nicht tolerieren, und das Angebot muss er auch nicht annehmen. Würde ich übrigens auch nicht, höchstens als Übergangslösung bis dieser Fehler behoben wurde. Und auch da käme es auf das Gebaren des Vermieters an. Wenn der ansonsten so ein Paragraphenreiter ist, dann hätte er ein Problem. Es kommt halt immer auf die Personen an und wie deren Verhältnis zueinander ist. Deswegen schrieb ich ja das wir das hier nicht wirklich beurteilen können da wir nur eine Seite hören hier.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 09:09
@germi031982

Wie verhält es sich denn beim Allgemein-Strom?

Es werden an der Einfahrt noch drei Wege-Leuchten (rund) installiert, die ebenfalls die direkt daneben befindliche Einfahrt des Nachbargrundstücks mit beleuchten. Besteht hier ein Mangel oder kann der Mieter sich weigern die Stromkosten mit zu tragen?

bwhoch2  12.11.2019, 09:13
@Liesino123

Da es durchaus sinnvoll ist, dass Hausbewohner Zugang zu den Sicherungen auch für Allgemeinanlagen haben (Notfall!), könnte man Dir in diesem Fall nicht ans Leder. Jeder halbwegs vernünftige Mensch weiß, dass man die Finger von solchen Sachen läßt, aber ich vermute mal, dass man in einem so konstruierten Fall nicht einmal nachweisen könnte, welcher Mieter die Sicherung für das Treppenhauslicht ausgeschaltet hat.

Deshalb ist es so wichtig, eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen, denn diese würde auf jeden Fall zunächst einspringen und dann versuchen, denjenigen in Regress zu nehmen, der unverantwortlicherweise den Schalter umgelegt hat.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 09:27
@bwhoch2

Die ist natürlich vorhanden.

Der Mieter muss diesen Umstand, bei Erstattung der Kosten, nicht tolerieren?

In vielen, vor allem älteren bzw. umgebauten Häusern befinden sich gar keine Allgemein-Zähler und die Kosten werden pauschal umgelegt. Hier dürfte demnach, sobald ein Mieter wünscht, dass dieses geändert wird, allen Parteien die Strom-/Gaszufuhr gekappt werden.

bwhoch2  12.11.2019, 10:04
@Liesino123

In Häusern, in denen es keinen Allgemeinzähler gibt, dürfen Mieter diesen auch nicht nachträglich verlangen, sofern diese Einrichtung zur Bauzeit allgemeiner Stand der Technik und somit üblich war. Eine nachträgliche Änderung könnte zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen.

germi031982  12.11.2019, 12:30
@Liesino123

Allgemeinstrom ist eine andere Sache, die wird anteilig umgelegt auf die Mieter. Das sind Nebenkosten die entstehen und die müssen bezahlt werden.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 13:31
@germi031982

Danke, dass der Stand der Technik berücksichtigt wird, wusste ich nicht.

Da ich die Kosten für den Stromverbrauch dieser einen Lampe jedoch erstatten werde, ohne (großzügig etwa) 10 € bei den NK anzusetzen, hat auch dieser Mieter einen finanziellen Vorteil. Er zahlt keine 5/6 der Stromkosten für die Beleuchtung dort.
Wenn wir dieses schriftlich festhalten, der Mieter dazu aufgefordert wird, die Beleuchtung an zu lassen und Ausgleich erhält, muss er es dennoch nicht tolerieren?

Letzten Endes handelt es sich doch um meinen Sicherungsschutzschalter durch dessen unsachgemäßen Gebrauchs andere Mietparteien einen Nachteil haben.

germi031982  12.11.2019, 18:22
@Liesino123

Im Endeffekt wird sowas bei Altbauten ohne Allgemeinstrom im Mietvertrag festgeschrieben. Da weiß der Mieter was Sache ist BEVOR er unterschreibt. Ich gehe mal davon aus das ist bei dem Vertrag mit deinem Mieter nicht der Fall, stattdessen eben das der Allgemeinstrom durch die Mietparteien anteilig bezahlt wird und durch die Nebenkosten abgedeckt wird. Und dem Mieter im Nachgang sowas aufs Auge drücken zu wollen ist nahezu unmöglich. Da kann man nur auf den guten Willen hoffen, zwingen kannst du ihn nicht.

Du hast in dem Fall halt das Pech einen Korinthenkacxer erwischt zu haben. Die meisten würden sicher sagen, sorg dafür das es behoben wird und in der Zwischenzeit läuft das halt erstmal bei mir drauf.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 21:30
@germi031982

Wir haben uns heute mündlich geeinigt, dass der Strom zu dieser Lampe nicht unterbrochen wird, der Sicherungsschutzschalter also wieder angestellt wird.
Glücklicherweise kam nach Meinungsaustausch doch die Einsicht, dass weder ich irgendwem den Strom stehlen möchte (nach Zeitangabe des Mieters: 1,26 €/Mon.), noch andere Mietparteien im Dunkeln stehen müssen.

