WG Zimmer Kündigungsfrist - Möbliert oder nicht?

2 Antworten

Um den Mietvertrag bis zum 15. des Monats zum ende desselben Monats kündigen zu können sind 3 Kriterien wichtig/Voraussetzung:

Mieter wohnt mit dem Vermieter in der selben Wohnung;

das Zimmer ist nur an eine Person ohne "Anhang" vermietet;

und

das Zimmer ist nachweislich vom Vermieter überwiegend mit Möbeln ausgestattet. Als überwiegend gilt zumindest Schlafmöglichkeit, Schrank, Tisch und Sitzmöglichkeit.


Ich Untermiete eine WG Zimmer, aber die Möbel die da drin stehen gehören nicht der Hauptmieterin, sondern dem ehemaliger Mieter - er hat die hier verlassen. Im Vertrag ist es nichts geschrieben über Möbel. 

Dann gelten die Möbel als mit vermietet. Sofern es denn aus dem Mietvertrag hervorgeht.

Kann die Hauptmieterin jetzt mir sagen, dass ich zum Ende des Monats ausziehen muss,

Ist sie denn deine Vermieterin?

Sagen reicht übrigens nicht. Mietverträge müssen in Schriftform gekündigt werden.

Die Hauptmieterin ist meine Vermieterin. Aber die Möbel gehören ihr nicht (die gehören dem ehemaliger Mieter, er wollte die irgendwann abholen, aber hat er tatsächlich nie gemacht). Im Vertrag steht nur dass das Zimmer vermietet wird, nichts über Möbel. mE soll denn das Zimmer als unmöbliert gelten, oder irre ich mich ? (Ich hoffe es ist klar genug, Deutsch ist nicht meine Muttersprache!)

Du hast die Möbel von dem Vormieter übernommen und sind kein fester Bestandteil des Zimmers. Wenn es hart auf hart kommt, könntest du Kontakt mit dem Vormieter aufnehmen und ihn bitten, dir zu bestätigen, dass er dir die Möbel überlassen hat.

Hier ein Link zu Kündigungsfristen:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html

Du musst ganz nach unten scrollen und unter "Kündigungsfristen und Kündigungsschutz" lesen.

Ich hoffe es kommt nicht auf hart - es ist aber eine Grundsatzfrage. Deswegen überlege ich mich, ob es als Möbliertes Zimmer betrachtet werden kann, wenn nichts bezüglich Möbel im Vertrag steht ?

@Sasha947

In früheren Jahren habe ich auch schon möbliert gewohnt und in meinem Mietvertrag wurden die Möbel explizit aufgelistet, im Ausland durfte ich für diese Möbel sogar Abnutzungsgebühren bezahlen. Wenn in deinem Mietvertrag keine Möbel aufgeführt sind, dann ist dir das Zimmer leer vermietet worden und danach würde ich mich richten. Der Vertrag zählt.

Hast du denn schon eine schriftliche Kündigung erhalten?

Du hast die Möbel von dem Vormieter übernommen

Hat er das? Das wissen wir nicht. Nach meinem Verständnis hat der Vormieter die Möbel bei seinem Auszug dem Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) überlassen und nicht direkt dem Nach-Untermieter.

Wenn also nun die Möbel in dem Zimmer bei Mietbeginn drin standen, gelten sie automatisch als mitvermietet, egal ob das im Mietvertrag steht oder nicht.

Aber hier geht es ja darum, dass angefragt wird, mit welcher Frist der Vermieter kündigen darf und nicht der Mieter.