Miete in Bar zahlen bei Wohngeld?

4 Antworten

  1. Die Miete kannst du bezahlen wie du willst. Allerdings musst du nachweisen das du sie bezahlt hast. Der Vermieter kann also die Miete Bar in empfang nehmen und dies auch quittieren. Vorschriften das dies immer per Überweisung zu erfolgen hat sind mir nicht bekannt.

gut dann ist das schon mal klar , darf die den JEDEN Monat die Quittung vom mir verlangen oder reicht das zb alle 3 Monate ??

DIe Zahlung muss monatlich quittiert werden, bei jeder Zahlung. Du hast ein P Konto? Hast du deine Kinder da mit drauf?

Ja hab ich hab nen freibetrag von ca. 1800 Euro aber wenn alles aufs konto kommt ist das mehr :( ( 4 x Kindergeld, Bafäg, 3 x Kinderzuschlag, 1 x Elterngeld, Ebay verkäufe usw usw :(

Ja die Quittungen hab ich ja , bloß kein Bock JEDEN monat da hin zu rennen das die sich das kopieren kann

@08jt10

kindergeld kann als unpfändbar gestellt werden, das würde dann nicht unter P Grenzew fallen! schau bitte in den link der Verbraucherzentrale.

@08jt10

Dann betrügst du ja das Amt das ja mal nicht nett da Pass mal auf das wird rauskomme

Naja, ich würde halt einfach einen Dauerauftrag per Überweisung machen - das ist doch viel einfacher - dann hast Du auch Deine Ruhe vom Amt. Ich versteh das Problem nicht ganz...

Kann leider nicht so viel übers Konto laufen lassen ( P-Konto usw )

@08jt10

Oh, dann wäre es aber doch eigentlich ein Vorteil, wenn monatlich 150.- davon abgehen...? Nun, aber generell glaube ich nicht, dass Dir die Dame vom Amt Vorschriften machen kann, WIE Du den Rest begleichst - wenn Du ihr immer Quittungen vorlegen kannst, sollte dies doch kein Problem sein.

gut dann ist das schon mal klar , darf die den JEDEN Monat die Quittung vom mir verlangen oder reicht das zb alle 3 Monate ??

Jeden Monat, weil es auch jeden Monat Wohngeld hibt.