Fazit: In gegenseitigem Einvernehmen lässt es sich für beide Parteien zum finanziellen Vorteil gestalten.

Info Mieter: Nicht alle Vermieter sind skrupellose ‚Abzocker‘.

Info Vermieter: Nicht alle Mieter handeln danach günstig wohnen zu können, weil sie keine Vorstellung von Bau-/Handwerkerkosten haben.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Die Mieter der mittleren Whg. haben den Sicherungsschalter für das Carport/ die Außenlampe umgelegt, um keinen Strom für diese allgemeine Beleuchtung zahlen zu müssen.

Zurecht: Die Außenbeleuchtung ist anteilig von allen Mietern zu bezahlen. Warum soll er Verbräche Ditter mitbezahlen?
Entweder klemmst du die Leuchte an den Allgemeinstromzähler an und legst die Kosten anteilig um oder verabredest mit dem Stromzahler Kostenersatz. Montierst also einen Zwischen- oder Betriebsstundenzähler vor seine Sicherung und erstattest regelmäßig die kW/h ohne seinen eigenen Anteil.

Hafte ich trotzdem, falls einer der anderen beiden Mietparteien zu Schaden kommt?

Ja, kommt ein Mieter zu Schaden, da das Grundstück nicht ordnungsgemäß beleuchtet war, so trifft dich aus Verkehssicherungspflicht heraus nach §§ 823 ff. BGB Haftung :-O

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 09:09

Danke.
Die Lampe wird umgeklemmt und die Stromkosten bis zum Umklemmen werden natürlich erstattet.

Dem Mieter entsteht also kein Nachteil durchs Anschalten, allen Parteien jedoch durchs Ausschalten.

imager761  11.11.2019, 09:10
@Liesino123

Genau so ist es. Und jeder zahlt anteilig deine verauslagten Stromkosten, ob er sie tatsächlich verbraucht oder nicht.

Gerhart  11.11.2019, 09:15
@Liesino123

Den Mietern ist die abgeschaltete 'Hofbeleuchtung bekannt, sie sind also zur Achtsamkeit angehalten und könnten auch mit einer Taschenlampe die Zeit bis zur Umschaltung überbrücken.

imager761  11.11.2019, 09:30
@Gerhart

Den Besuchern nicht. Und einen Mietmangel hat der VM unverzüglich zu beheben und haftet gleichwohl; selbst wenn ein quotales Mitverschulden eines betroffenen M im Einzelfall Anwendung fände.

Gerhart  11.11.2019, 09:34
@imager761

Mein Kommentar soll nicht die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters wegreden. Die bleibt also nach wie vor bestehen. Es wird hier durch Kommentare von einer latenten Unfallgefahr ausgegangen, für deren Folgen der Vermieter voll haften soll....Ob ein Besucher? den Hof zu betreten hat/darf, ist auch noch offen.

Liesino123 
Fragesteller
 11.11.2019, 18:20
@Gerhart

Leider nein. Ein anderer Mieter wies mich darauf hin, dass die Lampe nicht funktioniert. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass der Schalter umgelegt wurde. Also bereits etwa 14 Tage nicht leuchtete.

Selbstverständlich handelt es sich um Allgemeinstrom, der auch von allen bezahlt werden muss.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass Mieter neben Rechten auch Pflichten haben und dazu zählt eben die Mitbewohner des Hauses nicht unnötig zu gefährden.
Demnach ist das Anschalten dieser Lampe, weil kein finanzieller Nachteil entsteht, zumutbar.

imager761  12.11.2019, 06:38
@Liesino123

Auch hier bin ich bei dir und würde das eigenmächtige Verhalten des Mieters unter Hinweis auf die provozierte Unfallgefahr und deiner Haftung aus Verkehrssicherungspflicht abmahnen und deutlich machen, dass du künftig stets Mitteilung oder Rücksprache forderst, bevor noch einmal eigemächtig Veränderungen zu Lasten der Mietergemeinschaft getroffen würden.

Liesino123 
Fragesteller
 12.11.2019, 22:18
@imager761

Wir haben uns heute geeinigt.
Der Mieter wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dies eine Unfallgefahr für zwei andere Mietparteien darstellt und ich mich gezwungen sehe, dieses schriftlich festzuhalten, was abgelehnt wurde. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass mir nicht mitgeteilt wurde, dass der Schalter umgelegt wurde. Woraufhin ich ohne den ‚Verdacht‘ auf Umlegen des Schalters, direkt den Elektriker hergebeten hätte, was weitere Kosten verursacht.

Es wurde, nach Gegenrechnung auf bisher unentgeltlich erfolgte Nutzungen, die der Mieter ‚gerne‘ bezahlen möchte, zugesagt, den Sicherungsschutzschalter wieder anzuschalten.
Jetzt warte ich ab, ob man sich an mündliche Absprachen hält und berichte ;-).
Danke.