Macht der Kauf eines bebauten Erbpachtgrundstücks als Geldanlage Sinn?
Es wurde mir der Kauf eines bebauten Erbpachtgrundstücks als Geldanlage angeboten und ich frage mich, wo der Haken ist.
Rechenbeispiel: Kaufpreis 100000 €+10% Nebenkosten .
Erbpachtzins der an mich gehen würde 4000 €/Jahr, läuft noch ca 40 Jahre.
Das Haus auf dem Grundstück ist sicher 300000 € wert.
Zinsen für meinen Kredit ca 2500 €/Jahr, fester Zins 20 Jahre.
Macht doch einen Gewinn von 1500 €/Jahr, den ich in die Tilgung des Kredits stecken kann. Nach 20 Jahren habe ich ca 40% vom Kredit abbezahlt, nach 40 Jahren gehört das Grundstück mir und ich habe eigentlich nichts dafür bezahlt.
Sieht jemand einen prinzipiellen Haken?
5 Antworten
Schon mal was von "Lastenausgleich" gehört? Schon zweimal in jüngster Geschichte war der deutsche Staat pleite und hat sich bei Grundstückseigentümern einfach per Beschluss mittels Zwangshypothek bedient. Da hatte mancher sein Haus gerade abbezahlt und plötzlich durfte er es nochmal von vorn abstottern.
Wer will das ausschließen daß es wieder mal so kommt? Gerade jetzt angesichts Euro- Banken- Eu- und "Flüchtlings"krise? Grundstücke in D als Kapitalanlage sind derzeit generell nicht zu empfehlen. Alle die ich kenne stoßen jetzt ab, solange die Preise noch so weit oben sind.
leximator
Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, z.B. in 40 Jahren, hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten, siehe § 27 Erbbaurechtsverordnung.
Der Anspruch des Erbbauberechtigten auf Entschädigung für das Bauwerk (z. B. in Höhe des Verkehrswerts des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ablaufs) ruht als Belastung auf dem Grundstück.
Du zahlst jetzt den Kaufpreies für das Grundstück und später den Verkehrswert für das Bauwerk.
Das ist der Haken!
Ich stelle immer wieder Defizite fest. Deshalb mein Rat: Mach dich durch Fachliteratur kundig, schau dir den Erbbaurechtsvertrag genau an oder besser noch, lass dich von einem Experten beraten, der das Erbbaurecht aus dem Effeff kennt.
der Gewinn 1500.--muß versteuert werden, denn es ist Einkommen. Dazu kommt noch die Grundsteuer jedes Jahr. Für 100000 würde ich lieber eine kleine Eigentumswohnung kaufen
Falsch. In Erbbaurechtsfällen trägt der Erbaurechtsnehmer die Grundsteuer ( § 10 Abs. 2 GrStG).
Was ist, wenn die Bank das Darlehen fällig stellt oder verkauft und der Darlehenszins erheblich steigt?
dazu gibt es einen Vertrag so daß man 20 Jahre Sicherheit hat
Der Haken könnte in der Bonität des Erbbaurechtsnehmers liegen.