Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

3 Antworten

Bisher wart ihr 2 Hauptmieter mit unbefristetem Vertrag, die der Vermieter einzeln geprüft und ausgewählt hat. Jetzt suchst DU Untermieter aus und legst selbst die Vertragsdauer fest. Der vermieter hat dabei nur ein sehr beschränktes Vetorecht. Das ist eine andere Rechtslage, daher gelten andere Regeln.

Was die Kosten angeht, solltest du dich an die Verbraucherzentrale, den Mieterverein oder eine Sozialberatung wenden. ich verstehe den Abschnitt (3) genau wie du, finde aber in den folgenden Abnschnitten noch weitere Ausnahmen.

Wenn es sich lediglich um ein vergessenes "ff." in der Auskunft deines Vermieters handelt, könnten die geforderten Zahlungen also durchaus gerechtfertigt sein...

Vielleicht nach einer entsprechenden Beratung einfach noch mal höflich anfragen?

In dem Mietvertrag wie von dir beschrieben gibt es nur 2 Mieter als Mieterpartei, 'Hauptmieter und Untermieter wäre die neue Konstellation. Wie konnte denn die scheidende Mieterin as dem Mietvertrag entlassen werden, ohne dass eine Ersatzmieterin nachgeschoben wurde? Offenbar hast du der Sache zugestimmt. Nun hat der Vermieter Oberwasser und will mit dem neuen Vertrag für die Wohnung läppische 5 € p.m. mehr. Da bist du doch gut bedient. Schlimmer wäre ein Vertrag mit einer Mieterhöhung von 15%! Das Recht zum Untervermietungszuschlag muss der Vermieter sich nicht in der Neubauvermietungsverordnung suchen.

Zunächst mal, die Neubaumietverordnung gilt nur für preisgebundene offentlich geförderte Wohnungen (zu deutsch Sozialwohnungen). Bei der Miete, die ihr für 50 m³ gezahlt, kann das nicht der Fall sein.

Für nicht öffentlich geförderte Wohnungen gibt es im Mietrecht in §553 BGB auch die Möglichkeit, dass der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung von einem Zuschlag anhängig macht. Die ist aber nicht als Betrag festgesetzt, sondern es muss im Einzelfall angeschaut werden, wieviel angemessen ist. Eventuell ist es auch gar nicht angemessen, einen Zuschlag zu nehmen.

Der Sachverhalt ist mir aber nicht ganz klar. Einmal schreibst du, dass ein Untermieter aufgenommen werden soll, und dann schreibst du von einem Mieterwechsel. Was stimmt denn nun?

Naja statt der 2. Hauptmieterin habe ich nun eine Untermieterin. Also von der Personenanzahl her ändert sich gar nichts. Was ich frech finde, ist, dass der Verwalter mich gebeten hatte, eine neue Mitbewohnerin im Wege der Untervermietung aufzunehmen, da es ihm zu viel Arbeit machen würde, den Hauptmietvertrag nochmal zu ändern bzw. Zu erneuern und eine neue Hauptmieterin mitaufzunehmen. Somit bin ich ihm ja entgegen gekommen und nun drückt er mir noch was drauf.

Die Kaltmiete ist übrigens mit 480,00 beziffert. Wenn es eine Sozialwohnung wäre, hätte ich ja damals sicher auch Nachweise erbringen müssen, dass ich Geringverdiener o. Ä. Bin, oder? Sowas musste ich nicht nachweisen.

@JoyFreakFeli
Sowas musste ich nicht nachweisen

Richtig. Dafür bräuchte man einen WBS.Die Miete ist aber auch zu hoch für eine Sozialwohnung.

dass der Verwalter mich gebeten hatte, eine neue Mitbewohnerin im Wege der Untervermietung aufzunehmen

Miet dieser Aussage bzw. Absprache wird der Verwalter schwer einen Untermietzuschlag begründen können.

Du solltest sachlich gegenüber dem Verwalter argumentieren, dass die Neubaumietverordnung hier nicht gilt. Und dass es abgesprochen war mit der Untermiete, weil er keinen Vertrag mit 2 Hauptmietern mehr machen wollte. Und du daher den Zuschlag nicht anerkennst.