Sonderzahlung bei Kreditrückzahlung als Gewinnminderung bei Gewerbekredit?

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Dein Denkfehler liegt bei der Aussage : Mieteinnahmen minus Ausgaben und Kreditraten erbeben einen Gewinn.

Dem ist nämlich nicht so. Was Du darstellst ist die Liquidationsrechnung.

Die steuerliche Rechnung geht so:

Bruttomieeinnahmen minus abziehbare Werbungskosten, wie gezahlt, minus Zinsen, minus Abschreibung gleich Gewinn.

Davon zahlst Du Steuern, oder erhälst zurück, falls Verlust.

Liquides Ergebnis wie oben stehend plus/minus Steuern gleich tatsächliches liquides Ergebnis.

Bei Zinseinnahmen sind 1602 Euro frei, darüber hinaus zahlst Du 25 % + Soli + Kirchensteuern. Ist Dein persönlicher Steuersatz nierdriger, kannst Du Dir was von den 25% wiederholen.

Wie hoch ist Dein persönlicher EinkommensteuerGrenzsteuersatz ?

Hast Du diese Daten, dann kannste rechnen, was günstiger ist.

Nur würde ich meine Steuerdaten HIER nicht alle veröffentlichen.

Steuerberater helfen übrigens weiter !

Diese Daten musst Du alle in die Berechnung

Wenn Du weniger Zinsen zahlst, ist natürlich der Gewinn höher und zu zahlst mehr Einkommensteuer, aber nur 20-42 % je nach Steuersatz.

Hast das Geld bei der Bank angelegt, verlierst Du die Zinsen, musste gegenrechnen.

Allen natürlich nur, wenn die Bank Sondertilgungen ohne weitere Kosten zulässt, sonst musst Du diese Kosten auch noch berücksichtigen. Siehe Vertrag, oder nachfragen, je nach Zinsgefüge gehts, oder nicht.

Wenn du eine Sondertilgung leistest, werden deine Schulden ja geringer. Das sind keine Kosten. Absetzen kannst du nur Kosten. Als erstes solltest du mit deiner Bank abklären, ob du solche Sondertilgungen überhaupt leisten kannst. Meistens werden dafür Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Diese wären dann wiederum absetzbare Kosten.

Gewinne (also Überschüsse aus Vermietungs- und Verpachtungsangelegenheiten) sind grundsätzlich zu versteuern, egal was du mit dem Geld später machst. Das wird auch nicht dadurch verhindert, das Du dieses Geld als Sondertilgung verwendest. Es kommt bei der Versteuerung auf den Ursprung/Zufluss/Einnahme an, nicht auf die Verwendung. Sondertilgungen sind keine Ausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dein Arbeitslohn unterliegt ja auch voll der Steuerpflicht, selbst wenn Du das erhaltene Geld später verbrennst und davon nichts hast.