Arbeitslosengeld 1 und Mieteinnahme

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Mieteinnahmen sind dem Einkommen zuzurechnen. Das heißt sie wirken sich auf die Höhe des ALG aus und werden gegengerechnet. Meine Empfehlung ist, den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt abzuklären. Da unter den Ämtern die Daten ausgetauscht werden, sollte man nichts "verheimlichen", man wird sonst nur mit unangenehmen Nachforderungen oder Kürzungen rechnen müssen. Bei ALG II, sprich Hartz 4, wird noch einiges mehr dem Vermögen/Einkommen zugerechnet...

damit passiert nichts !

ALG1 ist keine sozial- sondern versicherungsleistung !

anders wird es, wenn es mal ALG2 wird....

also... mach dir jetzt keine sorgen....

Hallo, Faband, Danke für Deine Antwort. Könntest Du sie mir bitte etwas näher erläutern? Es wird mal kein ALG 2 geben, also nur ALG 1. Wie verhält es sich mit den Mieteinnahmen? Werden die auf das ALG 1 angerechnet? viele Grüße von Sibylle Monika

@SibylleMonika

AlG 1 ist eine Versicherungsleistung, die unabhängig vom sonstigen Einkommen geleistet wird. Der Leistungsempfänger darf durch eine Nebentätigkeit bis zu 165 € anrechnungsfrei dazu verdienen. Allerdings darf er nicht mehr als 14,9 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die Mieteinnahme hindert ihn ja nicht daran, der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Der Freibetrag von 165 € gilt für Erwerbseinkommen und man darf nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Die einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zählen selbstverständlich zum Einkommen. Allerdings kann man auch die Kosten der Ferienwohnung von den Einnahmen in Abzug bringen.